Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
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Viele Hausbesitzer müssen ihre Heizkessel nach 30 Jahren tauschen. Und das nicht etwa, weil sie irreparable Schäden haben, sondern weil sie viel mehr Energie als nötig verbrauchen. So fordert es zumindest das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), vormals Energieeinsparverordnung (EnEV). Erfahren Sie, was sich hinter der Pflicht verbirgt, welche Ausnahmen es gibt und welche Heizungsarten für Bestandsbauten stattdessen infrage kommen.
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Studien belegen immer wieder, dass viele Heizungen in Deutschland veraltet sind. Auch wenn sie noch zuverlässig laufen, verbrauchen sie dabei viel mehr Energie als nötig. Geht es darum, diese einzusparen, bietet der Heizungstausch besonders große Potenziale. Aus diesem Grund fordert das GEG auch, dass viele Hausbesitzer ihre Heizkessel nach 30 Jahren tauschen müssen.
Die Pflicht aus § 72 des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstreckt sich dabei längst nicht über jede Heizung. Denn generell geht es dabei nur um Anlagen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden. Während das Gas- oder Ölheizungen betrifft, sind Wärmepumpen und Holzheizungen ausgenommen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Heizkessel nach 30 Jahren nur dann tauschen, wenn dieser nicht bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist. Ausgenommen sind außerdem Heizgeräte mit weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt Nennleistung.
Während Hausbesitzer nur Konstanttemperatur-Heizkessel nach 30 Jahren tauschen müssen, sind Niedertemperatur- und Brennwertgeräte ausgeschlossen. Diese erkennt man zum Beispiel daran, dass sie mit einer raumtemperatur- oder witterungsgeführten Heizungsregelung arbeiten. Das heißt, dass sie die Vorlauftemperatur automatisch an die vorherrschenden Bedingungen anpassen können. Bei alten Kesseln war das aufgrund der Materialien des Wärmeübertragers nicht möglich. Diese vertragen kein Kondensat in den Abgasen der Verbrennung und fahren deswegen immer mit sehr hohen Temperaturen.
Tipp: Sind Sie sich unsicher, ob in Ihrem Haus ein Konstant-, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel verbaut ist oder wie alt dieser ist? Ein Heizungsinstallateur hilft Ihnen bei der Bestimmung und berät Sie in Bezug auf die Austauschpflicht.
Hausbesitzer müssen auch dann ihren Heizkessel nach 30 Jahren tauschen, wenn sie bereits den Brenner getauscht haben. Denn entscheidend ist das Alter des Wärmeübertragers. Dessen Material gibt die Betriebsweise vor und ist damit ausschlaggebend, ob die Heizung im Niedertemperaturbereich arbeiten kann. Das Alter des Kessels erfahren Verbraucher übrigens durch einen Aufdruck auf dem Typenschild, das sich sichtbar am Wärmeerzeuger befindet. Alternativ kann auch der zuständige Bezirksschornsteinfeger Auskunft darüber geben, wann eine Anlage abgenommen und in Betrieb genommen wurde.
Nicht alle Hausbesitzer müssen ihre Heizung nach 30 Jahren tauschen. So sind all jene Verbraucher ausgeschlossen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnen. Zum Tausch verpflichtet sind dabei jene, die das Eigentum durch Kauf, Schenkung oder Erbe übernehmen. Für die Erfüllung dieser Pflicht haben sie zwei Jahre Zeit.
Wie bereits erwähnt, sind ebenfalls Wärmepumpen, Holzheizungen und Heizgeräte bis vier beziehungsweise über 400 Kilowatt Nennleistung von dieser gesetzlichen Regelung ausgeschlossen.
Achtung: Auch mit der Novellierung des GEG, welche im April 2023 beschlossen wurde, ändert sich prinzipiell an der Austauschpflicht nichts. Ausführliche Informationen erhalten Sie im Beitrag zur neuen Heizung ab 2024.
Steht ein Heizungstausch an, haben Verbraucher heute viele Technologien zur Auswahl. Darunter zum Beispiel die Folgenden:
Mit diesen Optionen können Sie Teile der bestehenden Anlage weiter nutzen oder komplett ersetzen. Anders als häufig angenommen ist der Einbau einer Wärmepumpe in den Altbau beziehungsweise in ein Bestandsgebäude ebenfalls möglich. Ob sich die Umweltheizung effizient und sparsam betreiben lässt, hängt dabei von den örtlichen Gegebenheiten ab. Groß ausgelegte Heizflächen und/oder gut gedämmte Hüllflächen sind meist ein Indiz dafür, dass die Wärmepumpe im Altbau sparsam arbeitet.
Für die Integration erneuerbarer Energien spricht in jedem Fall die staatliche Förderung der Heizung. Denn durch attraktive Fördermittel lassen sich die Kosten für klimafreundliche Heizsysteme deutlich senken. Auch hier ist Ihr Heizungsinstallateur ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Die Öl- oder Gasheizung ist die einfachste Möglichkeit für eine neue Heizung. Die Kessel sind günstig, platzsparend und arbeiten durch die Nutzung des Brennwerteffektes effizient. Entscheiden Sie sich für diese Lösung, ist nach GEG in Zukunft jedoch ein hoher Anteil regenerativer Energien Pflicht. Erfüllen lässt sich diese Vorgabe mit Biomethan, Bioflüssiggas sowie Bioheizöl oder aber mit einer Hybridheizung, die beispielsweise Gasheizung und Wärmepumpe miteinander verbindet. Besprechen Sie Ihr Vorhaben ausführlich mit einem Installateur vor Ort.
Eine ökologisch günstige Alternative zu fossilen Brennstoffen ist die Holzheizung. Hier können sich Verbraucher zwischen dem Holzvergaserkessel und der Pelletheizung entscheiden. Während der Scheitholzkessel günstiger, dafür aber manuell zu beladen ist, funktioniert die Pelletheizung vollautomatisch. Beide Technologien setzen auf einen nachwachsenden und regional verfügbaren Rohstoff, der darüber hinaus auch CO2-neutral verbrennt. Denn das Holz setzt im Wachstum ungefähr so viel Kohlendioxid in Sauerstoff um, wie es bei der Verbrennung an die Umwelt abgibt.
Müssen Hausbesitzer ihren Heizkessel nach 30 Jahren tauschen, ist das auch eine gute Gelegenheit, um über Solarthermie nachzudenken. Die Anlagen wandeln kostenfreie Energie der Sonne in Heizwärme um und versorgen damit Räume und Trinkwasser mit Energie. Sie lassen sich darüber hinaus sehr gut mit den bereits vorgestellten Heizungsarten kombinieren und senken die Heizkosten.
Wie Sie am besten vorgehen und weitere Details zu den möglichen Heiztechnologien finden Sie im Beitrag: Passende Heizung für den Altbau.
Das GEG fordert, dass viele Hausbesitzer ihre Heizkessel nach 30 Jahren tauschen müssen. Das soll den Energieverbrauch senken und das Klima entlasten. Während die Pflicht generell nur Konstanttemperaturkessel für Gas oder Öl betrifft, sind Hausbesitzer etwa dann befreit, wenn sie ihr Haus schon im Februar 2002 als Eigentümer bewohnt haben. Für alle übrigen gibt es heute eine große Auswahl moderner Technologien, über die der Heizungsinstallateur gerne berät.
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