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KfW-261/262: BEG-Darlehen für Wohngebäude

  • von Alexander Rosenkranz
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Ob für den Bau eines Effizienzhauses, die ganzheitliche Sanierung oder für die Einzelmaßnahme am bestehenden Haus: Mit den Programmen 261 und 262 "Wohngebäude - Kredit" fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Engagement in mehr Effizienz. Das Programm setzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um und verspricht zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen. Nach dem Förderstopp Ende Januar 2022 sind alle Angebote für die energetische Sanierung wieder uneingeschränkt nutzbar. Die KfW-40-Förderung für neue Gebäude soll mit geänderten Konditionen und einer finanziellen Deckelung ab März/April 2022 wieder zu beantragen sein.

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Wichtiger Hinweis: Unsere Beiträge zum Thema Förderung befinden sich aufgrund einer kurzfristigen Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) derzeit in Überarbeitung. Die folgenden Angaben bilden den Stand der Förderbedingungen vor dem 28.07.2022 ab. Einen aktuellen Überblick geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.

Antragsteller und Konditionen im KfW-Programm 261/262

Wer eine Immobilie kauft, saniert oder neu baut, kann unabhängig von der Gebäudegröße Fördermittel aus den KfW-Programmen 261/262 beantragen. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um energetische Sanierungsmaßnahmen oder energieeffiziente Gebäude handelt. Außerdem müssen Häuser im Bestand mindestens fünf Jahre alt sein – Stichtag ist dabei das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige. Erfüllen Sie die Vorgaben, bekommen Sie die KfW-261/262-Förderung auch als Mieter oder Pächter. In diesem Fall ist allerdings auch eine Sanierungserlaubnis von Ihrem Vermieter erforderlich.

Zinsänderung: Zum 25.02.2022 sind die Zinsen der KfW-Förderprogramme gestiegen. 

Achtung: Neuregelung und neue Konditionen zu erwarten 

Nach einer Flut an Förderanträgen für Neubau- und Sanierungsvorhaben stoppte die neue Bundesregierung am 24. Januar 2022 die gesamte BEG-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie plant, das KfW-55-Niveau in Kürze zum Neubaustandard zu erklären und überarbeitet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 

Inzwischen haben die zuständigen Ministerien eine vorläufige Einigung gefunden. Die folgende Übersicht zeigt, was jetzt wichtig ist: 

  • Bis zum 23. Januar 2022 bei der KfW eingegangene Anträge werden wie bisher behandelt. 
  • Seit 24. Januar 2022 gibt es die KfW-55-Förderung im Neubau nur noch für Opfer des Hochwassers 2021. Die Ausnahme gilt bis zum 30. Juni 2022.
  • Seit dem 22. Februar 2022 können Sanierer neue Förderanträge wie bisher stellen. 
  • Die KfW-40-Förderung für Neubauten soll ab März/April 2022 wieder freigegeben werden. Neben geringeren Fördersätzen erwarten Experten eine Befristung bis zum Ende des Jahres sowie eine Deckelung auf eine Milliarde Euro. 
  • Ab 2023 soll die Neubauförderung für Effizienzhäuser neu aufgelegt werden. Angedacht ist eine verstärkte Ausrichtung auf CO2-Einsparpotenziale und eine Technologieoffenheit. 

Wie die geänderten Konditionen und Vorgaben aussehen, ist noch unklar. Experten erwarten entsprechende Informationen in den kommenden Wochen.

Konditionen der Darlehensförderung auf einen Blick

Den KfW Kredit Nummer 261/262 bekommen Sie für Einzelmaßnahmen im Bestand, ganzheitliche energetische Sanierungsvorhaben oder den Neubau von Effizienzhäusern. Je mehr Energie Sie dabei einsparen, umso besser sind die Förderkonditionen. Denn damit steigen auch die Tilgungszuschusshöhen. Letztere liegen zwischen 20 und 55 Prozent. Sie reduzieren die zurückzuzahlende Kreditsumme und machen Darlehen aus dem KfW-Programm 261/262 besonders günstig. Die folgende Tabelle informiert über aktuelle Konditionen.

MASSNAHME KFW 261/262: TILGUNGSZUSCHUSS  MAXIMALE KREDITSUMME
Neubau
(Effizienzhaus 40; Förderung aktuell ausgesetzt) 
20 %  120.000 Euro
Neubau
(Effizienzhaus 40 Plus; Förderung aktuell ausgesetzt) 
25 %  150.000 Euro
Bonus im Neubau
(Nachhaltig oder regenerativ; Förderung aktuell ausgesetzt) 
+ 2,5 %  150.000 Euro
Sanierung
(Effizienzhaus Denkmal bis 40) 
25 bis 40 %  120.000 Euro
Bonus bei der Sanierung
(Erneuerbare Energien) 
+ 5 %  150.000 Euro
Sanierung
(Einzelmaßnahmen Gebäude) 
20 %  60.000 Euro
pro Kalenderjahr
Sanierung
(Einzelmaßnahmen Heizung) 
20 bis 50 %  60.000 Euro pro Kalenderjahr
Bonus bei der Sanierung
(Sanierungsfahrplan für
 Einzelmaßnahmen und
ganzheitliche Sanierung in mehreren Schritten.) 
+ 5 %  60.000, 120.000 oder 150.000 Euro (Basisförderung entscheidet)

Stand: 22. Februar 2022; Konditionen der Neubau-Förderung können sich ändern

Förderung der Baubegleitung bei Neubau und Sanierung 

Darüber hinaus gibt es Fördermittel für die Baubegleitung. Wer die Fachplanung oder die Baubegleitung eines Energie-Effizienz-Experten in Anspruch nehmen möchte, bekommt Darlehen von bis zu 10.000 Euro. Die Mittel der KfW-261-Förderung stehen für Ein- und Zweifamilienhäuser bereit und sind mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent ausgestattet. Geht es um die professionelle Baubegleitung bei einer Einzelmaßnahme, liegt die Förderquote ebenfalls bei 50 Prozent. Der KfW-Kredit 261/262 ist dafür allerdings auf 4.000 Euro begrenzt.

Bonus für Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien

Verschiedene Boni machen die KfW-261/262-Förderung besonders lukrativ. So gibt es im Neubaubereich den NH-Bonus (Nachhaltigkeits-Klasse) für besonders nachhaltige Bauweisen oder den EE-Bonus (Erneuerbare-Energien-Klasse) für einen hohen Anteil regenerativer Energien. Beide sorgen für 2,5 Prozent höhere Tilgungszuschüsse und KfW-261-Kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Wer ein bestehendes Gebäude auf Effizienzhaus-Niveau bringt, bekommt den EE-Bonus auch bei der Sanierung – hier steigt der Tilgungszuschuss hingegen um fünf Prozent von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Sicherheit und Bonus durch den Sanierungsfahrplan

Ein weiterer Bonus steht Sanierern zu, wenn diese Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen. Während der sogenannte iSFP-Bonus in Höhe von fünf Prozent für Einzelmaßnahmen vorgesehen ist, gibt es die Förderung aus dem KfW-Programm 261/262 auch bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben. Wichtig ist dann allerdings, dass die Maßnahmen in mehreren Teilschritten erfolgen. Für die Sanierung zum Effizienzhaus in einem Zuge gibt es den Bonus nicht.

© Tanoy1412 / Shutterstock.com

KfW 261/262: Kredit richtig beantragen

Wenn Sie den KfW-Kredit 261/262 beantragen möchten, benötigen Sie zuerst einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser prüft das geplante Vorhaben und erstellt eine Bestätigung zum Antrag. Mit der Bestätigung wenden Sie sich an ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl, bei dem Sie den Antrag stellen. Die Experten der Bank leiten alle Unterlagen zur KfW weiter und zahlen Ihnen nach erfolgter Freigabe auch das beantragte Geld aus. Nun können Sie mit der Umsetzung beginnen. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erstellt Ihr Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung, die Sie bei Ihrer Bank einreichen, um letztlich auch den Tilgungszuschuss der KfW-261/262-Förderung gutgeschrieben zu bekommen.

Wichtig zu wissen: Die KfW-Förderung der Programme 261/262 ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Haben Sie den Zeitpunkt verpasst und bereits mit der Sanierung begonnen, können Sie alternativ auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen.

Die wichtigsten Änderungen seit Juli 2021

Mit den KfW-Programmen 261/262 trat am 01. Juli 2021 der zweite Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Damit verbunden sind auch einige Neuerungen, die wir Ihnen in der folgenden Übersicht aufzeigen:

  • Ersatz der KfW-Programme 151, 152, 153, 167 und 431 durch KfW-Programm 261/262
  • bessere Konditionen bei Neubau und Sanierung durch NH-, EE- und iSFP-Bonus
  • Sanierung mindestens fünf Jahre alter Gebäude (zuvor galt Bauantrag vor 01.02.2002)
  • Wegfall der Förderung für Effizienzhaus 115 bei der Sanierung
  • Einführung der Förderung für Effizienzhaus 40 bei der Sanierung
  • Umbenennung von „KfW-Effizienzhaus“ in „Effizienzhaus“ (Wohngebäude) und „Effizienzgebäude“ (Nichtwohngebäude)

Fazit von Alexander Rosenkranz

Mit der KfW-261/262-Förderung unterstützt der Staat Bauherren, Käufer und Sanierer energieeffizienter Gebäude mit günstigen Darlehen. Das Besondere daran sind hohe Tilgungszuschüsse, die die zurückzuzahlende Summe reduzieren. Während die Sanierungsförderung nach einem Förderstopp Ende Januar 2022 wieder uneingeschränkt verfügbar ist, soll die KfW-40-Förderung für Neubauten in den nächsten Wochen bis Ende des Jahres wieder freigegeben werden.

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