EnWG-Novelle erlaubt Umnutzung oder Stilllegung von Gasnetzen
Gas galt lange Zeit als einer der beliebtesten Energieträger in Deutschland. Er war sicher, günstig und einfach über die öffentliche Infrastruktur zu beziehen. Mit der kürzlich verabschiedeten EnWG-Novelle ist letzteres auf Dauer nicht mehr garantiert. Denn: Sinkt die Nachfrage, dürfen Betreiber Netze künftig stilllegen oder umnutzen, etwa für Wasserstoff. Wir erklären, welche Auswirkungen das sogenannte Gaspaket der EnWG-Novelle auf Ihre Heizung hat.
Verfügbarkeit der Gasnetze auf Dauer nicht mehr garantiert
Um die Vorgaben der EU in deutsches Recht zu überführen, sind immer wieder Gesetzesänderungen vonnöten. So auch im Falle des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (kurz Energiewirtschaftsgesetz oder EnWG). Dieses wurde Ende März per Kabinettsbeschluss geändert, um das europäische Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket umzusetzen.
Regierung erlaubt Stilllegung oder Umnutzung von Gasnetzen
Ein wesentlicher Punkt in der Novelle könnte dabei künftig alle Verbraucher betreffen, die aktuell mit Gas heizen oder später auf den Energieträger umrüsten möchten. Die Rede ist von der Erlaubnis, Gasnetze stillzulegen oder zumindest umzunutzen. Diese gilt immer dann, wenn die Gasnachfrage in einer Kommune oder in einer Region in Zukunft stark sinkt – etwa durch den starken Ausbau von Nah- oder Ferneärme.
Wasserstoff könnte Gas in den Leitungen in Zukunft ersetzen
Mit der neuen EnWG-Novelle könnte Wasserstoff das Erdgas in unseren Netzen künftig ersetzen. Das gilt zumindest teilweise, entsprechend der nationalen Wasserstoffstrategie. Wer mit Gas heizt, kann dann zum Umrüsten gezwungen sein. Als Alternativen stehen dabei Wärmepumpen, Holzheizungen sowie Flüssiggasanlagen zur Wahl. Ob und wann Wasserstoff das Erdgas ersetzt, hängt jedoch von regionalen Netzentwicklungsplänen und der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff ab.
Ausnahmen und lange Übergangsfristen schützen Verbraucher
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass das Gaspaket der EnWG-Novelle eher langfristig ausgelegt ist. Es stößt Verbraucher nicht vor ungeahnte Herausforderungen und enthält Ausnahmen sowie lange Übergangsfristen. So müssen Netzbetreiber die Stilllegung oder die Umnutzung eines Gasnetzes mindestens 10 Jahre vorher anmelden. Außerdem ist die Trennung von Gasnetzanschlüssen unzulässig, wenn auf absehbare Zeit keine Alternative zur Verfügung steht.
Rückbau stillgelegter Netze nach EnWG-Novelle nicht geplant
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung dazu geeignet, den Rückbau dauerhaft außer Betrieb genommener Gasleitungen zu vermeiden. Denn das wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem würde ein Rückbau die spätere Nutzung der Infrastruktur komplett verhindern.
Wichtig zu wissen: Mit diesem Punkt ist auch eine Duldungspflicht verbunden. Diese betrifft Verbraucher, die stillgelegte Leitungen auf ihrem Grundstück liegen lassen müssen. Übernehmen sie die Kosten der Demontage und fallen ohnehin Erdarbeiten an, entfällt die Duldungspflicht jedoch.
Stilllegung von Gasanschlüssen: Kostenverteilung neu geregelt
Interessant für Verbraucher ist aber auch ein weiterer Punkt: Denn mit der EnWG-Novelle ändert sich der Umgang mit den Kosten des Rückbaus von Gasnetzanschlüssen. Laut § 18 des Gesetzes dürfen diese dem Anschlussnehmer nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Laut übereinstimmenden Medienberichten gilt das sowohl für die Stilllegung durch den Betreiber als auch für die Stilllegung auf Wunsch des Anschlussnehmers. Letzteres ist häufig dann der Fall, wenn Verbraucher von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umsteigen.
Hintergrund: Was ist das EnWG und wen betrifft das Gesetz?
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das wichtigste Gesetz für die Energieversorgung in Deutschland. Es regelt Strom, Gas und zunehmend auch Wasserstoff – vor allem Netzzugang, Entgelte, Versorgungssicherheit und Verbraucherschutz. Die aktuelle Novelle soll die Energiewende beschleunigen und EU-Vorgaben umsetzen. Ziel ist es, erneuerbare Energien besser zu integrieren, Energy Sharing zu fördern, die Netze auf Wasserstoff vorzubereiten und Verbraucher vor unfairen Kosten zu schützen. Das EnWG ist damit ein zentraler Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung.