Jetzt noch BEG-Heizungsförderung beantragen
Mit dem Aus der Ampel-Koalition ist auch die Zukunft der BEG-Förderung ungewiss. Gibt es bereits konkrete Pläne für eine neue Heizung oder eine andere Sanierungsmaßnahme am Haus, empfiehlt es sich daher, noch bis Ende des Jahres Fördermittel zu beantragen.
Förderung bis Ende des Jahres gesichert
Für die verbleibenden Wochen des Jahres ist zunächst nicht mit einem Förderstopp zu rechnen. Denn der Haushalt 2024 wurde regulär vom Bundestag beschlossen. Damit haben sanierungswillige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine gute Chance, noch von bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Voraussetzung ist, dass der Förderantrag vor Jahresende gestellt wird. Anlaufstelle für die Heizungsförderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und -technik verantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Hinweis: Nach Erhalt der Förderzusage müssen entsprechende Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Die Umsetzung muss also nicht sofort erfolgen.
Auszahlung auch bei vorläufiger Haushaltsführung
In der letzten Novemberwoche sollte im Bundestag über den Haushalt 2025 beraten werden. Da der aktuellen Regierung nach dem Ampel-Aus die Mehrheit fehlt, wurde die Sitzungswoche jedoch gestrichen. Damit droht ab Januar nächsten Jahres eine vorläufige Haushaltsführung. Wie es mit den Förderprogrammen weitergeht, ist daher ungewiss. Bereits bewilligte Mittel können aber auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt werden.
Über die Bundesförderung
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schafft der Staat Anreize für energieeffiziente Sanierungsvorhaben. So wird bei einem Umstieg auf regenerative Energien der Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent gefördert. Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erfolgt.