EH55-Förderung wird noch 2025 reaktiviert
Um den lahmenden Wohnungsbau zu beleben, reaktiviert die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Förderung von Effizienzhäusern mit dem Standard EH55. Der Startschuss für die Effizienzhausförderung fällt am 16. Dezember.
Neubauförderung soll den Wohnungsbau ankurbeln
Um den Bau neuer Wohnungen voranzutreiben, wird es eine Neuauflage der EH55-Förderung geben. Bereits ab 16. Dezember 2025 stehen 800 Millionen Euro zur Förderung neuer Effizienzhäuser zur Verfügung, die den Standard EH55 erfüllen. Bei diesen muss der Primärenergiebedaf 45 Prozent unter dem eines Referenzgebäudes des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegen.
Hinweis: 2022 wurde die EH55-Förderung von der damaligen Regierung mit dem Argument gestoppt, dass sich der Energiestandard längst auf dem Markt durchgesetzt hätte. Es sollten daher nur noch effizientere, im Bau teurere Vorhaben für KfW-Effizienzhäuser gefördert werden, die den Standard EH40 erfüllten. In der Folge wurden viele – auch bereits geplante – EH55-Projekte nicht umgesetzt.
Förderung über die KfW
Die Förderung für Gebäude mit EH55-Standard erfolgt über das Programm “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)” der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch zinsvergünstigte Kredite. Förderanträge können über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden. Wie lange die befristete Förderung läuft, hängt von der Verfügbarkeit der Fördermittel ab.
Die Fördervoraussetzungen im Überblick:
- Neubau muss EH55-Standard erfüllen
- Wärmeversorgung zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien (Wärmepumpe, Fernwärme oder Biogas)
- Beheizung erfolgt nicht mit Öl oder Gas
- Baugenehmigung liegt bei Antragstellung vor
Hinweis: Gefördert wird nicht nur der Neubau, sondern auch der Erstkauf von effizienten Gebäuden, deren Fertigstellung beim Kauf weniger als ein Jahr zurückliegt.