Heizungsgesetz: Das Wichtigste zum Einbau einer neuen Heizung ab 2026

  • von Jessica Christ
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Die Koalition hat im April 2023 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, die auch als Heizungsgesetz bekannt wurde. Die neuen Regelungen waren komplex und vor allem für Laien schwer zu durchblicken. Ein Grund, aus dem die Regierung um Friedrich Merz eine erneute Überarbeitung angestoßen hat. Mit dieser hat sie die Paragrafen des Heizungsgesetzes gestrichen und eine technologieoffene Regelung geschaffen. Wir fassen die Vorgaben des Heizungsgesetzes verständlich zusammen und zeigen, was sich Mitte 2026 geändert hat.

Heizungsgesetz fällt: Das ändert sich mit dem GModG Mitte 2026

Sie hatte es bereits im Koalitionsvertrag angekündigt: Die Merz-Regierung wollte das umstrittene Heizungsgesetz abschaffen. Gemeint sind damit unter anderem die Paragrafen 71 und 72 aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ist dieses Vorhaben nun umgesetzt. Das neue Gesetz trat am 29.7.2026 in Kraft und ersetzte damit das GEG sowie das Heizungsgesetz. Im Kern soll es  Technologieoffenheit ermöglichen, sodass Verbraucher wieder selbst entscheiden können, welche Heizung sie einbauen.  

Auf einen Blick: Die wichtigsten Eckpunkte zum neuen Gesetz

  • Die Regierung streicht die Paragrafen 71 und 72 aus dem Gesetz.
  • Hausbesitzer dürfen auch Öl- und Gasheizungen wieder einbauen.  
  • Voraussetzung ist eine  Bio-Treppe (10 bis 40 % EE-Anteil bis 2040).
  • Inverkehrbringer müssen Gas und Öl Biokomponenten beimischen (100 Prozent klimaneutral bis 2045)
  • Die Pflicht zum Austausch 30 Jahre alter Heizungen entfällt  ebenfalls.
  • Vermieter beteiligen sich zu 50 Prozent an Teilen der Heizkosten  (Netzentgelte, CO₂-Kosten und Kosten der Bio-Anteile bis Stufe 3), wenn sie ab 29.07.2026 neue Öl-/Gasheizungen einbauen.
  • Die Kopplung von GEG und kommunaler Wärmeplanung entfällt.
  • Gebäude sind so zu errichten, dass sich eine Solaranlage nachrüsten lässt.  
  • Bis 2030 gilt eine deutschlandweite Solarpflicht für fast alle Häuser.
  • Die Konditionen der Heizungsförderung änderten sich zum 21. Juli 2026.

Achtung: Heizen mit Fossilen dürfte künftig teurer werden

Freuen sich Hausbesitzer nun über neue Freiheiten beim Heizungstausch, müssen sie in den kommenden Jahren mit höheren Kosten rechnen. Dafür sorgen neben der ohnehin steigenden CO₂-Steuer auch Bio-Treppe und EE-Quote. Denn:

  • die CO₂-Steuer  ergibt sich in einigen Jahren nach dem europäischen Emissionshandelssystem ETS2 und könnte dadurch steigen.
  • die Bio-Treppe  setzt einen gewissen Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe voraus. Geplant ist der Start 2029 mit 10 Prozent. Danach soll der Anforderungswert bis 2040 in drei Schritten auf 40 Prozent steigen. Das setzt den Einsatz von Biobrennstoffen oder alternativen Technologien voraus.  
  • die EE-Quote  verpflichtet Inverkehrbringer, Öl und Gas einen steigenden Anteil an Biobrennstoffen beizumischen. Geplant ist ein Wert von einem Prozent ab 2028, der bis 2045 auf 100 Prozent steigen soll. Das geringe Angebot an Biobrennstoffen könnte zu einer Verknappung und damit zu einem Preisanstieg führen.  

Immerhin lässt sich die EE-Quote auf die Bio-Treppe anrechnen. Außerdem soll die CO₂-Steuer nicht für CO₂-neutrale Brennstoffanteile gelten. Beides federt die Preisentwicklung etwas ab.

GModG ersetzt strikte Verbote durch höhere Brennstoffpreise  

Ersetzt die GEG-Novelle das aktuelle Heizungsgesetz, ersetzt sie damit die aktuellen Verbote durch steigende Preise. Hausbesitzer können selbst entscheiden, müssen sich dem aber bewusst sein. Letztlich gilt nach wie vor: Nur eine CO₂-neutral und regenerativ betriebene Heizung ist tatsächlich nachhaltig. Und zwar aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht.

Nachfolger des Heizungsgesetzes seit 29. Juli 2026 in Kraft

Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Linken abgelehnt hatte, beschlossen Bundestag und Bundesrat das GModG noch am 10. Juli  2026. Es erschien am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt und ist damit seit dem 29. Juli 2026 in Kraft.

Warum brauche ich ab 2026 eine neue Heizung?  

Durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)  soll der Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas sinken. Gleichzeitig verfolgt die Regierung das Ziel, den Ausbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien stärker voranzutreiben, um den Gebäudebereich bis 2025 klimaneutral zu gestalten. Die Entwicklung soll zum einen den Klimawandel begrenzen, zum anderen aber auch für Sicherheit und Preisstabilität in der Energieversorgung sorgen. Denn: Regenerative Energien stammen aus dem eigenen Land. Sie verringern die Importabhängigkeit und ihre Preise reagieren weniger auf globale Krisen.

Vorteile einer neuen Heizung für Sie als Verbraucher

Der Austausch oder die Erweiterung einer alten Heizung hat zahlreiche Vorteile für Sie als Verbraucher. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten:

  • sinkende Kosten durch effizientere Heizungstechnik
  • steigende Unabhängigkeit von schwankenden Preisen
  • geringe Anschaffungskosten durch Heizungsförderung
  • steigende Sicherheit vor Ausfällen der alten Heizung  
  • Versorgung mit Ersatzteilen weiterhin sichergestellt

Darüber hinaus steigern Sie mit dem Austausch oder der Erweiterung der Heizung den Wert Ihrer Immobilie.

Muss ich meine Öl- oder Gasheizung jetzt gegen eine neue Heizung tauschen?

Gemäß dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz gibt es keine Austauschpflicht  – ganz gleich, um welche Heizung es sich handelt und wie alt diese auch ist. Das heißt: Sofern sich eine Heizung reparieren lässt, zwingt die Regierung nicht zum Handeln. Sinnvoll kann eine entsprechende Maßnahme aber dennoch sein. Denn: Tauschen Sie die alte Anlage aus oder erweitern Sie diese um eine EE-Anlage, profitieren Sie meist sofort von sinkenden Heizkosten.  

Kann ich nach 2023 noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen?

Während GEG und Heizungsgesetz den Einbau von Öl- und Gasheizungen verboten haben, gibt es entsprechende Einschränkungen seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr. Denn das GModG lässt Ihnen als Verbraucher die volle Entscheidungsfreiheit. Das heißt: Sie dürfen auch weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen lassen. Zu beachten ist dabei allerdings folgendes:  

  • Ab 2029 ist ein steigender Anteil erneuerbarer Energien erforderlich (Bio-Treppe).
  • Durch eine unsichere politische Lage im Nahen Osten, steigende CO₂-Steuern und die kommende Grüngas-/Grünheizöl-Quote ist mit steigenden Heizkosten zu rechnen, wenn Sie weiterhin auf Öl und Gas setzen.
  • Installieren Sie als Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung, müssen Sie nach dem GModG 50 Prozent der Netzentgelte, der CO₂-Kosten und der Mehrkosten durch die Bio-Treppe (bis zur 3. Stufe) tragen. Ausnahmen gibt es nur für Vermieter in finanziell angespannter Lage  – diese tragen 50 Prozent der  CO₂-Kosten.

Wichtig zu wissen: Die Entscheidung obliegt Ihnen als Verbrauchern. Die Preise für Öl und Gas lassen sich nicht vorhersehen. Die genannten Anzeichen sprechen allerdings für einen Anstieg der Preise.

Ihre Heizung ist kaputt? Diese Übergangsfristen gelten

Im Falle einer Havarie (Heizung funktioniert nicht mehr und lässt sich nicht mehr reparieren) gelten Ausnahmen vom Gebäudemodernisierungsgesetz. So gilt die Bio-Treppe 12 Monate lang nicht, wenn die Heizung vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurde. Wurde die Heizung nach den Regeln des GModG eingebaut, gilt die zum Einbau der Technik geltende Stufe 12 Monate nach dem Austausch weiter. Müssen Vermieter die Heizung nach einem Havariefall austauschen, sind sie zudem für 12 Monate von der Übernahme der Heizkosten befreit.

© Bilanol / Shutterstock.com

Diese Heizsysteme eignen sich ab 2026 bei einem Heizungstausch

Für einen anstehenden Heizungstausch ab dem Jahr 2026 gibt es mehrere Möglichkeiten, die Vorgaben des Heizungsgesetzes zu erfüllen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz: Wärmenetze nutzen erneuerbare Wärmequellen und Abwärme aus verschiedenen Quellen. Der Anschluss an ein kleineres Gebäude- oder ein größeres  Wärmenetz eignet sich vor allem in Ballungsräumen sowie in ländlichen Regionen – etwa in der Nähe einer Biogasanlage.
  • Wärmepumpen: Eine Wärmepumpe nutzt die in der Umwelt vorhandene Wärmeenergie, um Gebäude zu heizen. Es gibt Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie Luft-Luft-Systeme (auch als Split-Klimaanlagen bekannt).  Wärmepumpen eignen sich für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser.
  • Solarthermie: Heizen mit Solarthermie nutzt die Energie der Sonne, um Wasser zu erwärmen, das dann für Heizzwecke verwendet werden kann. Wer eine Solaranlage mit einer Öl- oder Gasheizung kombiniert (Solarthermie-Hybridheizung), erfüllt die Vorgaben der Bio-Treppe ganz oder teilweise.
  • Hybridheizung: Gas- oder Ölheizungen können in Kombination mit einer Wärmepumpe auch in Zukunft genutzt werden.  Hybridheizungen bieten sich in nicht gut gedämmten Mehrfamilienhäusern an. Bei einer späteren Sanierung kann der fossile Heizkessel entfernt werden.  
  • Stromdirektheizung: Stromdirektheizungen wandeln elektrische Energie direkt in Wärme um und erfordern kein zusätzliches Brennstoffsystem. Diese Heizungsart bietet sich besonders gut für gut gedämmte Wohnungen oder kleine Einzelräume an und ist nach GModG weiterhin erlaubt.
  • Brennstoffzellenheizung:  Wasserstoff ist ein energiereiches Gas, das bei seiner Verbrennung nur Wasserdampf als Abfallprodukt freisetzt und keine Emissionen von CO₂ verursacht. Die Produktion von Wasserstoff ist aktuell noch sehr energieintensiv. Auch die Speicherung und der Transport sind sehr aufwendig – dementsprechend ist dieses Heizsystem insgesamt teurer. Nach aktueller Gesetzeslage ist es aber nach wie vor erlaubt.
  • Biomasseheizung: Biomasse wie Holz, Pellets oder Hackschnitzel kann verbrannt werden, um Wärme zu erzeugen. Da es sich dabei um nachwachsende Rohstoffe handelt, erlaubt der Gesetzgeber auch  Biomasseheizungen, wenn es um das Erfüllen der Vorgaben aus dem GModG geht.  
  • Gas- und Ölheizungen: Auch  Gas- und Ölheizungen sind weiterhin erlaubt. Wichtig zu wissen ist hier allerdings, dass ab 2029 die Bio-Treppe gilt. Von da an müssen Sie den EE-Anteil der Heizung in regelmäßigen Abständen steigern oder anteilig klimaneutrales Gas/Heizöl einkaufen.  

Letztendlich hängt die Wahl für die Technologie Ihrer neuen Heizung auch ab 2026 von Ihren individuellen Bedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten ab. In jedem Falle sollten Sie sich vorab die Einschätzung eines Fachberaters einholen.

Heizung im Neubau: Grundsätzlich ist Ihnen auch im Neubau freigestellt, welche Heizung Sie einbauen. Mit der Herabsetzung des Primärenergiebedarfs im Referenzgebäude und der kompletten Einführung des Nullemissionsgebäude-Standards 2030, erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben künftig vor allem mit regenerativen Energien.  

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Welche Optionen bieten sich für eine neue Heizung im Altbau?

Die Technik und so auch die Heizung in Altbauten ist oft veraltet und läuft größtenteils mit fossilen Brennstoffen. Sie sind nicht nur ineffizient, sondern bringen oft auch hohe Heizkosten mit sich. In den meisten Altbauten geht ein Heizungstausch Hand in Hand mit einer Verbesserung des Wärmeschutzes.

Art der Heizung im AltbauBeschreibung
Altbau und Wärmepumpe
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe im Altbau erfüllt die Vorgaben des Heizungsgesetzes vollumfänglich. Er lohnt sich vor allem, wenn das Gebäude bereits gut gedämmt ist, große Heizflächen (z.B. Fußbodenheizung) verbaut hat und sich mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen lässt. Allerdings gibt es auch Wärmepumpenmodelle für höhere Vorlauftemperaturen sowie die Möglichkeit, Niedertemperatur-Heizkörper in Kombination mit Wärmepumpen einzusetzen. Es empfiehlt sich zunächst, den energetischen Zustand des Gebäudes ermitteln zu lassen, um die sinnvollste Option für Ihren Altbau zu finden.

Hybridheizung im Altbau

Passt der Einbau einer neuen Heizung nicht in Ihren Plan oder möchten Sie zuerst energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen und zu einem späteren Zeitpunkt komplett auf erneuerbare Energien umstellen, könnte ein hybrides Heizungssystem eine passende Wahl sein. Mit einer Hybridheizung können Sie Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombinieren. Wichtig zu beachten: Damit die Vorgaben des GEG erfüllt werden, muss der Hauptanteil der Wärmeerzeugung zu 65 Prozent über erneuerbare Energien kommen.

Um herauszufinden, welche Heizsysteme sich in Ihrem Altbau umsetzen lassen, empfiehlt es sich, mit einem Energieberater in Kontakt zu treten und ein Sanierungskonzept erarbeiten zu lassen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Welche Heizung für den Altbau?

Wärmepumpe oder Hybridheizung? Steht die Wahl zwischen Hybridheizung und Wärmepumpe, vergleichen Sie unbedingt auch die Gesamtkosten. Denn auch bei höheren Heizkosten kann die Wärmepumpe insgesamt günstiger sein. Begründen lässt sich das mit dem Wegfall der Installations-, Wartungs- und Abrechnungskosten (Anschlussgebühr etc.) der Gasheizung.  

Welche Kosten kommen bei einem Heizungstausch auf mich zu und gibt es Förderungen?

Wie viel der Einbau einer neuen Heizung bzw. ein Umbau kosten wird, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, weshalb sich diese Frage nicht für jeden gleichermaßen beantworten lässt. In dem Artikel “Wie viel kann eine neue Heizung kosten?“ erfahren Sie mehr darüber. 

Neu eingebaute Heizungen erhalten Förderungen

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, gibt es staatliche Förderungen für einen Heizungstausch. Die Förderstruktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde dabei so überarbeitet, dass die Förderung eines Heizungstausches zu den gesetzlichen Anforderungen passt. Grundlage der neuen Förderstrategie ist dabei eine einheitliche Basisförderung von 30 Prozent.  

Bonus: In diesen Fällen gibt es zusätzliche Förderungen

Die Basisförderung lässt sich abhängig von den individuellen Gegebenheiten mit verschiedenen Boni kombinieren, sodass abhängig vom Haushaltseinkommen eine Gesamtförderung von 80 Prozent  möglich ist. Welche Angebote dabei seit Juli 2026 zur Verfügung stehen, zeigt die folgende Übersicht:  

  • 16 Prozent Geschwindigkeitsbonus:  Wer ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung selbst nutzt (selbstnutzender Eigentümer) und eine bestehende Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen lässt, erhält eine Extra-Förderung in Höhe von 16 Prozent, die ab Juli 2026 alle 6 Monate um 4 Prozent sinkt. Voraussetzung ist, dass Biomasseanlagen und zentrale Gasheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sind. Kommt eine Biomasseheizung ins Haus, ist außerdem die Kombination mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe Pflicht, wobei die Anlagen den bilanziellen Warmwasserwärmebedarf zu mindestens 100 Prozent decken müssen.
  • 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus:  Haushalte mit einem Gesamteinkommen von bis zu 30.000 Euro pro Jahr  erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus in Höhe von 40 Prozent. Liegt das Einkommen bei 30.001 bis 40  000 Euro, gibt es 30 Prozent Extra und für Einkommen bis 50.000 Euro liegt der Bonus bei 10 Prozent. Darüber hinaus gibt es keinen Einkommensbonus. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anrechenbare Einkommen pauschal um 10.000 Euro. Wer 45.000 Euro verdient hat, bekommt den Bonus dann für ein theoretisches Einkommen von 35.000 Euro. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass es sich bei den Antragstellern um selbstnutzende Eigentümer handelt. Wer sein Haus vorzeitig an Kinder oder andere überschrieben hat, kann den Bonus daher nicht für sich nutzen.

Wer alle Boni kombiniert, kann eine hohe Förderung für die neue Heizung ab 2026 beantragen. Außerdem gibt es einen  günstigen Ergänzungskredit  von bis zu 120.000 Euro, den Sie zum Schließen offener Finanzierungslücken nutzen können.

Bonus-AngeboteKonditionenBedingungen
Geschwindigkeitsbonusbis zu 16 %

Wer ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung selbst nutzt (selbstnutzender Eigentümer) und eine bestehende Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen lässt, erhält mit dem Klima-Geschwindigkeits-Bonus eine Extra-Förderung. Diese beginnt bei 16 Prozent und sinkt alle 6 Monate um 4 Prozent:

  • ab 21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027: 16 Prozent
  • ab 1. Februar 2027 bis 31. Juli 2027: 12 Prozent
  • ab 1. August 2027 bis 31. Januar 2028: 8 Prozent
  • ab 1. Februar 2028 bis 31. Juli 2028: 4 Prozent
  • ab 1. August 2028 entfällt der Bonus

Voraussetzung ist, dass Biomasseanlagen und zentrale Gasheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sind. Kommt eine Biomasseheizung ins Haus, ist außerdem die Kombination mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe Pflicht, wobei die Anlagen den bilanziellen Warmwasserwärmebedarf zu mindestens 100 Prozent decken müssen.

Einkommensbonus10 bis 40 %

Haushalte mit einem Gesamteinkommen von bis zu 30.000 Euro pro Jahr erhalten ohne Kinderzuschlag einen zusätzlichen Einkommensbonus in folgender Höhe:

  • Bis 30 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent
  • Über 30 000 Euro bis 40 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 30 Prozent
  • Über 40 000 Euro bis 50 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 10 Prozent

Mit Kinderzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Bemessungsgrenze pauschal um 10.000 Euro an. Daraus ergeben sich folgende Fördersätze:

  • Bis 40 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent
  • Über 40 000 Euro bis 50 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 30 Prozent
  • Über 50 000 Euro bis 60 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 10 Prozent

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass es sich bei den Antragstellern um selbstnutzende Eigentümer handelt. Wer sein Haus vorzeitig an Kinder oder andere überschrieben hat, kann den Bonus daher nicht für sich nutzen.

Ergänzungskredit zur Heizungsförderung der KfW  

Neben den Zuschüssen können Sie auch einen Ergänzungskredit zur Förderung der Heizung in Anspruch nehmen. Möglich sind Kosten von 120.000 Euro, wenn Sie eine Zusage zur Heizungsförderung haben. Das Darlehen beantragen Sie über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Einzelmaßnahmen- und Effizienzhaus-Förderung nicht kombinierbar

Wie bisher gibt es als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Kreditförderung für systemische Sanierungen (BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude). Diese ist nicht mehr mit der BEG-EM-Förderung für die neue Heizung kombinierbar. Haben Sie eines der beiden Angebote in Anspruch genommen, können Sie das jeweils andere erst nach einer Sperrzeit von 3 Jahren nutzen.

Kombination mit der steuerlichen Förderung weiter möglich

Die Möglichkeit, die Heizungsförderung mit der  steuerlichen Förderung für die Sanierung  zu kombinieren, gibt es weiterhin. Über Letztere haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen. Wichtig: Die Doppelförderung ein und derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Nutzen Sie beide Angebote, müssen Sie Aufträge und Kosten daher strikt trennen.

Hinweis: Die Förderung für systemische Sanierungsmaßnahmen bezieht sich auf die Komplettsanierung eines Wohngebäudes (WG) oder eines Nichtwohngebäudes (NGW) zu einem Effizienzgebäude. Weitere Informationen zum BEG finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Was bedeutet das alles für Mieter?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz betrifft in erster Linie Eigentümer, die Heizungsanlagen in eigenen Objekten und Mietobjekten betreiben und entsprechend ineffiziente Heizungen durch energieeffiziente Modelle ersetzen müssen. Durch den Austausch können der Energieverbrauch und die Heizkosten sinken. Doch wie wirkt sich das auf die Mietkosten aus, wenn die Kosten für die neue Heizung auf die Mieter umgelegt werden?

So werden Mieter künftig vor zu hohen Betriebskosten geschützt

Um Mietende künftig vor zu hohen Betriebskosten und vor einer zu hohen Umlage an den Investitionskosten für eine neue Heizung zu schützen, gelten folgende Regelungen:

Maßnahmen zum Schutz von MieternWirkung der Maßnahmen
Begrenzung der umlagefähigen Kosten
Entscheiden sich Vermieter eines energetisch schlechten Gebäudes für die Installation einer Wärmepumpe, darf nur dann die volle  Modernisierungsumlage erhoben werden, wenn eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht wird. Bei einem niedrigeren Wirkungsgrad dürfen nur 50 Prozent der Investitionskosten auf die Mieter umgelegt werden. 
Anteilige Übernahme der Heizkosten Lassen Vermieter nach dem Inkrafttreten des GModG eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, müssen Sie ab 2028 einen Teil der Heizkosten übernehmen. In der Regel zahlen sie dann 50 Prozent der Netzentgelte, der CO₂-Kosten und der Mehrkosten, um die Vorgaben der Bio-Treppe zu erfüllen (bis zur dritten Stufe). 

In beiden Fällen gibt es Vereinfachungen und Ausnahmen, die wir im Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Detail erklären. So sollen nicht nur Mieter vor unangemessen hohen Betriebskosten geschützt, sondern auch Vermieter dazu motiviert werden, in die Energieeffizienz des Gebäudes zu investieren.

Fazit von Jessica Christ

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz haben sich die Vorgaben an neue Heizungen grundlegend geändert. Der Staat lässt Verbrauchern freie Hand, klärt aber nicht über die Folgen der Entscheidung auf. So kann der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung hohe Heizkosten zur Folge haben. Auf der sicheren Seite sind Sie daher mit einer Heizung auf Basis regenerativer Energien – ein Heizungsbauer oder Energieberater aus Ihrer Region prüft, welche Technik am besten passt.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich per E-Mail unter jessica.christ@heizung.de