PV-Einspeisevergütung sinkt: Das gilt ab Februar 2026
Im Februar 2026 sinkt die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen von 7,86 auf 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Wer eine 4-kWp-Anlage auf dem Dach überwiegend zur Einspeisung nutzt, bekommt damit pro Jahr nur rund 2,50 Euro weniger. Das gilt für Verbraucher, die ab dem Stichtag eine neue PV-Anlage in Betrieb nehmen. Für Besitzer bestehender Anlagen ändert sich erst einmal nichts.
Von 7,86 auf 7,78: Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt
Die Einspeisevergütung für Strom aus Solaranlagen ist ein Instrument zur Förderung von Photovoltaik. Sie lag im Jahr 2000 bei rund 50 Cent und beträgt aktuell noch 7,86 Cent pro Kilowattstunde (10 kWp mit Teileinspeisung). Um die Vergütung an die realen Kosten der Technik anzupassen, sinkt die Förderhöhe alle sechs Monate. Ab 01. Februar 2026 bekommen Verbraucher noch 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Die folgende Tabelle zeigt die aktuelle Entwicklung.
Datum | Teileinspeisung | Volleinspeisung | ||||
bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp | |
Ab 01. Februar 2025 | 7,97 Ct/kWh | 6,88 Ct/kWh | 5,62 Ct/kWh | 12,60 Ct/kWh | 10,56 Ct/kWh | 10,56 Ct/kWh |
Ab 01. August 2025 | 7,86 Ct/kWh | 6,80 Ct/kWh | 5,56 Ct/kWh | 12,47 Ct/kWh | 10,45 Ct/kWh | 10,45 Ct/kWh |
Ab 01. Februar 2026 | 7,78 Ct/kWh | 6,73 Ct/kWh | 5,50 Ct/kWh | 12,34 Ct/kWh | 10,35 Ct/kWh | 10,35 Ct/kWh |
Ab 01. August 2026 | 7,70 Ct/kWh | 6,66 Ct/kWh | 5,45 Ct/kWh | 12,22 Ct/kWh | 10,25 Ct/kWh | |
Staat zahlt Vergütung für eingespeisten Strom 20 Jahre lang
Wer ab Februar 2026 eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, bekommt die Förderung 20 Jahre lang für jede eingespeiste Kilowattstunde. Betroffen von der Änderung sind damit nur Neu-Betreiber. Wer seine Solarstromanlage vor dem Stichtag in Betrieb genommen hat, bekommt den einst zugesicherten Betrag weiter. In diesem Fall ändert sich erst einmal nichts.
Keine Einspeisevergütung zu Zeiten negativer Strompreise
Wichtig zu wissen ist, dass es die Vergütung seit 2025 nicht mehr durchgängig gibt. So setzt der Staat die Förderung vorübergehend aus, wenn der Börsenstrompreis unter null rutscht. Der Fall ist das, wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen mehr Strom liefern, als im Netz benötigt wird. Die Zeiten negativer Strompreise sind allerdings nicht verloren – sie werden addiert und am Ende an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt.
Durch hohen Strom-Eigenverbrauch kaum Auswirkungen
Wer einen Großteil des selbst erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einspeist, muss durch die Reduzierung mit Einbußen in Höhe von rund 2,50 Euro im Jahr rechnen. Setzen Verbraucher stattdessen auf eine hohe Eigenverbrauchsrate, fällt die Anpassung der Einspeisevergütung kaum ins Gewicht. Beispiele:
- Eigenverbrauchsrate von 60 Prozent: Die Einbußen liegen nur noch bei rund 1,25 Euro jährlich. Erreichen lässt sich das unter anderem durch einen Stromspeicher sowie ein intelligentes Energiemanagement.
- Eigenverbrauchsrate von 80 Prozent: Die jährlichen Einbußen liegen sogar nur bei rund 0,65 Euro, wenn etwa ein Elektroauto den Eigenverbrauch zusätzlich steigert.
Hintergrund: PV-Einspeisevergütung sinkt immer weiter
Dass die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen sinkt, liegt an der Veränderung des Marktes. PV-Anlagen kosten weniger. Sie lohnen sich mehr und durch höheren Eigenverbrauch rentieren sich die Lösungen auch ohne hohe Förderung. Der Staat passt letztere an die Entwicklungen an, um diese voranzutreiben. Denn das ist nur durch den steigenden Kostendruck möglich. Die sogenannte Degression soll aber auch Geld sparen, das sich an anderen Stellen sinnvoller einsetzen lässt.
Experten fordern Abschaffung der Vergütung für Solarstrom
In der Zukunft dürfte die PV-Einspeisevergütung komplett wegfallen. Denn die Photovoltaik ist heute marktfähig und auch ohne hohe Förderung wirtschaftlich. Eine attraktive Einspeisevergütung würde den Fokus der Verbraucher weiter auf die Einspeisung richten und zu überlasteten Netzen führen. Diese müssten durch die schwankende Solarenergie stärker ausgebaut werden, was mit höheren Kosten einhergeht. Die Abkehr von der Einspeisevergütung würde den Fokus hingegen auf Eigenverbrauch und lokale Speicherung lenken. Öffentliche Netze müssten weniger leisten und die Ausbaukosten für Infrastruktur sowie Ersatzkraftwerke würden sinken.