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"Jung kauft Alt": Verbesserte KfW-Förderung

  • von Sabrina Hansen
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Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll junge Familien dabei unterstützen, Altbauten zu kaufen und energieeffizient zu sanieren. Gestartet ist die Kreditförderung am 3. September 2024. Seit dem lagen die Antragszahlen weit hinter den Erwartungen. Änderungen sollen das KfW-Programm 308 nun attraktiver machen.

Updates Oktober 2025: Geringere Anforderungen und neue Ausnahmen

Die Nachfrage nach der KfW-Förderung für junge Familien liegt hinter den Erwartungen der Politik. Das nahm diese als Anlass, die Bedingungen noch einmal zu ändern. Ziel ist es, durch neue Ausnahmen und geringere Anforderungen mehr Interesse am Förderprogramm zu wecken und die Sanierungsrate in Deutschland zu steigern. Ab 23. Oktober 2025 gilt daher Folgendes:

  • Ausreichend ist die Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE (vorher EH 70 EE)
  • Keine Kündigung des Darlehensvertrages bei Nichterreichen der Sanierungsziele in der vorgegebenen Frist  
  • Stattdessen: Anheben der Zinsen um 1,0 % p. a. für den Zeitraum nach Abschluss der Sanierung oder nach Ablauf der 54-Monats-Frist  
  • Pflicht für die Ausnahme ist das Erreichen des Effizienzhaus-100-EE-Standards, andernfalls darf die KfW das ausgezahlte Geld zurückfordern
  • Die Ausnahme gilt nicht für den Standard Effizienzhaus-Denkmal-EE

Familien, die das "Jung-kauft-Alt"-Programm der KfW in Anspruch nehmen, müssen daher geringere Sanierungsanforderungen erfüllen. Außerdem entfällt das Risiko, bei Nichterreichung des geforderten Standards den Kredit zu verlieren. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um die Nachfrage messbar zu steigern, bleibt abzuwarten.

Günstige Kredite für junge Familien

Das KfW-Förderprogramm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb – 308) ergänzt die bestehende Neubauförderung. Es richtet sich an junge Familien, die einen Altbau mit schlechter Energieeffizienz innerhalb von 4,5 Jahren sanieren, sodass dieser mindestens den energetischen Standard "Effizienzhaus 85 EE" oder "Effizienzhaus Denkmal EE"  nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreicht.  

Hinweis: Die Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrags über die KfW beantragt werden.

Wie hoch ist die Förderung?    

Die Maximalhöhe der zinsgünstigen Kredite hängt von der Anzahl der minderjährigen Kinder ab, die am Tag der Antragstellung im Haushalt leben:  

  • 1 Kind: max. 100.000 Euro
  • 2 Kinder: max. 125.000 Euro
  • ab 3 Kindern: max. 150.000 Euro

Was wird gefördert?  

Gefördert wird der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Die Bestandsimmobilie muss:

  • laut gültigem Energie- oder Verbrauchsausweis in der Energieeffizienzklasse F, G oder H kategorisiert sein.
  • innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahren) mindestens auf den Standard "Effizienz­haus 85 Erneuer­bare-Energien" oder "Effizienz­haus Denkmal Erneuer­bare-Energien" saniert werden.  

Bei Überschreiten der Frist darf die KfW das Darlehen zurückfordern. Einzige Ausnahme: Planen Sie das Erreichen der EH-85-EE-Standards und haben bereits den EH-100-EE-Standard erreicht, ist eine Fristverlängerung möglich. In diesem Fall steigt jedoch der Zinssatz um 1,0 % p. a. ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung oder spätestens 54 Monate nach Antragstellung.

Hinweis: Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Sanierungskosten sind nicht über das KfW-Programm förderfähig.          

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" soll vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen. Entsprechend sind die Fördervoraussetzungen gestaltet:

  • max. 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind (+ 10.000 Euro für jedes weitere Kind)    
  • kein Wohneigentum zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Selbstnutzung zu Wohnzwecken für min. 5 Jahre (Unterbrechung von max. 2 Jahren)*
  • Eigentumsanteil von min. 50 %
  • der  entgeltliche Erwerb von Angehörigen ist gestattet

*Die Mindestselbstnutzungsdauer verlängert sich in diesem Fall um die Zeit, in der das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.

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