Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
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Über die BAFA-Förderung können Sie Ihre neue Heizung ebenso fördern lassen wie verschiedene Maßnahmen am Gebäude. Dabei ist es wichtig, Anträge immer im Vorfeld der Durchführung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) zu stellen. Anderenfalls profitieren Sie nicht von den umfangreichen Förderprogrammen.
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Wichtiger Hinweis: Unsere Beiträge zum Thema Förderung befinden sich aufgrund einer kurzfristigen Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) derzeit in Überarbeitung. Die folgenden Angaben bilden den Stand der Förderbedingungen vor dem 28.07.2022 ab. Einen aktuellen Überblick geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Wer sich für den Bau eines energieeffizienten Gebäudes, entscheidet, profitiert in vielen Fällen auch von attraktiven Fördermitteln. Diese gibt es seit Juli 2021 über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – und zwar in Form von günstigen Darlehen und attraktiven Zuschüssen. Waren diese früher teilweise über das BAFA zu bekommen, erhalten Sie die Mittel heute ausschließlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Wer Eigentümer eines Bestandsgebäudes ist, kann vom Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle profitieren. Gefördert werden dabei folgenden Heizsysteme:
Darüber hinaus gibt es hohe Zuschüsse auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie ganzheitliche Sanierungsarbeiten zum Effizienzhaus.
Die Höhe der förderbaren Kosten beläuft sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus lassen sich 120.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen.
Eine Besonderheit bei der BAFA-Förderung für Altbauten ist die sogenannte Austauschprämie für Ölheizungen. Konkret erhalten Anlagenbesitzer zusätzlich zehn Prozent auf den bereits gewährten Fördersatz, wenn sie ihre bestehende Ölheizung durch einen regenerativen Wärmeerzeuger oder eine geeignete Hybridheizung ersetzen.
Noch einmal 5 Prozent extra bekommen Sanierer, die Maßnahmen aus einem höchstens 15 Jahre alten Sanierungsfahrplan umsetzen. Wichtig ist, dass es sich um einen individuellen Sanierungsfahrplan handelt, der im Rahmen einer BAFA-geförderten Energieberatung erstellt wurde.
Besonders attraktive Konditionen gibt es für den Austausch der Heizung. Denn hier erhalten Sie über den Programmteil Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) Zuschüsse von bis zu 55 Prozent. Seit Juli 2021 sind alternativ dazu Darlehen mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe erhältlich – allerdings läuft diese Förderung dann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
HEIZUNGSART | FÖRDERSÄTZE BIS ZU | FÖRDERSÄTZE + PRÄMIE BIS ZU | VORAUSSETZUNGEN |
---|---|---|---|
Holzheizungen | |||
|
45 % | 55 % | hohe Energieeffizienz, niedrige Emissionen und Einbau zugelassener Holzheizungen |
Wärmepumpen | |||
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35 % | 50 % | hohe Energieeffizienz und Einbau zugelassener Wärmepumpen |
Solaranlagen | |||
|
35 % | 50 % | Einbau von Solaranlagen mit Solar-Keymark-Kennzeichen, die überwiegend der Heizungsunterstützung und/oder der Warmwasserbereitung dienen |
Hybridheizungen | |||
|
35 % |
50 % |
Kombination aus energieeffizienter Gasbrennwertheizung mit einem Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien: Erneuerbare decken mindestens 25 % der Gesamtheizlast; Einbau von Pufferspeicher und hybridfähige Steuer- sowie Regelungstechnik bei einer Renewable Ready Gasbrennwertheizung erfolgt die Nachrüstung regenerativer Energien-Anlagen innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme der Gasbrennwertheizung |
|
30 % | 45 % | |
|
20 % | - |
* Ein Heizsystem, das verschiedene Technologien auf erneuerbarer Basis kombiniert, zum Beispiel Wärmepumpe mit Solarthermie oder Pelletheizung mit Solarthermie
** Eine neue Gasheizung, die mit einem Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien kombiniert wird.
*** Eine bestehende Gasheizung, die nachträglich zu einer Gas-Hybridheizung umgerüstet wird.
Darüber hinaus gibt es hohe Zuschüsse aus der BEG-EM-Förderung vom BAFA auch für Arbeiten an der Gebäudehülle, wie die folgende Tabelle zeigt:
MASSNAHMe | FÖRDERSÄTZE BIS ZU |
FÖRDERSÄTZE + PRÄMIE BIS ZU |
FÖRDERHÖHE |
---|---|---|---|
Wärmedämmung (Dach, Wand etc.) |
20 % | 25 % | 12.000 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Austausch von Türen und Fenstern |
20 % | 25 % | 12.000 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz |
20 % | 25 % | 12.000 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Einbau von Smart- Home-Technik |
20 % | 25 % | 12.000 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Einbau einer Lüftungsanlage |
20 % | 25 % | 12.000 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Hausbesitzer, die ihr Haus ganzheitlich sanieren, erhalten über den Programmteil Wohngebäude der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) besonders hohe Fördermittel. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Zuschusshöhen.
GEBÄUDE-STANDARD | FÖRDERSÄTZE BIS ZU |
FÖRDERHÖHE |
---|---|---|
Denkmal | 25 bis 30 % | 30.000 bis 45.000 Euro pro Wohneinheit |
Effizienzhaus 100 | 27,5 bis 32,5 % | 33.000 bis 48.750 Euro pro Wohneinheit |
Effizienzhaus 85 | 30 bis 35 % | 36.000 bis 52.500 Euro pro Wohneinheit |
Effizienzhaus 70 | 35 bis 40 % | 42.000 bis 60.000 Euro pro Wohneinheit |
Effizienzhaus 55 | 40 bis 45 % | 48.000 bis 67.500 Euro pro Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 45 bis 50 % | 54.000 bis 75.000 Euro pro Wohneinheit |
Wie im Neubau verbessern sich die Konditionen dabei durch eine nachhaltige Bauweise (NH-Paket) oder einen besonders hohen Anteil regenerativer Energien (EE-Paket). Die anrechenbaren Kosten steigen außerdem von 120.000 Euro auf 150.000 Euro. Fördergeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Hohe Zuschüsse gibt es vom BAFA nicht nur für die neue Heizungsanlage. Auch Hausbesitzer, die ihre alte Anlage modernisieren, bekommen Fördermittel über die staatliche Institution. So gibt es die BEG-Förderung vom BAFA für Maßnahmen wie:
Die BAFA-Förderung erfolgt auch hier in Form von Zuschüssen über den Programmteil Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Sie belaufen sich auf 20 Prozent und werden seit Juli 2021 um eine Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss in gleicher Höhe von der KfW (nicht BAFA) ergänzt. Voraussetzung ist in jedem Fall ein umfassender Heizungscheck oder ein hydraulischer Abgleich. Wie die Mittel zu beantragen sind und welche Voraussetzungen dabei gelten, verrät der Beitrag Förderung für eine Heizungsoptimierung.
Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen neben der Heizwärme auch elektrische Energie, die Hausbesitzer selbst verbrauchen können. Die sogenannten Blockheizkraftwerke sind effizient und schonen die Umwelt.
Gründe, aus denen es lange Zeit eine BAFA-Förderung für die Geräte gab. Seit Januar 2021 erhalten Bauherren und Sanierer zumindest eine Vergütung für den selbst erzeugten Strom. Die BAFA-Förderung hängt hier vor allem von der elektrischen Leistung und dem Einsatz des Stroms ab. So gibt es für Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt für die ersten 60.000 Betriebsstunden:
Wer sich für eine Nano-KWK-Anlage mit maximal zwei Kilowatt elektrischer Leistung entscheidet, kann sich die Förderung auch pauschal im Voraus auszahlen lassen. Dabei gibt es für 60.000 Betriebsstunden vier Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt also maximal 4.800 Euro. Im Beitrag KWK-Vergütung informieren wir über die wichtigsten Punkte zur BAFA-Förderung.
Hohe Zuschüsse bekommen Sanierer auch, wenn sie Experten mit einer ganzheitlichen Energieberatung beauftragen. Diese deckt alle Einsparpotenziale im Haus auf und hilft, die passenden Sanierungsmaßnahmen zu finden. Durch die Beratung investieren Hausbesitzer ihr Geld nur in wirklich sinnvolle Maßnahmen und profitieren von Synergieeffekten. Über das BAFA unterstützt der Staat die Beratung mit hohen Zuschüssen. So gibt es einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten und maximal:
Soll der Energieberater die Ergebnisse der Vor-Ort-Beratung auch auf einer Eigentümerversammlung präsentieren, gibt es noch einmal 500 Euro extra.
Um von der BAFA-Förderung profitieren zu können, müssen Hausbesitzer die Mittel noch vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten beantragen. Andernfalls verwehrt das Amt die Fördermittel und die hohen Zuschüsse sind verloren.
Damit es nicht zu unterschiedlichen Interpretationen kommt, wann dieser Zeitpunkt anzusetzen ist, hat das BAFA ihn genau umrissen. Dabei gelten folgende Eckdaten als „vor der Umsetzung der Maßnahmen“ bei der BAFA-Förderung der Heizung:
Planungsleistungen können durchgeführt werden, bevor Sie den Antrag stellen. Sie zählen damit nicht zur Einschränkung.
Das Datum, an dem der Antrag beim Bundesamt eingegangen ist, gilt als Zeitpunkt für die Antragstellung. Nach dessen Eingang steht es Ihnen frei, mit der Maßnahme zu beginnen. Sie können aber auch die endgültige Entscheidung abwarten und erst dann loslegen.
Die Beantragung erfolgt online über die Webseite des BAFA. Hier hat der Fördergeber ein digitales Formular eingerichtet. Wichtig zu wissen ist, dass Sie für gewisse Zuschüsse auch die Bestätigung eines Energieberaters benötigen. Davon ausgenommen sind die Förderangebote für den Heizungstausch und die Heizungsmodernisierung. Diese lassen sich ohne Energieberater in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich lassen sich mehrere Förderprogramme für die gleiche Maßnahme nicht kombinieren. Für verschiedene Einzelmaßnahmen an einem Gebäude können jedoch unterschiedliche Anträge für Zuschüsse und Kredite mit Tilgungszuschüssen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die festgelegten Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Hinweis: Bis zum 30.06.2021 konnte eine Förderung des BAFA mit dem KfW-Programm 167 ergänzt werden. Dieses Programm steht seit Juli 2021 nicht mehr zur Verfügung.
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