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Vom Heizungsgesetz zum GMG: Was sich für Öl- und Gasheizungen ändert

  • von Alexander Rosenkranz
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Am Abend des 24. Februars 2026 stellte die Regierung die Eckpunkte der angekündigten GEG-Novelle vor. Neben einer Namensänderung zum "Gebäudemodernisierungsgesetz - GMG" geht es darin um die Abschaffung des "Heizungsgesetzes". Gemeint sind die Paragraphen 71 bis 71p sowie der Paragraph 72 des aktuellen GEG inkl. 65-Prozent-EE-Pflicht, die es künftig nicht mehr geben soll. Wir fassen zusammen und erklären, wann Heizen trotz Technologieoffenheit künftig teurer werden kann.

Heizungsgesetz: 65-Prozent-EE-Pflicht soll fallen

Die neue Regierung versprach schon im Koalitionsvertrag, das umstrittene Heizungsgesetz abzuschaffen. Nach mehreren verstrichenen Fristen zeigen die am 24. Februar 2026 bekannt gegebenen Eckpunkte der GEG-Novelle indessen, was damit gemeint ist. Und zwar geht es im Kern darum, die Paragraphen 71 bis 71p sowie den Paragraphen 72 zu streichen. Mit diesen fällt auch die 65-Prozent-EE-Pflicht mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG, Nachfolger des GEG) weg.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen:  

  • Die Paragrafen 71 bis 71p sowie der Paragraf 72 verschwinden aus dem GEG bzw. aus dem neuen GMG.  
  • Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien arbeitet, entfällt.
  • Die Kopplung mit der kommunalen Wärmeplanung entfällt.
  • Das Betriebsverbot für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen, die nicht auf Niedertempertaur- oder Brenwerttechnik basieren, entfällt ebenfalls.
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird nach den Eckpunkten bis mindestens 2029 sichergestellt.

Nach Angaben des ÖkozentrumNRW dürfte lediglich die  Pflicht zur Gebäudeautomation nach §71a bestehen bleiben. Denn dabei handelt es sich um eine Pflicht aus der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD).

Bio-Treppe: Mit CO2-neutralen Brennstoffen wäre jede Heizung erlaubt

Die neuen Regelungen sollen technologieoffen gestaltet sein. So erlauben sie die Installation jeder Heizung, auch wenn neue Anlagen mit Öl oder Gas arbeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen.  Dabei ist die Rede von einer Bio-Treppe, die zunächst bei 10 Prozent beginnt und dann in drei noch festzulegenden Schritten bis 2040 einen immer höheren Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe fordert.

Zum Vergleich: Das aktuell gültige GEG enthält eine ähnliche Vorgabe, beginnt mit einem Anteil von 15 Prozent aber bereits ambitionierter.    

Grüngas- und Grün-Heizöl-Quote für Anstieg erneuerbarer Energien

Ohne erneuerbare Energien geht es aber auch im neuen GMG nicht. So plant die Regierung in den Eckpunkten zum Gesetz eine Grüngas- und Grün-Heizöl-Quote. Dabei geht es  um eine EE-Quote für Öl- und Gasheizungen, die 2028 moderat bei bis zu einem Prozent beginnen und dann allmählich ansteigen könnte. Geplant ist außerdem, die Anrechenbarkeit der Quote auf die Bio-Treppe zu ermöglichen, um den  CO₂-Einspar-Beitrag zu erreichen. Wichtig zu wissen ist allerdings,  dass die  Quote aller Voraussicht nach nur für private Verbraucher gilt – Industrie und Gewerbe plant die Regierung von dieser Pflicht auszunehmen.  

Inverkehrbringer zum Einsatz klimafreundlicher Rohstoffe verpflichtet

Eine Herausforderung dürfte das neue GMG hingegen für die Inverkehrbringer von Öl und Gas sein. Denn diese sollen laut Regierung zum anteiligen Einsatz klimafreundlicher Rohstoffe verpflichtet werden. Infrage kommen dabei insbesondere Biomethan, blauer, oranger, türkisfarbener und  grüner Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl. Zum Vergleich: Aktuell liegt die Biogas-Quote im deutschen Erdgasnetz laut Fachverband Biogas e.V. bei etwa 1,6 Prozent.    

Achtung  – Preise könnten deutlich stärker steigen:  Während die Eckpunkte zunächst das Bild vermittelten, im neuen GMG sei alles erlaubt, könnte sich in der Praxis ein anderes Bild zeigen. Denn neben den CO₂-Steuern, dürften die Öl- und Gaspreise durch die Beimischungspflicht und das knappe Angebot an Biobrennstoffen steigen. Wer nun denkt, mit einer neuen Öl- oder Gasheizung gut beraten zu sein, muss in Zukunft also mit sehr hohen Heizkosten rechnen. Um diese etwas abzufedern, soll der  CO₂-Preis zumindest für den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe entfallen.

Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und Änderungen bei Fernwärme

Ziel ist es zudem, die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) vollumfänglich umzusetzen - allerdings unter Ausreizung der möglichen Übergangsfristen. Außerdem setzt sich die Regierung dafür ein, die Fristen zu verlängern und die Anforderungen zu verschlanken. In diesem Zuge könnte sie auch die 65-Prozent-EE-Pflicht für Neubauten bis zum Inkrafttreten der Neubauanforderungen aus der EPBD im Jahr 2030 kippen.    

Weitere Änderungen betreffen die kommunale Wärmeplanung sowie den Umgang mit Fernwärme. So entfällt die Kopplung Ersterer mit dem GMG. Das zugehörige Wärmeplanungsgesetz soll überarbeitet und der Aufwand für Kommunen deutlich reduziert werden. Geplant ist außerdem, die rechtlichen Grundlagen für eine erleichterte Einführung von Fernwärme zu ändern.    

GEG/GMG-Novelle soll noch vor Juli 2026 in Kraft treten

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei dem nun veröffentlichten Eckpunktepapier zunächst nur um einen Plan handelt. Im nächsten Schritt ist ein Gesetzesentwurf zu erstellen, dem der Bundesrat anschließend zustimmen muss. Glaubt man den Aussagen der Verantwortlichen, könnte der gesamte Prozess noch in diesem Halbjahr zum Abschluss kommen und das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor Juli 2026 in Kraft treten. Bis das soweit ist, gelten die Bestimmungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes sowie die aktuellen Förderrichtlinien.  

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