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Das KfW Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 55 Haus) ist ein Gebäude mit sehr hohem energetischem Standard. Es benötigt nur sehr wenig Energie und wird mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum Neubaustandard in Deutschland. Während der Staat den Neubau von KfW 55 Häusern lange Zeit förderte, gibt es finanzielle Unterstützung heute nur noch im Sanierungsbereich sowie bei speziellen Neubauten im Niedrigpreissegment. Wir zeigen, was ein KfW Effizienzhaus 55 auszeichnet und wie die Förderung 2025 ausfällt.
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Das KfW 55 Haus ist ein Gebäude mit besonders niedrigem Energieverbrauch. Es wurde 2023 quasi zum Neubaustandard in Deutschland und ist vor allem im Sanierungsbereich mit einer attraktiven Förderung verbunden. Im Vergleich zum gesetzlichen Neubaustandard ist das KfW 55 Haus um 45 Prozent sparsamer. Es benötigt nur 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren GEG-Neubaus. Fördermittel gibt es seit 2025 auch wieder für neue Gebäude. Voraussetzung ist dann allerdings die Einhaltung spezieller Anforderungen an Gebäude aus dem Niedrigpreissegment.
Seit Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) zum 01. Juli 2021 haben sich die Konditionen verbessert. Dabei definiert die KfW neben dem KfW 55 Haus auch weitere Bau- und Sanierungsstandards. Die Ziffer am Ende der Bezeichnung steht dabei immer für den Energieverbrauch im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude. So benötigt ein:
Geht es um eine Sanierung, vergibt die KfW Fördermittel für die Effizienzhaus-Standards Denkmal, 85, 70, 55 und 40. Für einen Neubau gab es Fördermittel für die Effizienzhaus-Stufen 55 und 40. Während die EH-55-Förderung für neue Gebäude inzwischen nur noch für Häuser im Niedrigpreissegment verfügbar ist, orientiert sich die übrige Neubau-Förderung am EH-40-Standard. Hier gelten außerdem hohe Anforderungen an den CO2-Ausstoß.
Um Fördermittel für ein Effizienzhaus 55 zu erhalten, sind hohe Anforderungen zu erfüllen. Und das bei dem Neubau von Gebäuden im Niedrigpreissegment genauso, wie bei Sanierungen. Die Anforderungen beziehen sich bei einer Sanierung vor allem auf den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust. Im Neubau gibt es zudem eine Reihe von sozialen Voraussetzungen, die sich vor allem auf Baustandard und -kosten beziehen.
Der Primärenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Neben den Verlusten, die am Haus oder an der Heizung entstehen, berücksichtigt der Wert dabei auch den Energieaufwand für die Förderung, die Aufbereitung und den Transport der Brennstoffe.
Übrigens: Um den Kennwert zu ermitteln, multiplizieren Experten den Endenergiebedarf eines Gebäudes einfach beschrieben mit einem spezifischen Faktor. Letzterer ist von den eingesetzten Energieträgern abhängig und besser, wenn es um regenerative Energien geht. Die Vorgaben lassen sich also mit einem guten Dämmstandard (geringer Energiebedarf) und einer Umweltheizung (niedriger Primärenergiefaktor) erreichen.
Darüber hinaus gibt es für ein KfW 55 Haus auch hohe Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust. Der Wert beschreibt, wie viel Wärme über die Hüllflächen eines Gebäudes verloren geht.
Erreichen lassen sich die Anforderungen nur mit einer guten Wärmedämmung. Neben energiesparenden Fenstern kommt es dabei auf eine effiziente Dach- und Außendämmung an.
Wer ein neues KfW 55 Haus bauen und dafür Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss ein Gebäude im Niedrigpreissegment errichten. Hier gelten neben technischen auch soziale Vorgaben, wie die folgende Übersicht zeigt:
Ein KfW 55 Haus lässt sich am besten mit einer effizienten Wärmedämmung und einer regenerativen Heizung erreichen. Geht es um die Heizung, eignet sich dabei zum Beispiel:
Hinzu kommen Fenster mit Wärmeschutzverglasung, eine Außenwanddämmung von etwa 18 Zentimetern und eine Dachdämmung von etwa 24 Zentimetern.
Energieberater unterstützen bei Planung und Umsetzung: Energieberater stellen Maßnahmen zusammen, mit denen sich die Anforderungen für den KfW-Standard wirtschaftlich erreichen lassen. Sie begleiten den Planungsprozess und stellen sicher, dass bei der Ausführung keine Fehler passieren. Energieberater sind außerdem nötig, um die Förderung für ein KfW Effizienzhaus 55 zu beantragen.
Wer ein bestehendes Gebäude zum KfW 55 Haus saniert, bekommt dafür Fördermittel vom Staat. So gibt es im Rahmen des Programms 261/262 zinsgünstige Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen in Höhe von bis zu 40 Prozent. Letztere setzen sich dabei aus einer Basisförderung und verschiedenen Bonus-Angeboten zusammen, wie die folgende Übersicht zeigt:
WPB- und SerSan-Bonus sind mit der EE- und/oder der NH-Klasse kumulierbar. Wer WPB und SerSan-Bonus gemeinsam in Anspruch nimmt, erhält ein Förderbonus von 20 Prozent. Insgesamt beläuft sich die Maximalförderung damit auf 40 Prozent (15 Prozent Basis + 5 Prozent EE-Klasse oder 5 Prozent NH-Klasse + 20 Prozent für WPB- und SerSan-Bonus). Der Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW 55 Haus beträgt damit also 18.000 bis 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Wichtig: Achten Sie darauf, die Mittel vor dem Beginn der Maßnahme zusammen mit einem Energieberater zu beantragen. Möglich ist das über die eigene Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl.
Im Neubau fördert der Staat das Effizienzhaus 55, wenn Bauherren Anforderungen an ein Gebäude im Niedrigpreissegment erfüllen. Der Fall ist das vor allem dann, wenn die Wohnfläche bezogen auf die Wohnräume nicht zu groß ist und die Kosten des Bauwerks nicht zu hoch ausfallen. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie über Ihre Hausbank ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm 296 beantragen. Dieses steht grundsätzlich allen zur Verfügung, die ein KfW 55 Haus im Niedrigpreissegment errichten.
Förderbar sind dabei:
Sie bekommen den Kredit zu 100 Prozent ausgezahlt und können das Geld innerhalb von 12 Monaten abrufen (Verlängerung um 24 Monate möglich mit Bereitstellungsprovision). Die vorzeitige Rückzahlung ist möglich - entweder ganz oder teilweise. Bei vollständiger vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens für Ihr KfW 55 Haus fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Ein KfW 55 Haus ist ein Gebäude, das nur 55 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes nach GEG benötigt. Es zählt zu den besonders effizienten Häusern und gilt seit 2023 in Deutschland als Neubaustandard.
Bei einer Sanierung müssen Sie den Primärenergiebedarf um 45 Prozent und den Transmissionswärmeverlust um 30 Prozent im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach GEG unterschreiten. Das erreichen Sie mit guter Wärmedämmung, energiesparenden Fenstern und einer Heizung, die möglichst auf erneuerbare Energien setzt.
Im Neubau fördert der Staat das KfW 55 Haus nur im Niedrigpreissegment. Neben den technischen Vorgaben gelten dabei auch soziale und wirtschaftliche Bedingungen. Dazu zählen die Einhaltung von Baukostenobergrenzen und eine ausreichende Anzahl an Aufenthaltsräumen in Bezug auf die Wohnfläche.
Für die Sanierung stellt die KfW zinsgünstige Darlehen über die Programme 261 und 262 bereit. Dazu gibt es Tilgungszuschüsse von bis zu 40 Prozent, wenn Sie Bonusregelungen wie EE-Klasse, NH-Klasse oder die Sanierung eines besonders ineffizienten Gebäudes nutzen.
Im Neubau steht Ihnen das Programm 296 zur Verfügung, wenn Ihr Gebäude dem KfW-Standard entspricht und in das Niedrigpreissegment fällt. Dann erhalten Sie bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit mit sehr günstigen Zinsen.
Sie beantragen die Förderung immer vor dem Start der Bau- oder Sanierungsmaßnahme. Dafür wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Ein Energieberater begleitet Sie durch den gesamten Prozess, stellt die notwendigen Nachweise zusammen und bestätigt die Einhaltung der Effizienzhaus-Anforderungen. Ohne diese Fachplanung und Bestätigung bekommen Sie keine Fördermittel für Ihr KfW 55 Haus.
Ja. Denn Sie senken Ihren Energieverbrauch im Bestand damit deutlich, schützen sich langfristig vor steigenden Heizkosten, steigern den Wert Ihrer Immobilie und sichern sich attraktive Fördermittel, wenn Sie die Anforderungen erfüllen.
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