Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Die Koalition hat im April 2023 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, die auch als Heizungsgesetz bekannt wurde. Die neuen Regelungen waren komplex und vor allem für Laien schwer zu durchblicken. Ein Grund, aus dem die Regierung um Friedrich Merz eine erneute Überarbeitung angestoßen hat. Mit dieser hat sie die Paragrafen des Heizungsgesetzes gestrichen und eine technologieoffene Regelung geschaffen. Wir fassen die Vorgaben des Heizungsgesetzes verständlich zusammen und zeigen, was sich Mitte 2026 geändert hat.
Sie hatte es bereits im Koalitionsvertrag angekündigt: Die Merz-Regierung wollte das umstrittene Heizungsgesetz abschaffen. Gemeint sind damit unter anderem die Paragrafen 71 und 72 aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ist dieses Vorhaben nun umgesetzt. Das neue Gesetz trat am 29.7.2026 in Kraft und ersetzte damit das GEG sowie das Heizungsgesetz. Im Kern soll es Technologieoffenheit ermöglichen, sodass Verbraucher wieder selbst entscheiden können, welche Heizung sie einbauen.
Freuen sich Hausbesitzer nun über neue Freiheiten beim Heizungstausch, müssen sie in den kommenden Jahren mit höheren Kosten rechnen. Dafür sorgen neben der ohnehin steigenden CO₂-Steuer auch Bio-Treppe und EE-Quote. Denn:
Immerhin lässt sich die EE-Quote auf die Bio-Treppe anrechnen. Außerdem soll die CO₂-Steuer nicht für CO₂-neutrale Brennstoffanteile gelten. Beides federt die Preisentwicklung etwas ab.
Ersetzt die GEG-Novelle das aktuelle Heizungsgesetz, ersetzt sie damit die aktuellen Verbote durch steigende Preise. Hausbesitzer können selbst entscheiden, müssen sich dem aber bewusst sein. Letztlich gilt nach wie vor: Nur eine CO₂-neutral und regenerativ betriebene Heizung ist tatsächlich nachhaltig. Und zwar aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Linken abgelehnt hatte, beschlossen Bundestag und Bundesrat das GModG noch am 10. Juli 2026. Es erschien am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt und ist damit seit dem 29. Juli 2026 in Kraft.
Durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll der Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas sinken. Gleichzeitig verfolgt die Regierung das Ziel, den Ausbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien stärker voranzutreiben, um den Gebäudebereich bis 2025 klimaneutral zu gestalten. Die Entwicklung soll zum einen den Klimawandel begrenzen, zum anderen aber auch für Sicherheit und Preisstabilität in der Energieversorgung sorgen. Denn: Regenerative Energien stammen aus dem eigenen Land. Sie verringern die Importabhängigkeit und ihre Preise reagieren weniger auf globale Krisen.
Der Austausch oder die Erweiterung einer alten Heizung hat zahlreiche Vorteile für Sie als Verbraucher. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten:
Darüber hinaus steigern Sie mit dem Austausch oder der Erweiterung der Heizung den Wert Ihrer Immobilie.
Gemäß dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz gibt es keine Austauschpflicht – ganz gleich, um welche Heizung es sich handelt und wie alt diese auch ist. Das heißt: Sofern sich eine Heizung reparieren lässt, zwingt die Regierung nicht zum Handeln. Sinnvoll kann eine entsprechende Maßnahme aber dennoch sein. Denn: Tauschen Sie die alte Anlage aus oder erweitern Sie diese um eine EE-Anlage, profitieren Sie meist sofort von sinkenden Heizkosten.
Während GEG und Heizungsgesetz den Einbau von Öl- und Gasheizungen verboten haben, gibt es entsprechende Einschränkungen seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr. Denn das GModG lässt Ihnen als Verbraucher die volle Entscheidungsfreiheit. Das heißt: Sie dürfen auch weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen lassen. Zu beachten ist dabei allerdings folgendes:
Wichtig zu wissen: Die Entscheidung obliegt Ihnen als Verbrauchern. Die Preise für Öl und Gas lassen sich nicht vorhersehen. Die genannten Anzeichen sprechen allerdings für einen Anstieg der Preise.
Im Falle einer Havarie (Heizung funktioniert nicht mehr und lässt sich nicht mehr reparieren) gelten Ausnahmen vom Gebäudemodernisierungsgesetz. So gilt die Bio-Treppe 12 Monate lang nicht, wenn die Heizung vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurde. Wurde die Heizung nach den Regeln des GModG eingebaut, gilt die zum Einbau der Technik geltende Stufe 12 Monate nach dem Austausch weiter. Müssen Vermieter die Heizung nach einem Havariefall austauschen, sind sie zudem für 12 Monate von der Übernahme der Heizkosten befreit.
Für einen anstehenden Heizungstausch ab dem Jahr 2026 gibt es mehrere Möglichkeiten, die Vorgaben des Heizungsgesetzes zu erfüllen:
Letztendlich hängt die Wahl für die Technologie Ihrer neuen Heizung auch ab 2026 von Ihren individuellen Bedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten ab. In jedem Falle sollten Sie sich vorab die Einschätzung eines Fachberaters einholen.
Heizung im Neubau: Grundsätzlich ist Ihnen auch im Neubau freigestellt, welche Heizung Sie einbauen. Mit der Herabsetzung des Primärenergiebedarfs im Referenzgebäude und der kompletten Einführung des Nullemissionsgebäude-Standards 2030, erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben künftig vor allem mit regenerativen Energien.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Die Technik und so auch die Heizung in Altbauten ist oft veraltet und läuft größtenteils mit fossilen Brennstoffen. Sie sind nicht nur ineffizient, sondern bringen oft auch hohe Heizkosten mit sich. In den meisten Altbauten geht ein Heizungstausch Hand in Hand mit einer Verbesserung des Wärmeschutzes.
| Art der Heizung im Altbau | Beschreibung |
|---|---|
Altbau und Wärmepumpe
| Der Umstieg auf eine Wärmepumpe im Altbau erfüllt die Vorgaben des Heizungsgesetzes vollumfänglich. Er lohnt sich vor allem, wenn das Gebäude bereits gut gedämmt ist, große Heizflächen (z.B. Fußbodenheizung) verbaut hat und sich mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen lässt. Allerdings gibt es auch Wärmepumpenmodelle für höhere Vorlauftemperaturen sowie die Möglichkeit, Niedertemperatur-Heizkörper in Kombination mit Wärmepumpen einzusetzen. Es empfiehlt sich zunächst, den energetischen Zustand des Gebäudes ermitteln zu lassen, um die sinnvollste Option für Ihren Altbau zu finden. |
Hybridheizung im Altbau | Passt der Einbau einer neuen Heizung nicht in Ihren Plan oder möchten Sie zuerst energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen und zu einem späteren Zeitpunkt komplett auf erneuerbare Energien umstellen, könnte ein hybrides Heizungssystem eine passende Wahl sein. Mit einer Hybridheizung können Sie Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombinieren. Wichtig zu beachten: Damit die Vorgaben des GEG erfüllt werden, muss der Hauptanteil der Wärmeerzeugung zu 65 Prozent über erneuerbare Energien kommen. |
Um herauszufinden, welche Heizsysteme sich in Ihrem Altbau umsetzen lassen, empfiehlt es sich, mit einem Energieberater in Kontakt zu treten und ein Sanierungskonzept erarbeiten zu lassen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Welche Heizung für den Altbau?
Wärmepumpe oder Hybridheizung? Steht die Wahl zwischen Hybridheizung und Wärmepumpe, vergleichen Sie unbedingt auch die Gesamtkosten. Denn auch bei höheren Heizkosten kann die Wärmepumpe insgesamt günstiger sein. Begründen lässt sich das mit dem Wegfall der Installations-, Wartungs- und Abrechnungskosten (Anschlussgebühr etc.) der Gasheizung.
Wie viel der Einbau einer neuen Heizung bzw. ein Umbau kosten wird, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, weshalb sich diese Frage nicht für jeden gleichermaßen beantworten lässt. In dem Artikel “Wie viel kann eine neue Heizung kosten?“ erfahren Sie mehr darüber.
Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, gibt es staatliche Förderungen für einen Heizungstausch. Die Förderstruktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde dabei so überarbeitet, dass die Förderung eines Heizungstausches zu den gesetzlichen Anforderungen passt. Grundlage der neuen Förderstrategie ist dabei eine einheitliche Basisförderung von 30 Prozent.
Die Basisförderung lässt sich abhängig von den individuellen Gegebenheiten mit verschiedenen Boni kombinieren, sodass abhängig vom Haushaltseinkommen eine Gesamtförderung von 80 Prozent möglich ist. Welche Angebote dabei seit Juli 2026 zur Verfügung stehen, zeigt die folgende Übersicht:
Wer alle Boni kombiniert, kann eine hohe Förderung für die neue Heizung ab 2026 beantragen. Außerdem gibt es einen günstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro, den Sie zum Schließen offener Finanzierungslücken nutzen können.
| Bonus-Angebote | Konditionen | Bedingungen |
|---|---|---|
| Geschwindigkeitsbonus | bis zu 16 % | Wer ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung selbst nutzt (selbstnutzender Eigentümer) und eine bestehende Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen lässt, erhält mit dem Klima-Geschwindigkeits-Bonus eine Extra-Förderung. Diese beginnt bei 16 Prozent und sinkt alle 6 Monate um 4 Prozent:
Voraussetzung ist, dass Biomasseanlagen und zentrale Gasheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sind. Kommt eine Biomasseheizung ins Haus, ist außerdem die Kombination mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe Pflicht, wobei die Anlagen den bilanziellen Warmwasserwärmebedarf zu mindestens 100 Prozent decken müssen. |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 % | Haushalte mit einem Gesamteinkommen von bis zu 30.000 Euro pro Jahr erhalten ohne Kinderzuschlag einen zusätzlichen Einkommensbonus in folgender Höhe:
Mit Kinderzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Bemessungsgrenze pauschal um 10.000 Euro an. Daraus ergeben sich folgende Fördersätze:
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass es sich bei den Antragstellern um selbstnutzende Eigentümer handelt. Wer sein Haus vorzeitig an Kinder oder andere überschrieben hat, kann den Bonus daher nicht für sich nutzen. |
Neben den Zuschüssen können Sie auch einen Ergänzungskredit zur Förderung der Heizung in Anspruch nehmen. Möglich sind Kosten von 120.000 Euro, wenn Sie eine Zusage zur Heizungsförderung haben. Das Darlehen beantragen Sie über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Wie bisher gibt es als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Kreditförderung für systemische Sanierungen (BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Diese ist nicht mehr mit der BEG-EM-Förderung für die neue Heizung kombinierbar. Haben Sie eines der beiden Angebote in Anspruch genommen, können Sie das jeweils andere erst nach einer Sperrzeit von 3 Jahren nutzen.
Die Möglichkeit, die Heizungsförderung mit der steuerlichen Förderung für die Sanierung zu kombinieren, gibt es weiterhin. Über Letztere haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen. Wichtig: Die Doppelförderung ein und derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Nutzen Sie beide Angebote, müssen Sie Aufträge und Kosten daher strikt trennen.
Hinweis: Die Förderung für systemische Sanierungsmaßnahmen bezieht sich auf die Komplettsanierung eines Wohngebäudes (WG) oder eines Nichtwohngebäudes (NGW) zu einem Effizienzgebäude. Weitere Informationen zum BEG finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft in erster Linie Eigentümer, die Heizungsanlagen in eigenen Objekten und Mietobjekten betreiben und entsprechend ineffiziente Heizungen durch energieeffiziente Modelle ersetzen müssen. Durch den Austausch können der Energieverbrauch und die Heizkosten sinken. Doch wie wirkt sich das auf die Mietkosten aus, wenn die Kosten für die neue Heizung auf die Mieter umgelegt werden?
Um Mietende künftig vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung zu schützen, gelten folgende Regelungen:
| Maßnahmen zum Schutz von Mietern | Wirkung der Maßnahmen |
|---|---|
| Begrenzung der umlagefähigen Kosten | Entscheiden sich Vermieter eines energetisch schlechten Gebäudes für die Installation einer Wärmepumpe, darf nur dann die volle Modernisierungsumlage erhoben werden, wenn eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht wird. Bei einem niedrigeren Wirkungsgrad dürfen nur 50 Prozent der Investitionskosten auf die Mieter umgelegt werden.
|
| Anteilige Übernahme der Heizkosten | Lassen Vermieter nach dem Inkrafttreten des GModG eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, müssen Sie ab 2028 einen Teil der Heizkosten übernehmen. In der Regel zahlen sie dann 50 Prozent der Netzentgelte, der CO₂-Kosten und der Mehrkosten, um die Vorgaben der Bio-Treppe zu erfüllen (bis zur dritten Stufe). |
In beiden Fällen gibt es Vereinfachungen und Ausnahmen, die wir im Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Detail erklären. So sollen nicht nur Mieter vor unangemessen hohen Betriebskosten geschützt, sondern auch Vermieter dazu motiviert werden, in die Energieeffizienz des Gebäudes zu investieren.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz haben sich die Vorgaben an neue Heizungen grundlegend geändert. Der Staat lässt Verbrauchern freie Hand, klärt aber nicht über die Folgen der Entscheidung auf. So kann der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung hohe Heizkosten zur Folge haben. Auf der sicheren Seite sind Sie daher mit einer Heizung auf Basis regenerativer Energien – ein Heizungsbauer oder Energieberater aus Ihrer Region prüft, welche Technik am besten passt.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich per E-Mail unter jessica.christ@heizung.de