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Ob für den Bau eines Effizienzhauses, die ganzheitliche Sanierung oder für die Einzelmaßnahme am bestehenden Haus: Mit den Programmen 261 und 262 "Wohngebäude - Kredit" fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Engagement in mehr Effizienz. Das Programm setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um und verspricht zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen. Nach dem Förderstopp Ende Januar 2022 sind alle Angebote für die energetische Sanierung wieder uneingeschränkt nutzbar. Die KfW-40-Förderung für neue Gebäude soll mit geänderten Konditionen und einer finanziellen Deckelung ab März/April 2022 wieder zu beantragen sein.
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Wichtiger Hinweis: Unsere Beiträge zum Thema Förderung befinden sich aufgrund einer kurzfristigen Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) derzeit in Überarbeitung. Die folgenden Angaben bilden den Stand der Förderbedingungen vor dem 28.07.2022 ab. Einen aktuellen Überblick geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Wer eine Immobilie kauft, saniert oder neu baut, kann unabhängig von der Gebäudegröße Fördermittel aus den KfW-Programmen 261/262 beantragen. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um energetische Sanierungsmaßnahmen oder energieeffiziente Gebäude handelt. Außerdem müssen Häuser im Bestand mindestens fünf Jahre alt sein – Stichtag ist dabei das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige. Erfüllen Sie die Vorgaben, bekommen Sie die KfW-261/262-Förderung auch als Mieter oder Pächter. In diesem Fall ist allerdings auch eine Sanierungserlaubnis von Ihrem Vermieter erforderlich.
Zinsänderung: Zum 25.02.2022 sind die Zinsen der KfW-Förderprogramme gestiegen.
Nach einer Flut an Förderanträgen für Neubau- und Sanierungsvorhaben stoppte die neue Bundesregierung am 24. Januar 2022 die gesamte BEG-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie plant, das KfW-55-Niveau in Kürze zum Neubaustandard zu erklären und überarbeitet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Inzwischen haben die zuständigen Ministerien eine vorläufige Einigung gefunden. Die folgende Übersicht zeigt, was jetzt wichtig ist:
Wie die geänderten Konditionen und Vorgaben aussehen, ist noch unklar. Experten erwarten entsprechende Informationen in den kommenden Wochen.
Den KfW Kredit Nummer 261/262 bekommen Sie für Einzelmaßnahmen im Bestand, ganzheitliche energetische Sanierungsvorhaben oder den Neubau von Effizienzhäusern. Je mehr Energie Sie dabei einsparen, umso besser sind die Förderkonditionen. Denn damit steigen auch die Tilgungszuschusshöhen. Letztere liegen zwischen 20 und 55 Prozent. Sie reduzieren die zurückzuzahlende Kreditsumme und machen Darlehen aus dem KfW-Programm 261/262 besonders günstig. Die folgende Tabelle informiert über aktuelle Konditionen.
MASSNAHME | KFW 261/262: TILGUNGSZUSCHUSS | MAXIMALE KREDITSUMME |
---|---|---|
Neubau (Effizienzhaus 40; Förderung aktuell ausgesetzt) |
20 % | 120.000 Euro |
Neubau (Effizienzhaus 40 Plus; Förderung aktuell ausgesetzt) |
25 % | 150.000 Euro |
Bonus im Neubau (Nachhaltig oder regenerativ; Förderung aktuell ausgesetzt) |
+ 2,5 % | 150.000 Euro |
Sanierung (Effizienzhaus Denkmal bis 40) |
25 bis 40 % | 120.000 Euro |
Bonus bei der Sanierung (Erneuerbare Energien) |
+ 5 % | 150.000 Euro |
Sanierung (Einzelmaßnahmen Gebäude) |
20 % | 60.000 Euro pro Kalenderjahr |
Sanierung (Einzelmaßnahmen Heizung) |
20 bis 50 % | 60.000 Euro pro Kalenderjahr |
Bonus bei der Sanierung (Sanierungsfahrplan für Einzelmaßnahmen und ganzheitliche Sanierung in mehreren Schritten.) |
+ 5 % | 60.000, 120.000 oder 150.000 Euro (Basisförderung entscheidet) |
Stand: 22. Februar 2022; Konditionen der Neubau-Förderung können sich ändern
Darüber hinaus gibt es Fördermittel für die Baubegleitung. Wer die Fachplanung oder die Baubegleitung eines Energie-Effizienz-Experten in Anspruch nehmen möchte, bekommt Darlehen von bis zu 10.000 Euro. Die Mittel der KfW-261-Förderung stehen für Ein- und Zweifamilienhäuser bereit und sind mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent ausgestattet. Geht es um die professionelle Baubegleitung bei einer Einzelmaßnahme, liegt die Förderquote ebenfalls bei 50 Prozent. Der KfW-Kredit 261/262 ist dafür allerdings auf 4.000 Euro begrenzt.
Verschiedene Boni machen die KfW-261/262-Förderung besonders lukrativ. So gibt es im Neubaubereich den NH-Bonus (Nachhaltigkeits-Klasse) für besonders nachhaltige Bauweisen oder den EE-Bonus (Erneuerbare-Energien-Klasse) für einen hohen Anteil regenerativer Energien. Beide sorgen für 2,5 Prozent höhere Tilgungszuschüsse und KfW-261-Kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Wer ein bestehendes Gebäude auf Effizienzhaus-Niveau bringt, bekommt den EE-Bonus auch bei der Sanierung – hier steigt der Tilgungszuschuss hingegen um fünf Prozent von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Ein weiterer Bonus steht Sanierern zu, wenn diese Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen. Während der sogenannte iSFP-Bonus in Höhe von fünf Prozent für Einzelmaßnahmen vorgesehen ist, gibt es die Förderung aus dem KfW-Programm 261/262 auch bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben. Wichtig ist dann allerdings, dass die Maßnahmen in mehreren Teilschritten erfolgen. Für die Sanierung zum Effizienzhaus in einem Zuge gibt es den Bonus nicht.
Wenn Sie den KfW-Kredit 261/262 beantragen möchten, benötigen Sie zuerst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser prüft das geplante Vorhaben und erstellt eine Bestätigung zum Antrag. Mit der Bestätigung wenden Sie sich an ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl, bei dem Sie den Antrag stellen. Die Experten der Bank leiten alle Unterlagen zur KfW weiter und zahlen Ihnen nach erfolgter Freigabe auch das beantragte Geld aus. Nun können Sie mit der Umsetzung beginnen. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erstellt Ihr Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung, die Sie bei Ihrer Bank einreichen, um letztlich auch den Tilgungszuschuss der KfW-261/262-Förderung gutgeschrieben zu bekommen.
Wichtig zu wissen: Die KfW-Förderung der Programme 261/262 ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Haben Sie den Zeitpunkt verpasst und bereits mit der Sanierung begonnen, können Sie alternativ auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen.
Mit den KfW-Programmen 261/262 trat am 01. Juli 2021 der zweite Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Damit verbunden sind auch einige Neuerungen, die wir Ihnen in der folgenden Übersicht aufzeigen:
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