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Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 auch einen CO2-Preis festgelegt. Dabei handelt es sich um eine Abgabe für fossile Rohstoffe, die im Verkehrs- und Gebäudebereich zum Einsatz kommen. Die umgangssprachlich oft auch CO2-Steuer genannte Gebühr ist seit Anfang 2021 von Rohstoffhändlern zu zahlen. Verbraucher tragen die CO2-Abgabe, die zunächst mit 25 Euro pro Tonne startete über die Gas-, Heizöl-, Benzin- und Dieselpreise. Die rechtlichen Grundlagen regelt das extra für diesen Zweck erlassene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
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Die CO2-Abgabe soll den Verbrauch fossiler Rohstoffe senken und so maßgeblich zur Minderung der CO2-Emissionen in Deutschland beitragen. Das ist nötig, um die mit der EU vereinbarten Klimaziele für 2030 noch erreichen zu können. Diese sehen eine Senkung der Emissionen um 40 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 vor. Erreicht Deutschland dieses Ziel nicht, drohen hohe Strafzahlungen. Außerdem trägt der erhöhte Ausstoß von Klimagasen wie Kohlenstoffdioxid zur globalen Erwärmung bei. Die Folgen des Klimawandels: Steigende Meeresspiegel, anhaltende Dürren und immer heftigere Unwetter – um nur einige zu nennen.
Die CO2-Steuer ist zunächst von Rohstoffhändlern zu zahlen. Diese kaufen Zertifikate für die Menge an Kohlendioxid, welche die von ihnen verkauften Energieträger bei der Verwendung an die Umwelt abgeben. Möglich ist das über ein nationales Emissionshandelssystem, das nach der Einführung auf Auktionen basiert. Wie sich die CO2-Abgabe entwickelt, hängt dann von der Anzahl der herausgegebenen Zertifikate und der Höhe des Verbrauchs fossiler Rohstoffe in Deutschland ab.
Mit dem Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (kurz: Brennstoffemissionshandelsgesetz oder BEHG) legt der Staat die Grundlagen der Abgabe fest. Demzufolge sind erst einmal alle Betroffen, die Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas aus fossilen Quellen in Verkehr bringen. Sie müssen Zertifikate für die damit verbundenen Emissionen kaufen, die zu einem Anstieg der Brennstoffpreise führen.
Weitere Informationen finden Sie im Brennstoffemissionshandelsgesetz (pdf, HTML).
Rohstoffhändler schlagen die Kosten wie eine Art CO2-Steuer auf die Preise für Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Benzin und Diesel auf. Die anfallenden Kosten tragen letztlich alle Verbraucher, ganz gleich ob Mieter, Wohnungs- oder Hausbesitzer. Und das ist auch so geplant: Denn je teurer Energie ist, umso bewusster gehen Verbraucher mit ihr um. So soll der CO2-Preis unter anderem neue Anreize zum Sanieren schaffen. Denn wenn die Heizkosten steigen, rechnet sich ein Heizungstausch oder eine ganzheitliche energetische Sanierung in Zukunft eher. Bürger lassen das Auto öfter stehen und verbrauchen insgesamt weniger fossile Rohstoffe. Das schont nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt und das Klima.
Zum Einführungsjahr 2021 der CO2-Steuer betitelten Abgabe legt das BEHG einen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 fest. Bis zum Jahr 2025 steigt der Betrag dann schrittweise an, bevor sich der Preis letztlich über Auktionen bildet. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 01. Januar des Jahres. Für das Jahr 2026 gibt das BEHG dazu erst einmal einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne vor. Der tatsächliche CO2-Preis richtet sich nach den erreichten Einsparungen im Land. Ab 2027 passt die Regierung Unter- und Obergrenzen der CO2-Preise an den CO2-Ausstoß in Deutschland an. Sinkt dieser nicht wie geplant, sind demnach höhere Abgaben zu erwarten.
Klar ist, dass die Heizkosten durch den CO2-Preis spürbar ansteigen. Zumindest dann, wenn der Verbrauch an fossilen Rohstoffen hoch ist. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Mehrkosten einer Gasheizung (Erdgas = 202 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (gCO2/kWh); Quelle: BAFA).
JAHR | CO₂-PREIS (VORAUSSICHTLICH) | ENERGIEVERBRAUCH VON 20.000 KWH | ENERGIEVERBRAUCH VON 15.000 KWH | ENERGIEVERBRAUCH VON 10.000 KWH |
---|---|---|---|---|
2021 | 25 € pro Tonne | 100 € pro Jahr | 75 € pro Jahr | 50 € pro Jahr |
2022 | 30 € pro Tonne | 120 € pro Jahr | 90 € pro Jahr | 60 € pro Jahr |
2023 | 30 € pro Tonne | 120 € pro Jahr | 90 € pro Jahr | 60 € pro Jahr |
2024 | 40 € pro Tonne | 160 € pro Jahr | 120 € pro Jahr | 80 € pro Jahr |
2025 | 50 € pro Tonne | 200 € pro Jahr | 150 € pro Jahr | 100 € pro Jahr |
(Quelle Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 19.10.2022, § 10 Abs. 2 BEHG; eigene Rechnung; Ergebnisse gerundet, Mehrkosten in Bezug auf Energiepreise ohne CO2-Preis)
Wer einen typischen Altbau mit Gas beheizt und jährlich etwa 20.000 Kilowattstunden Energie verbraucht, muss also bis 2025 mit Mehrkosten von rund 200 Euro im Jahr rechnen. Und das allein durch die CO2-Steuer. In besonders kleinen oder energiesparenden Häusern müssen Hausbesitzer 2025 rund 100 bis 150 Euro mehr ausgeben.
Wichtig zu wissen ist, dass Heizöl mit einem deutlich höheren Emissionsfaktor von rund 270 gCO2/kWh belegt ist. Die Mehrkosten fallen hier also schwerer ins Gewicht. Anders bei Biogas. Das hat einen Emissionswert von rund 150 gCO2/kWh und verursacht dadurch geringere Mehrkosten. Wer mit regenerativen Brennstoffen wie Holz oder Pellets heizt, kommt hingegen ganz um die CO2-Abgabe herum.
Hinweis: Da Mieter in der Regel nur ihren Verbrauch reduzieren können, aber selbst keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes haben, müssen Vermieter seit Januar 2023 einen Teil der Kosten tragen. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach dem Gebäudezustand beziehungsweise nach der Höhe des Kohlendioxid-Ausstoßes.
Wie stark der CO2-Preis einen Haushalt belastet, hängt hauptsächlich vom individuellen Energieverbrauch ab. Wer die Mehrkosten begrenzen möchte, muss also Energie sparen oder seine Heizung (zumindest teilweise) auf erneuerbare Energien umstellen. Für Letzteres gibt es aktuell sogar hohe Zuschüsse, wie wir im Beitrag zur Förderung der Heizung berichten. Die folgende Übersicht zeigt einfache Maßnahmen, mit denen sich die Auswirkungen der CO2-Steuer ähnlichen Abgabe verringern lassen:
Mit dem neuen CO2-Preis nimmt der Staat in Zukunft viel Geld ein. Doch was soll eigentlich damit passieren? Nach Angaben der Regierung sollen die Mittel zur Entlastung von Bürgern, Wirtschaft, Umwelt und Klima beitragen. Die EEG-Umlage wurde zum 01.07.2022 auf null Cent je Kilowattstunde gesenkt und ist 2023 vollständig entfallen. Das reduziert die Belastungen für die Haushalte durch gestiegene Energie- und Strompreise.
Wer auf dem Weg zur Arbeit viel mit dem Auto unterwegs ist, profitiert außerdem von einer höheren Pendlerpauschale. Die übrigen Einnahmen sollen einkommensschwache Haushalte entlasten und Maßnahmen zur CO2-Einsparung finanzieren.
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