EH55-Förderung wird noch 2025 reaktiviert
Um den lahmenden Wohnungsbau zu beleben, reaktiviert die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Förderung von Effizienzhäusern mit dem Standard EH55. Der Startschuss für die Effizienzhausförderung fällt am 16. Dezember.
Neubauförderung soll den Wohnungsbau ankurbeln
Um den Bau neuer Wohnungen voranzutreiben, wird es eine Neuauflage der EH55-Förderung geben. Bereits ab 16. Dezember 2025 stehen 800 Millionen Euro zur Förderung neuer Effizienzhäuser zur Verfügung, die den Standard EH55 erfüllen. Bei diesen muss der Primärenergiebedaf 45 Prozent unter dem eines Referenzgebäudes des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegen.
800 Mio Euro für rund 8.000 Wohneinheiten schnell vergriffen
Ziel der Neuauflage ist es, bereits geplante, aber nicht umgesetzte Vorhaben zu realisieren. Bei einem Budget von 800 Millionen Euro im und einer Darlehenshöhe von 100.000 Euro pro Wohneinheit lassen sich allerdings kaum mehr als 8.000 Wohneinheiten auf diese Weise fördern. Die Mittel im ohnehin nur befristet aufgelegten Programm dürften damit schnell vergriffen sein.
Hinweis: 2022 wurde die EH55-Förderung von der damaligen Regierung mit dem Argument gestoppt, dass sich der Energiestandard längst auf dem Markt durchgesetzt hätte. Es sollten daher nur noch effizientere, im Bau teurere Vorhaben für KfW-Effizienzhäuser gefördert werden, die den Standard EH40 erfüllten. In der Folge wurden viele – auch bereits geplante – EH55-Projekte nicht umgesetzt.
Förderung über die Programme 297/298 der KfW
Die Förderung für Gebäude mit EH55-Standard erfolgt über das Programm “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)” der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch zinsvergünstigte Kredite. Förderanträge können über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine Baugenehmigung vorliegt oder eine Bauanzeige gestellt wurde.
Die Fördervoraussetzungen im Überblick:
- Neubau muss EH55-Standard erfüllen
- Wärmeversorgung zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien (Wärmepumpe, Fernwärme oder Biogas)
- Beheizung erfolgt nicht mit Öl oder Gas; Biomasse ist hingegen erlaubt
- Baugenehmigung liegt bei Antragstellung vor
Übrigens: Möchten Sie von einer genehmigten KfW-40-Förderung zur Förderung eines Effizienzhauses der Stufe 55 wechseln, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Andersherum ist der Wechsel hingegen sofort möglich.
Hinweis: Gefördert wird nicht nur der Neubau, sondern auch der Erstkauf von effizienten Gebäuden, deren Fertigstellung beim Kauf weniger als ein Jahr zurückliegt.
Alternative: KfW-55-Haus im Niedrigpreissegment
Kommt die EH-55-Förderung in den KfW-Programmen 297/298 für Sie nicht (mehr) infrage, können Sie alternativ auf das KfW-Programm 296 setzen. Mit diesem fördert der Staat den Bau klimafreundlicher Gebäude im Niedrigpreissegment. Erhältlich sind günstige Darlehen in Höhe von 100.000 Euro pro Wohneinheit - allerdings ohne Tilgungszuschüsse.
Hohe Anforderungen an Effizienz, Größe und Baukosten
Um die Förderung für Effizienzhäuser 55 im Niedrigpreissektor zu bekommen, sind einige Vorgaben zu erfüllen. Neben dem energetischen Stand richten sich diese auch an Wohnungsgrößen und Baukosten, wie die folgende Übersicht zeigt:
- EH 55 Anforderungen (Qp 55 % von Ref; Ht 70 % von Ref)
- CO₂-Anforderungen im Gebäudelebenszyklus (24 kg CO₂ Äqu./(m2 a))
- Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen pro Wohnfläche (40 m² - 1; 55 m² - 2; 70 m² - 3; 85 m² - 4; plus 15 m² + 1; je plus 15 m² für Rollstuhlgerecht)
- Niedrige Kosten gemessen an Grenzwert gebäudebezogener Kosten *
- keine Wärmeerzeugung auf Basis von fossilen Energieträgern oder Biomasse (Ausnahmen für Wärme- und Gebäudenetze)
* Die zulässigen Kosten der KG 300, 400 und 550 richten sich nach dem mittleren BKI-Kostenkennwert der Gebäudeart MFH, mit bis zu 6 WE, einfacher Standard BKI. Diese werden mit BKI-Regionalfaktoren und dem allgemeinen Baupreisindex (destatis: Neubau; konventionelle Bauart; von Wohn- und Nichtwohngebäuden regional und zeitlich korrigiert.