Heizungsgesetz: So will die Merz-Regierung das GEG ändern
„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“, lautet es im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Nach der ersten Regierungserklärung der neuen Bundesministerin für Wirtschaft, Katherina Reiche, zeichnet sich nun ab, welchen Weg die Merz-Regierung einschlägt. Technologieoffen und ohne Verbote, dafür mit drastisch steigenden Kosten für Fossile.
Wirtschaftsministerin kippt Betriebsverbot für Heizkessel
In ihrer ersten Regierungserklärung verkündete die neue Bundesministerin für Wirtschaft, Katherina Reiche, dass die Regierung das Betriebsverbot für alte Heizkessel abschaffen werde. Gemeint ist damit die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Diese dürfen Hausbesitzer nach aktueller Gesetzgebung nur in einigen Ausnahmefällen weiter betreiben. Etwa dann, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt und die Bewohner eine Wohneinheit bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt haben.
Zur Einordnung: Schätzungen zur Folge sind aktuell etwa zwei Millionen Heizungen in Deutschland älter als 30 Jahre. Ein großer Teil davon dürfte bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist damit aller Voraussicht nach nicht mehr von dem Verbot betroffen, welches bereits die Merkel-Regierung eingeführt hat.
Fokus liegt auf CO₂-Abgabe und sinkenden Strompreisen
Was die neue Regierung darüber hinaus plant, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nur erahnen. Der Fokus dürfte in Zukunft verstärkt auf der bereits bestehenden CO₂-Umlage liegen. Diese verteuert fossile Brennstoffe bereits seit 2021 und entwickelte sich bisher nach einem staatlich geplanten Pfad. Ab 2027 ändert sich das jedoch. Denn dann bildet sich der CO₂-Preis im europäischen CO₂-Handelssystem. Abhängig davon, wie sich die Treibhausgase in der EU bis dahin entwickeln, rechnen Experten mit einem mehr oder weniger starken Anstieg der Abgabe. Sie könnte dann zwischen 80 und 300 Euro liegen und die Heizkosten fossil betriebener Anlagen sprunghaft um etwa 100 bis über 1.000 Euro im Jahr steigen lassen.
Genau das ist auch der Anreiz des neuen Bundeskanzlers Friedrich Merz. Er sieht eine technologieoffene Gesetzgebung vor und baut darauf, dass die steigenden Heizkosten den Anstoß zum Heizungstausch bringen. „Die Menschen müssen irgendwann erkennen, dass es sich nicht mehr lohnt, die alte Öl- oder Gasheizung zu betreiben“, so Friedrich Merz im Interview mit dem Sender RTL. Neben der Förderung umweltfreundlicher Heizsysteme setzt er auch auf einen weiteren Hebel: Merz senkt die Strompreise. Das begünstigt elektrisch betriebene Heizsysteme wie die Wärmepumpe, die dann im direkten Vergleich noch besser abschneiden als bislang.
Überarbeitung des Heizungsgesetzes bis zum Ende 2025
Ziel der neuen Regierung ist es, das Heizungsgesetz bis Ende 2025 zu novellieren, sodass es ab 2026 in Kraft treten kann. Bis das so weit ist, gelten weiter die alten Regelungen. Das heißt: 30 Jahre alte Heizkessel sind in vielen Fällen zu tauschen und bei dem Einbau neuer Anlagen gilt die Pflicht, 65 Prozent erneuerbare Energien einzubauen. Ein Schlupfloch bleibt allerdings: So lässt § 72 des Gebäudeenergiegesetzes nach wie vor den Einbau von Öl- und Gasheizungen zu. Voraussetzung ist allerdings, dass diese ab 2029 mit einem steigenden Anteil Biogas oder Bioheizöl betrieben werden. Würde die neue Regierung das Heizungsgesetz komplett kippen, kämen auch diese Bedingungen nicht mehr zum Tragen und Hausbesitzer könnten wie gehabt weiter mit Heizöl oder Gas heizen.
Aber Achtung: Durch eine globale Verknappung und die steigende CO₂-Steuer klettern die Kosten für Gas und Öl immer weiter nach oben. Experten rechnen damit, dass die Heizkosten ab 2027 allein durch die CO₂-Abgabe sprunghaft um 100 bis über 1.000 Euro im Jahr ansteigen können. Unter dieser Maßgabe ist der Wechsel zur Wärmepumpe oder zu einer Holzheizung oft günstiger. Das gilt vor allem auch, weil der Staat eine attraktive Förderung der Heizung in Aussicht stellt und bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten übernimmt.
Heizungsgesetz als Teil des GEG kein reguläres Gesetz
Das Heizungsgesetz wurde bereits kurz nach der Bildung der Ampel-Regierung bekannt. Es war eines der wichtigsten Vorhaben des ehemaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck und stand von Beginn an scharf in der Kritik. Ein eigenständiges Gesetz ist das Werk dabei eigentlich nicht. Vielmehr beschreibt es einen Abschnitt im Gebäudeenergiegesetz (GEG), der grundlegend geändert und neu eingeführt wurde. Konkret geht es um die Paragrafen 71 bis 73 im aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz.