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Wärmepumpen-Förderung: 2026 höhere Anforderungen

  • von Alexander Rosenkranz
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Wer sich für eine neue Wärmepumpe entscheidet, bekommt im Bestand einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Anlage hohe technische Vorgaben erfüllt. Letztere sind 2026 gestiegen. So gibt es die Förderung für Wärmepumpen nur noch, wenn diese besonders leise arbeiten. Welche Auswirkungen das hat und was in puncto Förderung außerdem zu beachten ist.

Förderung 2026 nur für leise Luft-Wasser-Wärmepumpen

Wer ab Januar 2026 Fördermittel für eine neue Wärmepumpe beantragen möchte, muss genau aufpassen. Denn mit dem Jahreswechsel haben sich auch die Anforderungen an die Umweltheizungen verändert. Während die Geräuschemissionen der Anlagen 2025 noch fünf Dezibel unter den Vorgaben der Ökodesign-Verordnung liegen durften, müssen Sie die Grenzwerte jedoch um zehn Dezibel unterschreiten. Das gilt zumindest für Luft-Wasser-Wärmepumpen, die damit jetzt besonders leise arbeiten müssen.

Grenzwerte der Ökodesign-Richtlinie hängen von Heizleistung ab

Wie laut eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sein darf, um Fördermittel zu erhalten, hängt von ihrer Leistung ab. So unterscheidet die Ökodesign-Richtlinie vier Gerätekategorien mit Anforderungswerten von 65 bis 88 Dezibel (außen). Möchten Sie seit Januar 2026 eine Wärmepumpen-Förderung beantragen, müssen Sie diese Werte um mindestens zehn Dezibel unterschreiten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Geräteklasse

Bis 6 kW

Über 6 bis 12 kW

Über 12 bis 30 kW

Über 30 bis 70 kW

Ökodesign-Richtlinie (außen)

65 dB

70 dB

78 dB

88 dB

Förder-Vorgabe

55 dB

60 dB

68 dB

78 dB

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit mehr als sechs und maximal zwölf Kilowatt Leistung darf demnach nicht lauter als 60 Dezibel sein. In der Klasse von zwölf bis 30 Kilowatt gilt ein Grenzwert von 68 Dezibel zur Wärmepumpen-Förderung.

Wichtig zu wissen:  Die besten auf dem Markt verfügbaren Technologien halten diese Werte problemlos ein und sind sogar deutlich leiser, wie die Angaben aus der Ökodesign-Richtlinie zeigen. So empfiehlt diese eine Geräuschemission von maximal 39 dB (bis 6 kW), 40 dB (bis 12 kW) bzw. 41 dB (bis 30 kW).

Bundesliste förderbarer Wärmepumpen zeigt zugelassene Geräte

Ob die gewünschte Anlage förderbar ist, zeigt die Liste förderfähiger Wärmepumpen. Die vom BAFA betreute Übersicht enthält Anlagen verschiedenster Leistungsbereiche. Sie zeigt die technischen Eigenschaften und in aller Regel auch, welche Wärmepumpen aktuell förderbar sind.

Unser Tipp: Schauen Sie bei der Geräuschemission genau hin und lassen Sie sich die Förderbarkeit im Zweifel vom Fördergeber bestätigen. So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden böse Überraschungen wie ausbleibende Förderzahlungen.

Höhere Anforderungen bereits seit 2023 in der BEG geregelt

Wichtig zu wissen ist, dass die Änderung noch keine Folge der Neuregelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG, ehemals Gebäudeenergiegesetz GEG) ist. Die Vorgabe war mit folgendem Wortlaut bereits seit der Veröffentlichung am 21. Dezember 2023 in der BEG-EM-Richtlinie für Einzelmaßnahmen bzw. den dazugehörigen „Technischen Mindestanforderungen“ enthalten: „Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) in der Fassung vom 2. August 2013“

Prognose: Weitere Änderung der Wärmepumpen-Förderung

Neben der bereits 2023 vorgesehenen Verschärfung der Anforderungen könnte sich die Förderung auch im Frühjahr 2026 noch einmal ändern. Grund dafür ist die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die aktuell im Gange ist. Die aktuelle Bundesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag die Abschaffung des Heizungsgesetzes und erarbeitet im Moment ein entsprechendes Konzept. Es soll im ersten Quartal 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht werden und das aktuell noch geltende Gebäudeenergiegesetz ablösen. Ziel ist eine technologieoffenere Gestaltung mit weniger strengen Vorgaben. Wie sich das auf die Förderung der Wärmepumpen auswirkt, ist bislang aber nicht klar.

Unser Tipp: Schnell handeln und hohe Förderung sichern

Da ein weiterer Anstieg der Förderung oder ein Aufweichen der Vorgaben eher unwahrscheinlich ist, gibt es realistisch betrachtet nur zwei mögliche Wege: Entweder die Wärmepumpen-Förderung bleibt unverändert bestehen, oder sie wird angepasst. Im letzten Fall kann es zu höheren Vorgaben und/oder zu geringeren Zuschussraten kommen.

Um hier auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, die Förderung der neuen Wärmepumpe aktuell noch zu beantragen. Einmal bewilligt, haben Sie dann 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Entscheiden Sie sich nachträglich gegen die Heizung, stornieren Sie den Antrag ohne weitere Kosten oder Folgen.

Beantragung der Förderung für Wärmepumpen vor Maßnahmenbeginn

Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn über das Förderportal der KfW beantragen müssen. Dazu benötigen Sie einen vorläufigen Termin zur Ausführung sowie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der an die Förderbarkeit gekoppelt ist.  

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