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Was Besitzer einer Gasheizung zum Verbot ab 2024 wissen sollten

  • von Jessica Christ
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Nachdem sich die Koalition auf einen fertigen Gesetzentwurf für das überarbeitete GEG (Gebäudeenergiegesetz) einigen konnte, stellen sich nun viele Immobilieneigentümer die Frage „Muss ich meine Gasheizung ersetzen?“. Das wichtigste vorweg: Ein konkretes Gesetz und ein Verbot für Gasheizungen gibt es nicht. Fest steht jedoch: Das Ende von Gasheizungen kommt. 

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© Hans-Joachim Janssen marketingvco / Shutterstock.com

Das steckt hinter den Spekulationen rund um das Verbot von Gasheizungen

Hinter der Diskussion über ein mögliches Gasheizungsverbot steckt eine politische Initiative, die von der Bundesregierung und verschiedenen Parteien vorangetrieben wird. Im Zuge dessen wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet und Anfang April ein fertiger Gesetzentwurf vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf soll die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt werden, um schließlich das Ziel, die Wärmewende und die vorgegebenen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor zu erreichen. Ob Gasheizungen ab 2024 verboten werden, ob sie noch eingebaut werden dürfen und die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Muss ich meine bestehende Gasheizung austauschen?

Nein, es gibt kein konkretes Gesetz, das den sofortigen Austausch einer bestehenden Gasheizung vorschreibt. Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 die Novelle des GEG beschlossen. Darin festgehalten wurde, dass möglichst alle Heizungen, die ab dem 01.01.2024 neu installiert werden, zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollen. Grundsätzlich gilt: Nach dem 31.12.2044 ist das Heizen mit reinem fossilem Erdgas nicht mehr möglich.

Dürfen neue Gasheizungen nach 2024 noch eingebaut werden?

Nach dem 01.01.2024 dürfen keine reinen Gasheizungen neu eingebaut werden. Die Ausnahme gilt für den Betrieb von Gasheizungen als Hybridheizung. Diese nutzen neben dem fossilen Brennstoff auch erneuerbare Energien. Wichtig: Der Hauptanteil der Wärmeerzeugung muss von erneuerbaren Energien gedeckt werden und nachweislich bei 65 Prozent liegen.

Die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen für Gasheizungen 

Was die Novelle des GEG für den Einzelnen bedeutet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am besten lassen Sie sich von einem Experten individuell beraten. Die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen lauten wie folgt:

  • Für Bestandsgebäude besteht laut dem geplanten Gesetz keine unmittelbare Austauschpflicht. Solange die Gasheizung ordnungsgemäß läuft, kann sie auch nach 2024 weiter betrieben werden. 
  • Auch nötige Reparaturen sind erlaubt. Dennoch gilt für intakte Gasheizungen weiterhin die Austauschpflicht nach 30 Jahren der Inbetriebnahme. 
  • Lässt sich eine alte Gasheizung nicht mehr reparieren (Heizungshavarie), dürfen Eigentümer vorübergehend eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen. Allerdings muss diese innerhalb von drei Jahren ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. In Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen können bis zu 13 Jahre Übergangsfrist gelten. Beim Ausfall einer ersten Heizung im Gebäude haben Eigentümer drei Jahre für die Entscheidung über die Umstellung des Gebäudes auf erneuerbare Energien. Fällt die Entscheidung auf eine Zentralisierung der Heizung, werden weitere 10 Jahre zur Umsetzung gewährt.
  • Ausgenommen von der Austauschpflicht in einem Havariefall sind Eigentümer über 80 Jahre.
  • Eine Ausnahme stellen auch H2-Ready Gasheizungen dar, die von Erdgas auf reinen Wasserstoff umgerüstet werden können. Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen dafür. 

Ausführlichere Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Gesetzentwurfs finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Lohnt sich für Besitzer einer Gasheizung auch ohne Verbot ein Wechsel?

Ja. Ein Wechsel auf erneuerbare Energien für Ihr Heizungssystem lohnt sich trotzdem – für die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Im Vergleich zur Gasheizung ist beispielsweise eine Wärmepumpe über den gesamten Lebenszyklus hinweg kostengünstiger. Denn obwohl die Investitionskosten für eine Wärmepumpe höher sein können, sind die Betriebskosten im Laufe der Zeit in der Regel niedriger. Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten und den Kosten von einem Fachmann vor Ort beraten – dieser analysiert Ihre örtlichen Gegebenheiten genau und kalkuliert die Kosten für eine Umrüstung.

Erneuerbare Energien zahlen sich aus

Die stetig steigenden Gaspreise machen den Gebrauch von Gasheizungen künftig zusätzlich unattraktiv. Nicht nur durch die 2021 in Kraft getretene CO₂-Steuer auf fossile Heiz- und Kraftstoffe erhöhen sich die Heizkosten für den Endverbraucher stetig, auch die Ukraine-Krise zeigte, wie schnell Gaspreise in die Höhe schnellen können. Mit steigenden Preisen für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas muss auch in Zukunft gerechnet werden.

Rüsten Sie auf erneuerbare Energien als Wärmeerzeuger um, machen Sie sich unabhängig von den Preisen fossiler Brennstoffe und senken gleichzeitig Ihre CO₂-Emissionen. In diesem Artikel finden Sie Informationen zu Wärmepumpen im Detail: Vorteile der Wärmepumpe.

Tipp: Empfehlenswert ist in allen Fällen die Energieberatung durch einen Experten. Dieser berücksichtigt Ihre individuelle Situation und erläutert mögliche Energielösungen für Ihr Gebäude. 

Alternativen zur Gasheizung

Auch wenn Ihre Gasheizung noch keine 30 Jahre alt und voll funktionsfähig ist, gibt es eine Obergrenze für den Betrieb von Gasheizkesseln: Nach dem 31.12.2044 werden nur noch Gasheizungen zulässig sein, die zu 100 Prozent grüne Gase beziehen. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich mit zukunftsfähigen und umweltfreundlichen Alternativen vertraut machen. Besitzer einer Gasheizung haben trotz Verbot verschiedene Alternativen.

Laut GEG müssen ab 2024 neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Diese Alternativen können dazu beitragen, die Vorgaben zu erreichen:

  • Wärmepumpen: Nutzen die Energie aus der Umwelt – Luft, Grundwasser, Erdreich – um ein Gebäude zu heizen.
  • Solarthermie: Nutzt Sonnenlicht zur Wärmeerzeugung und kann sowohl für die Warmwasserbereitung als auch für die Heizung genutzt werden.
  • Biomasseheizung: Erzeugt Wärme durch die Verbrennung regenerativer und biologischer Brennstoffe wie Holz oder organische Bioabfallprodukte.
  • Hybridheizung: In Kombination mit erneuerbaren Energien – beispielsweise mit einer Wärmepumpe – können Gasheizungen auch in Zukunft genutzt werden. Die Voraussetzung der Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bleibt bestehen. 

Hinweis: Lassen Sie sich nicht von Anschaffungskosten abschrecken. Da Heizungen in der Regel für sehr lange Zeiträume angeschafft werden, empfiehlt es sich generell, die langfristigen Kosten wie Brennstoff- und Wartungskosten sowie mögliche Einsparungen zu vergleichen und bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Wie steht es um Förderungen für Gasheizungen?

Der Einbau von Gasheizungen wird aktuell nicht mehr gefördert, auch nicht als Hybridheizung. Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) im August 2022 alle Förderungen für Gasheizungen in Deutschland eingestellt. Um auf das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes hinzuarbeiten und Anlagenbesitzern einen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien zu bieten, setzt das BMWK Fördergelder stattdessen für Heizsysteme ein, die erneuerbare Energien nutzen.

Förderung durch Heizungs-Tausch-Bonus

Durch den sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus können Besitzer einer Gasheizung die Basisförderung für erneuerbare Energien erhöhen. Voraussetzung: Die Gasheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein (das gilt nicht für Gasetagenheizungen) und gegen eine Wärmepumpe, Solarkollektoranlage, Biomasseheizung, stationäre Brennstoffzellenheizung, oder innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien getauscht werden. Den Bonus gibt es auch beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Fazit von Jessica Christ

Bestehende Gasheizungen können auch nach 2024 weiter betrieben und repariert werden. Wie schon zuvor geltend, bleibt die Austauschpflicht der Anlage nach regulär 30 Jahren Betriebszeit bestehen. Um langfristig Kosten zu sparen, die Umwelt zu schonen und vom Heizungs-Tausch-Bonus Gebrauch zu machen, rüsten Sie am besten bereits in naher Zukunft auf Wärmeerzeuger um, die mit erneuerbaren Energien arbeiten.

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