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Jung kauft Alt: Ab August 2026 mit besseren Bedingungen

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit dem Programm Jung kauft Alt unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) junge Familien beim Kauf einer Immobilie. Diese erhalten günstige Kredite, wenn sie das Gebäude im gleichen Zuge energetisch modernisieren. Ab August 2026 gibt es die Förderung im Programm 308 der KfW zu attraktiveren Konditionen. Neben höheren Fördersätzen profitieren Antragsteller dann von einer größeren Flexibilität bei der Wahl der Sanierungsmaßnahmen.

Das ändert sich ab 3. August im KfW-Programm 308

„Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ lautet der etwas sperrige Name des KfW-Programms Jung kauft Alt (KfW 308). Über dieses bekommen Familien mit Kindern sowie Allein­erziehende Kredite ab 0,01 % eff. Jahreszins, wenn sie ein Haus kaufen und sanieren. Die Höhe der möglichen KfW-Finanzierung steigt nun an. So gibt es ab 3. August 30.000 bis 40.000 Euro mehr Geld von der Förderbank. Zudem rückt die KfW von starren Anforderungen bei der Sanierung ab. Neben der Komplettsanierung zum Effizienzhaus sind dann auch Einzelmaßnahmen zulässig. Das entlastet Antragsteller, erhöht die Planungsfreiheit und macht das Programm attraktiver.

Jung kauft Alt: Kredithöhe hängt von der Haushaltsgröße ab

Wie viel Geld Sie über das KfW-Programm 308 bekommen, hängt nach wie vor von der Größe Ihres Haushalts ab. So gibt es ab 3. August 2026:

  • 140.000 Euro Darlehensbetrag für Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind  
  • 160.000 Euro Darlehensbetrag für Familien oder Alleinerziehende mit zwei Kindern
  • 180.000 Darlehensbetrag für Familien oder Alleinerziehende mit mind. drei Kindern

Bisher betrugen die Förderhöhen im Programm Jung kauft Alt der KfW noch 100.000 Euro (ein Kind), 125.000 Euro (zwei Kinder) und 150.000 Euro (ab drei Kindern).

Diese Einzelmaßnahmen sind bei der KfW-Förderung Pflicht

Während bisher die Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE Pflicht ist, bekommen Sie die Förderung aus dem KfW-Programm 308 ab 3. August auch dann, wenn Sie Einzelmaßnahmen kombinieren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie dabei mindestens die folgenden Maßnahmen umsetzen:

  • Heizungstausch (mindestens 65 % EE)
  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke

Wenn die Heizung bereits mit 65 Prozent erneuerbaren Energien läuft, müssen Sie diese nicht erneut sanieren. Gleiches gilt für Bauteile, die bereits die Vorgaben der EnEV 2001 erfüllen. Auch diese können Sie getrost belassen.

Die neuen Bedingungen decken höhere Kosten und bringen mehr Flexibilität. Das Programm Jung kauft Alt wird dadurch für Familien attraktiver.

Alexander Rosenkranz - Redakteur bei heizung.de

Nachweis über Fachunternehmererklärung nach § 35c EStG

Anrechnen lassen sich Maßnahmen, die den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) entsprechen. Einen entsprechenden Nachweis erbringt dabei Ihr Handwerker. Denn dieser stellt Ihnen eine Fachunternehmererklärung nach § 35c EStG aus. Zudem benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste bekommen.

Regelungen im Programm Jung kauft Alt gelten ab 3. August

Die neuen Bedingungen im Programm Jung kauft Alt gelten ab dem 3. August 2026. Wer vorher einen Antrag stellt, bekommt die Förderung noch zu den aktuellen Konditionen und Voraussetzungen. Sind die Darlehenssummen im Moment zu niedrig oder streben Sie keinen Effizienzhausstandard an, lohnt es sich also, noch etwas zu warten.

KfW-Anforderungen schon im Januar verringert

Die letzte große Änderung im Programm Jung kauft Alt gab die KfW im Herbst 2025 bekannt. Damals senkte sie das Anforderungsniveau bei einer Sanierung vom Effizienzhaus 70 Erneuerbare Energien (EH 70 EE) auf das Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) ab. Anders als im August dieses Jahres galt die Änderung damals allerdings rückwirkend für alle bereits gestellten Förderanträge.

Jung kauft Alt: So bekommen Sie die Förderung

Interessant ist die KfW-Förderung 308 für Familien mit Kindern sowie Allein­erziehende, die ein Haus zur eigenen Nutzung (Mit­eigentums­quote mind. 50 %) kaufen. Dieses muss der Energieeffizienzklasse F, G oder H entsprechend saniert werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Kinder unter 18 Jahren sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen eine Höchstgrenze von 80.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind nicht überschreitet. Erfüllen Sie diese Vorgaben, beauftragen Sie einen Energie-Effizienz-Experten und beantragen Sie die Förderung über ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Nach der Zusage haben Sie 4,5 Jahre Zeit, die Sanierung entsprechend den Vorgaben umzusetzen, bevor ein Energieberater die Durchführung bestätigt.

Kombination mit anderen Zuschüssen und Darlehen ist zulässig

Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Förderung aus dem Programm Jung kauft Alt auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren können. So ist es zum Beispiel möglich, für den Heizungstausch die Heizungsförderung zu beantragen, um die finanzielle Belastung der Sanierung weiter zu senken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

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