Grünheizöl- und Grüngasquote: Das gilt 2028 für Heizungen in Deutschland
Ab 2028 könnte sich das Heizen mit Öl und Gas in Deutschland sukzessive verteuern. Grund dafür ist die Grünheizöl- und Grüngasquote, die für sinkende CO₂‑Emissionen sorgen soll. Während der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer und kohlenstoffarmer Brennstoffe 2028 zunächst nur ein Prozent betragen könnte, sieht der Plan einen schrittweisen Anstieg vor. Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen und zeigen auf, was Verbraucherinnen und Verbraucher nun wissen müssen.
Grünheizöl- und Grüngasquote im GModG vorgesehen
Während das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Nutzung regenerativer Energien vorschrieb, lässt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Verbraucherinnen und Verbrauchern hier freie Hand. Um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, nimmt es stattdessen die Inverkehrbringer fossiler Rohstoffe in die Pflicht. Gemeint sind Lieferanten von Heizöl und Gas, die steigende Quoten für erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe erfüllen müssen. So sieht es die neue Grünheizöl- und Grüngasquote vor. Sie soll ab 2028 gelten und alle Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen, die mit Heizöl oder Gas heizen.
Biotreppe und Grüngasquote: Was gilt für welche Heizung?
Neben der Grüngasquote sieht das neue Gesetz auch eine Biotreppe vor. Diese betrifft bestimmte Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des GModG neu eingebaut werden. Für sie gelten ab 2029 steigende Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer und emissionsarmer Energien. Die sogenannte Biotreppe beginnt 2029 mit einem Anteil von 10 Prozent und steigt dann schrittweise an. So muss 2040 ein Anteil von 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangefarbenem oder türkisfarbenem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt werden. Die Grünheizöl- und Grüngasquote soll sich dabei anrechnen lassen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede von Biotreppe und Grüngasquote:
| Merkmal | Grüngasquote | Biotreppe |
|---|---|---|
| Geplanter Start | 2028 | 2029 |
| Verpflichtete | Brennstoffanbieter | Heizungsbetreiber |
| Einstieg | 1 % (geplant) | 10 % |
| Anteil 2040 | 50 % (geplant) | 60 % |
| Betrifft | Brennstoffversorgung im vorgesehenen Anwendungsbereich | Bestimmte neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen |
Regierung will Gesetzesvorlage Dezember 2026 vorlegen
Wie die Grünheizöl- und Grüngasquote konkret ausgestaltet sein soll, steht aktuell noch nicht fest. Denn dazu will die Regierung bis Dezember 2026 ein eigenes Gesetz vorlegen. Aktuell bekannt sind lediglich einige Eckpunkte. Diese wurden am 13. Oktober 2026 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgelegt und zeigen einen aktuellen Stand der Diskussion. Verbindlich sind die Angaben bislang noch nicht.
“Heute deckt Biomethan rund zwei Prozent des deutschen Gasverbrauchs. Die Grüngasquote soll bei einem Prozent beginnen und anschließend schrittweise steigen. Da sich die Berechnungen unterscheiden, lassen sich die Werte nicht direkt vergleichen.
Ab 2028 sollen Anbieter steigende Grünbrennstoffquoten erfüllen
Bekannt ist bisher, dass die Grünheizöl- und die Grüngasquote ab 2028 mit einer moderaten Höhe von nur einem Prozent eingeführt werden sollen. Sie lässt sich mit erneuerbaren und kohlenstoffarmen Brennstoffen erreichen und steigt schrittweise bis 2045 auf 100 Prozent. Zur Anwendung kommen dabei anrechenbare erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe, die europäischen Definitionen (RED III, Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie) entsprechen und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen sowie THG-Minderungsvorgaben erfüllen. Beispiele dafür sind Biomethan, biogenes Flüssiggas, FAME (Biodiesel) oder HVO (hydrierte Pflanzenöle und Fette). Die folgende Tabelle stellt die geplante Entwicklung dar:
| Jahr | Geplanter Anteil |
|---|---|
| 2028 | 1 % |
| 2030 | 5 % |
| 2035 | 20 % |
| 2040 | 50 % |
| 2045 | 100 % |
Wichtig zu wissen: Die Werte stammen aus dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und sind bislang nicht verbindlich gesetzlich festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Flexibilisierungen bleiben dem geplanten Quotengesetz vorbehalten.
Lieferanten von Gas und Heizöl müssen Quoten erfüllen
Die Einhaltung der Grünheizöl- und Grüngasquote in Deutschland obliegt den Lieferanten für Heizöl, Erd- und Flüssiggas. Diese müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Brennstoffe die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Verbraucherinnen und Verbraucher beziehen die Energieträger wie gewohnt weiter. Sie müssen sich um nichts kümmern und heizen fortan mit klimafreundlicheren Energieträgern. Eine Ausnahme gilt für alle, die eine neue Heizöl- oder Gasheizung in Betrieb nehmen – diese müssen künftig auch die Anforderungen der Biotreppe erfüllen und selbst einen zunehmenden Anteil emissionsarmer Brennstoffe einsetzen.
„Bestehende Heizungen müssen Sie allein aufgrund der Grüngasquote nicht austauschen. Sie können diese wie gewohnt weiter betreiben.“
Regeln zur Flexibilisierung sollen Preissprünge verhindern
Ein wichtiger Punkt im vorliegenden Eckpunktepapier des BMWE ist die mögliche Flexibilisierung der Quote. So soll es möglich sein, eine Übererfüllung auf das kommende Jahr anzurechnen oder eine Untererfüllung im kommenden Jahr auszugleichen. Genau wie die Möglichkeit, den Verlauf des Anstiegs gesetzlich zu verschieben, soll das helfen, starke Preissprünge zu vermeiden.
Für Großverbraucher gilt die Grünheizöl-/Grüngasquote nicht
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Grünheizöl- und Grüngasquote vor allem für private Haushalte gilt. Großverbraucher aus Industrie und Gewerbe sollen unterdessen ausgenommen werden. Gleiches gilt laut Eckpunktepapier für die Bereiche Verkehr, Stromerzeugung und Fernwärme.
Grüngas- und Grünheizölquote könnten Heizkosten erhöhen
Die Grünheizöl- und Grüngasquote, die bereits im Koalitionsvertrag als mögliches Instrument angekündigt wurden, sollen für sinkende CO₂‑Emissionen sorgen. Sie sollen helfen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und die Energiewende im Gebäudesektor voranzubringen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte die Einführung der Quote zugleich aber auch höhere Kosten zur Folge haben. Vor allem die knappen Ressourcen emissionsarmer Brennstoffe könnten dazu führen, dass die Heizkosten in Zukunft immer weiter steigen. Bestärkt wird diese Entwicklung durch den CO₂-Preis, der fossile Rohstoffe wie Heizöl, Erd- und Flüssiggas zusätzlich verteuert.
Heizungen mit erneuerbaren Energien können Kosten senken
Wer sich von dieser Entwicklung unabhängig machen möchte, setzt künftig verstärkt auf regenerative Energien. Infrage kommen beispielsweise Wärmepumpen, Pellet- oder Holzheizungen, die sowohl von der Grünheizöl- und Grüngasquote als auch vom CO₂-Preis ausgenommen sind. Hinzu kommen attraktive Fördermittel für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die eine bestehende Heizung durch eines der genannten Systeme ersetzen.