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Mit Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und Darlehen bietet der Staat eine attraktive Förderung der Wärmepumpe. Erhältlich ist diese vor allem für Eigentümer mindestens fünf Jahre alter Bestandsgebäude. Wer neu baut kann die Kosten der Umweltheizung bei der Effizienzhausförderung anrechnen lassen. Doch wie funktioniert das? Wie fallen die Konditionen aus und welche Voraussetzungen sind für eine Förderung der Wärmepumpe zu erfüllen?
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Wer eine Wärmepumpe kaufen möchte, bekommt aktuell eine Förderung vom Staat. Besonders nachgefragt ist dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Über diese erhalten Sie einen Zuschuss für den Heizungstausch oder die Erweiterung Ihrer bestehenden Heizung. Die Förderhöhe hängt von der eingesetzten Energiequelle sowie der installierten Technik ab. Seit 2024 steht hier außerdem ein günstiger Ergänzungskredit zur Verfügung.
Wichtig zu wissen ist, dass die BEG-Mittel bereits vor der Sanierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen sind. Haben Sie diesen Zeitpunkt verpasst, können Sie mit dem Steuerbonus auf eine alternative Förderung der Wärmepumpe zurückgreifen. Diese reduziert Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent, wenn Sie eine mindestens zehn Jahre alte und selbst genutzte Immobilie sanieren.
Geht es um die Förderung der Wärmepumpe im Neubau, erhalten Sie Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese fördert Wärmepumpen zusammen mit den Baukosten des Hauses, wenn Sie die Anforderungen der BEG Neubau erfüllen. Wichtig zu wissen: Aktuell stehen im zugehörigen KfW-Programm 297 keine Mittel zur Verfügung. Die Antragstellung für die Neubauförderung ist daher vorübergehend nicht möglich.
Ob die neue Wärmepumpe thermische Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser zum Heizen nutzbar macht, spielt erst einmal keine Rolle. Denn die staatliche Förderung gibt es für alle aufgeführten Systeme, ganz gleich, ob Sie Wärme auf das Heizungswasser oder direkt auf die Raumluft übertragen. Bei Letzteren handelt es sich beispielsweise um Luft-Luft-Wärmepumpen, die ohne wasserführendes Heizsystem auskommen. Die wichtigsten Informationen zur Förderung der einzelnen Systeme:
Übrigens: Seit 2024 fördert der Staat auch Wärmepumpen-Hybridheizungen, wenn diese als Kompaktgerät neben der Wärmepumpe beispielsweise auch eine Gasheizung enthalten. Förderbar sind allerdings nur die Mehrkosten des Wärmepumpenanteils, die Pauschal mit 65 Prozent anzunehmen sind.
In Kombination mit anderen Programmen gibt es auch Zuschüsse für Abluftwärmepumpen (Förderung der Lüftung) sowie Brauch- oder Trinkwasser-Wärmepumpen (Umfeldmaßnahme der Heizungsförderung). Gaswärmepumpen unterstützt der Staat hingegen nicht mehr.
Sind Sie noch unschlüssig, welche Wärmepumpe für Ihr Haus und Grundstück die passende ist, gibt Ihnen der Beitrag "Welche Wärmepumpe passt zu meinem Haus" umfassende Auskunft.
Die BEG- oder KfW-Förderung der Wärmepumpe erhalten Sie für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Gebäude. Erfüllen Sie die Mindestanforderungen, vergibt der Staat Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Ab 2027 gibt es den Satz nur für Wärmepumpen aus der EU. Anlagen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, fördert der Staat dann mit einer Basisförderung in Höhe von 15 Prozent.
Wichtig zu wissen: Die Förderung der Wärmepumpe können seit 2024 nur noch Eigentümer von Gebäuden beantragen. Mieter und Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauch sind hingegen nicht antragsberechtigt. Auch Ausnahmen für eigentumsähnliche Wohnverhältnisse sieht die BEG-EM-Richtlinie hier nicht vor.
Als selbstnutzende Eigentümer, die ein eigenes Haus oder eine Wohnung darin als alleinigen Wohnsitz oder als Erstwohnsitz nutzen, stehen Ihnen außerdem folgende Boni zur Verfügung:
Wichtig: Ein Kinderbonus reduziert das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Verdienen Sie 45.000 Euro, berücksichtigen Fördergeber dadurch nur 35.000 Euro und Sie bekommen einen höheren Einkommensbonus.
Sind Sie Besitzer eines Mehrfamilienhauses und nutzen nur eine Wohnung darin selbst, stehen Ihnen die Boni für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit zur Verfügung. Für alle darüber hinaus anfallenden Ausgaben gilt hingegen der Basisfördersatz mit Wärmepumpen-Bonus (optional). Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann jeder betroffene Eigentümer einer separaten Wohnung selbst einen Antrag auf die Bonusförderung stellen, wenn er die Wohnung selbst nutzt.
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Wie hoch die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich ausfällt, hängt von den anrechenbaren Kosten ab. Diese liegen bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und sinken halbjährlich um 750 Euro. Für jede weitere Wohneinheit steigen sie um je 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) an.
Bitte beachten Sie: Seit 2024 stehen Ihnen die anrechenbaren Kosten nur noch einmal zur Verfügung. Hier unterscheidet sich die KfW-Heizungsförderung von der BAFA-Förderung für Arbeiten am Gebäude. Denn bei dieser können Sie den Kostenrahmen in jedem Kalenderjahr erneut komplett ausschöpfen.
Bekommen Sie einen Zuschuss für die neue Wärmepumpe, können Sie diesen mit einem Ergänzungskredit der KfW kombinieren. Letzteren gibt es in einer Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt Ihr Haushaltseinkommen nicht über 90.000 Euro pro Jahr, profitieren Sie dabei außerdem von besonders günstigen Konditionen.
Seit 2024 beantragen Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu benötigen Sie:
Liegen all diese Unterlagen vor, beantragen Sie die Wärmepumpenförderung online über das KfW-Portal "Meine KfW". Direkt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie einen Ergänzungskredit beantragen oder direkt mit der Sanierung beginnen.
Übrigens: Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen? In diesem Fall beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).
Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erstellt Ihr Fachhandwerker eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie zusammen mit allen Rechnungen sowie Nachweisen bei der KfW ein, um die Förderung der Wärmepumpe ausgezahlt zu bekommen.
Sind alle Arbeiten abgeschlossen, weisen Sie Ihre Identität im KfW-Portal nach. Dazu nutzen Sie den Schufa-Identitäts-Check, die Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren. Im nächsten Schritt reichen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater ein. Mit dieser laden Sie auch Rechnungen sowie eventuell weitere Nachweise (Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus) im KfW-Portal "Meine KfW" hoch. Die Experten der Förderbank prüfen daraufhin alle Unterlagen und weisen die Auszahlung der Förderung an, sofern keine Fragen offen bleiben.
Um die BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung nutzen zu können, muss Ihre neue Heizung einige Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden zusammen:
Seit 2024 gelten höhere Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz. Wärmepumpen müssen seither außerdem leiser sein. Seit 2025 sind zertifizierte Smart-Meter-Gateways Pflicht und ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die auf natürliche Kältemittel setzen. Einen Überblick über förderfähige Umweltheizungen gibt die Liste förderbarer Wärmepumpen.
Alternativ zur KfW-Förderung der Wärmepumpe steht Sanierern mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser ein Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, können Sie Ihre Einkommensteuerlast verteilt über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro senken. Der Fördersatz liegt bei 20 Prozent der Kosten, wobei sich auch Ausgaben für neue Fenster, Türen oder Dämmarbeiten anrechnen lassen.
Genau wie bei der KfW-Förderung der Wärmepumpe sind auch für den steuerlichen Sanierungsbonus hohe Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Erreichen Sie diese nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Diesen gibt es für Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an selbst genutzten Immobilien. Anrechnen lassen sich dabei 15 Prozent der Handwerkerkosten, die auf maximal 6.000 Euro pro Jahr gedeckelt sind.
Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung oder die steuerliche Förderung der Handwerkerlohnkosten für sich nutzen? Dann beantragen Sie Fördergelder für die neue Umweltheizung und andere Maßnahmen nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung. Geht es um den Sanierungsbonus, benötigen Sie dazu eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Finanzamts. Für den Handwerkerbonus sind lediglich Rechnungen über die angefallenen Lohnkosten und Überweisungsbelege einzureichen.
Für Neubauten vergibt die KfW-Fördermittel aus der BEG Neubau. Diese gibt es für klimafreundliche, effiziente und nachhaltige Gebäude mit einer besonders hohen Energieeffizienz. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben, erhalten Sie zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der gesamten Baukosten, wobei sich die Ausgaben der Umweltheizung mit anrechnen lassen.
Kommt die KfW-Förderung der Wärmepumpe für Sie infrage, beantragen Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über Ihre Hausbank. Diese übermittelt alle Unterlagen an die KfW und zahlt die Kreditsumme letztlich auch aus.
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Mit Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und Darlehen stellt der Staat Fördergelder für eine Wärmepumpe bereit. Die attraktivste Unterstützung verspricht dabei die BEG-EM-Förderung im Bestand. Wer diese für eine Sanierung zu spät beantragt hat, kann mit dem Steuerbonus auf eine Alternative ausweichen. Handelt es sich stattdessen um einen Neubau, vergünstigen KfW-Darlehen den Einbau. Voraussetzung ist dann allerdings der Bau besonders effizienter und klimafreundlicher Gebäude.