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Die eigene Heizung nach 30 Jahren erneuern

  • von Alexander Rosenkranz
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Statistiken zeigen immer wieder, dass rund ein Drittel der Heizanlagen in Deutschland älter als 20 Jahre ist. Während die Geräte dabei nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, belasten sie das Portemonnaie ihrer Besitzer und die Umwelt unnötig stark. Aus diesen Gründen fordert der Staat, dass Verbraucher ihre Heizung nach 30 Jahren erneuern müssen.

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GEG fordert: Heizung nach 30 Jahren erneuern!

Festgehalten ist die Forderung dabei im  Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie enthält Regelungen für die Energieeffizienz von Neubau- und Sanierungsvorhaben und fordert unter anderem auch, dass Hausbesitzer ihre Heizung nach 30 Jahren erneuern müssen.

© heizung.de

Betroffen sind nur Konstanttemperaturkessel

Die Geräte sind dabei jedoch nur dann auszutauschen, wenn es sich um gas- oder ölbeheizte Konstanttemperaturkessel handelt. Diese arbeiten kontinuierlich mit hohen Vorlauftemperaturen und verbrauchen dabei mehr Energie als nötig. Erkennen können Hausbesitzer die Anlagen durch die dauerhaft hohen Temperaturen der Heizung. So zeigt zum Beispiel das Thermometer im Vorlauf auch bei milden Außentemperaturen oft schon eine Temperatur von über 70 Grad Celsius an. Diese ist nötig, um die Kondensation der Verbrennungsabgase zu vermeiden und den Kessel vor Korrosion zu schützen. Besitzen Verbraucher bereits eine Niedertemperatur- oder Brennwertanlage, müssen sie nicht die Heizung nach 30 Jahren erneuern.

Ausnahmen von der Austauschpflicht des GEG

Ausgenommen sind darüber hinaus auch Verbraucher, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus schon vor dem 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnten. Zum Austausch verpflichtet sind dann die nachfolgenden Eigentümer. Käufer oder Erben haben dann zwei Jahre Zeit, die alte Heizung durch eine neue zu ersetzen. Welche Möglichkeiten es dabei gibt, erklären wie im folgenden Abschnitt.

Weitere Informationen zum Austausch von Ölheizungen liefert unser Beitrag "Austauschpflicht für alte Ölheizungen".

© Coloures-Pic / Fotolia

Welche Alternativen gibt es zu den alten Öl- oder Gasheizkesseln?

Müssen Hausbesitzer die Heizung nach 30 Jahren erneuern, hält der Markt heute zahlreiche Möglichkeiten bereit,  alternativ zu heizen. Infrage kommen dabei zum Beispiel:

  • Brennwertgeräte auf Öl- oder Gas-Basis
  • Holzheizungen mit Scheiten oder Pellets
  • Wärmepumpen für energiesparende Gebäude
  • Stromerzeugende Heizungen bei hohem Verbrauch

Die Heizung nach 30 Jahren erneuern und Brennwerttechnik nutzen

Eine moderne Öl- oder Gasheizung passt ihre Leistung optimal an den Wärmebedarf im Haus an und macht fast die gesamte Energie der eingesetzten Brennstoffe nutzbar. Möglich ist das durch den Brennwerteffekt. Dabei kühlen die heißen Verbrennungsabgase durch den Rücklauf ab, wodurch verborgene Energie frei wird. Diese erwärmt das Heizungswasser und entlastet den Kessel.

Holzheizung als Alternative zu alten Öl- oder Gasheizgeräten

Eine umweltfreundliche Alternative zu Öl- und Gasanlagen ist die Holzheizung. Sie verbrennt nachwachsende Rohstoffe in Form von Scheiten oder Pellets. Während beide Brennstoffarten im oder am Haus gelagert werden, sind nur Holzscheite von Hand nachzulegen. Müssen Verbraucher die Heizung nach 30 Jahren erneuern, kommt die Holzheiztechnik daher nur infrage, wenn ausreichend Lagerplatz verfügbar ist.

Heizung nach 30 Jahren erneuern und Wärmepumpe installieren

Eine weitere Möglichkeit ist die Installation einer Wärmepumpe. Diese macht kostenfreie Energie aus der Luft, der Erde oder dem Wasser zum Heizen nutzbar. Damit das effizient und günstig funktioniert, sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. So muss das jeweilige Gebäude gut gedämmt und am besten mit einer Flächenheizung beheizt sein. Auf diese Weise bleibt der Aufwand der Wärmepumpe klein und die Heizkosten bleiben niedrig.

Die stromerzeugende Heizung für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Auch eine  stromerzeugende Heizung  kommt infrage, wenn Hausbesitzer die Heizung nach 30 Jahren erneuern müssen. Wie der Name bereits vermuten lässt, erzeugt die Technik nicht nur Wärme, sondern auch Strom, der sich direkt im eigenen Haus verbrauchen lässt. Möglich ist das mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) oder einer Brennstoffzelle. Während das BHKW Motoren und Generatoren verbindet, basiert die Brennstoffzelle auf der elektrochemischen Reaktion von Wasserstoff und Sauerstoff.

Unsere  Checkliste Heizungsmodernisierung  (PDF, 120 KB)  bietet Ihnen eine Orientierung bei der Erneuerung Ihrer Anlage.  

Ihre Heizung ist noch nicht 30 Jahre alt?

Selbst wenn Sie nicht von der GEG-Pflicht betroffen sind, den alten Kessel auszutauschen, gibt es einige Anzeichen, die für eine Modernisierung sprechen. Die folgende Grafik stellt Ihnen unterschiedliche Merkmale vor, an denen Sie erkennen, dass sich ein Heizungstausch lohnen kann, insbesondere wenn mehrer dieser Anzeichen auftauchen. 

© heizung.de

Fazit von Alexander Rosenkranz

Müssen Hausbesitzer ihre Heizung nach 30 Jahren erneuern, stehen sie erst einmal vor vielen Fragen. Den rechtlichen Rahmen bildet dabei das Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Bei der praktischen Umsetzung sollten die Anlagenbesitzer bestenfalls auf erneuerbare Energien setzen wie bei Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.

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