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Mithilfe der EEG-Umlage wollte die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien finanzieren. Seit Juli 2022 wird sie nicht mehr erhoben. Die vorzeitige Abschaffung soll die finanzielle Belastung der Verbraucher infolge stark gestiegener Energiekosten reduzieren. Wie die EEG-Umlage die Energiewende vorantreiben sollte, wer sie zahlen musste und wie der Wegfall finanziert wird, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
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Stark steigende Energiekosten haben zum vorzeitigen Aus der EEG-Umlage geführt. Mit dem sogenannten Osterpaket wurde eine Senkung von 3,72 auf null Cent je Kilowattstunde ab Juli 2022 beschlossen. Das Maßnahmenpaket wurde geschnürt, um Verbraucher an verschiedenen Stellen finanziell zu entlasten. Die Finanzierung des Wegfalls erfolgt aus dem Sondervermögen “Energie- und Klimafonds” (EKF). Nach Berechnungen der Bundesregierung ergibt sich aus der Maßnahme für eine vierköpfige Familie ein Einsparpotenzial von bis zu 300 Euro pro Jahr.
Um den Verbrauch von fossilen Energieträgern wie Gas und Öl langfristig zu reduzieren, hat die Bundesregierung im Jahre 2000 das Erneuerbare-Energie-Gesetz, kurz EEG, verabschiedet. Das damalige Ziel: Bis 2050 soll der Stromverbrauch in Deutschland mindestens zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Die dabei entstehenden Kosten sollten von allen Stromverbrauchern getragen werden. Der zu zahlende Betrag hieß EEG-Umlage. Mitunter wurde ebenso der Begriff Ökostrom-Umlage verwendet.
EEG-Förderung für Ü20-Anlagen beendet – Ende 2020 lief die EEG-Förderung für die ersten Photovoltaikanlagen aus. Einige Hausbesitzer mussten sich fortan aktiv um Käufer kümmern ("sonstige Direktvermarktung").
Das EEG hatte vorgesehen, dass Anlagenbetreiber (zum Beispiel einer Photovoltaikanlage) eine Vergütung bekommen, wenn sie den selbst erzeugten, sauberen Solarstrom einspeisen. Die sogenannte Einspeisevergütung erhielten sie vom zuständigen Netzbetreiber. Ihre Höhe hing von der Größe der Anlage und vor allem vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab und blieb dann genau 20 Jahre unverändert. Im Gegenzug waren Netzbetreiber dazu verpflichtet:
Die Netzbetreiber wiederum konnten den eingespeisten und gekauften Strom an der Strombörse selbst verkaufen. Das Problem: An der Strombörse erzielte Einnahmen lagen teils deutlich unter den festgelegten Vergütungssätzen. Diese Differenz wurde durch Mittel aus dem EEG-Topf ausgeglichen. So wurden die Kosten auf die Stromverbraucher umgelegt, welche den Topf über die im Strompreis enthaltene Umlage finanziert haben.
Für das erste Halbjahr 2022 lag die EEG-Umlage bei 3,72 Cent je Kilowattstunde. 2021 waren es noch 6,50 Cent. Das entsprach einer Reduzierung der Ökostrom-Umlage um satte 43 Prozent. Dabei handelte es sich um den niedrigsten Stand der vorherigen zehn Jahre. Zurückzuführen war diese Reduktion unter anderem auf die Entwicklungen an der Strombörse und auf die Bundeszuschüsse, welche im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Corona-Folgen beschlossen wurden.
Daneben gab es weitere Faktoren, welche die Höhe der EEG-Umlage beeinflussten. Dazu gehörten:
Auch nach dem Wegfall der EEG-Umlage setzt sich der Strompreis aus einer Reihe von unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Konzessionsabgabe, die Gemeinden für die Verlegung und den Betrieb der Netze im öffentlichen Raum erheben.
Seit 2014 bewegte sich die EEG-Umlage auf einem konstant hohen Niveau. Lange gingen die Experten davon aus, dass es bei dieser Entwicklung bleiben würde. Mit der Novellierung des EEG 2021 änderte sich dies. Denn durch die im Klimaschutzpaket beschlossenen höheren CO2-Preise standen Mehreinnahmen zur Verfügung. Diese haben mit dazu beigetragen, dass die EEG-Umlage 2022 stark gesunken ist. Der Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung beinhaltete schließlich den kompletten Wegfall ab 2023. Finanziert werden sollte dieser durch Haushaltsmittel.
Einführung der Umlage: Die EEG-Umlage wurde 2000 eingeführt mit einer Höhe von 0,41 Cent pro Kilowattstunde.
Alle Stromverbraucher mussten die EEG-Umlage zahlen. Sie war über mehr als 20 Jahre fester Bestandteil des Strompreises. Die Höhe der EEG-Umlage wurde jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) neu festgelegt und bis zum 15. Oktober des Jahres im Internet veröffentlicht. Allerdings mussten nicht alle Stromverbraucher die gleiche EEG-Umlage bezahlen. Eigenversorger zahlten für selbst genutzten Strom die Umlage nur unter bestimmten Voraussetzungen. Stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen, die jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen, konnten einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Das galt auch für den Schienenverkehr, wenn der Stromverbrauch zwei Gigawattstunden im Jahr übersteigt. Als Folge mussten private Haushalte und andere nicht privilegierte Verbraucher einen erhöhten Teil der gesamten EEG-Umlage tragen – inklusive Mehrwertsteuer.
Mit der Novellierung des EEG 2021 gab es eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für alle Besitzer von Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 Kilowatt und einer Produktion von 30 Megawattstunden im Jahr. Dies galt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen. Betreiber größerer Anlagen zahlten weiterhin eine um 60 Prozent reduzierte Ökostrom-Umlage.
Die EEG-Umlage war Zeit des Bestehens umstritten. Befürworter sahen darin die richtige Maßnahme, um die Umwelt langfristig zu entlasten. Kritiker hingegen bemängelten die unfaire Lastenverteilung: Prinzipiell sollten die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien von allen Stromverbrauchern getragen werden.De facto gab es jedoch Sonderregelungen für „stromkostenintensive Unternehmen“. Diese konnten einen Antrag auf Ermäßigung der EEG-Umlage stellen, wenn ihr Strombezug eine Gigawattstunde pro Jahr überstieg. Einige Industrieunternehmen wurden sogar gänzlich von der Umlage befreit.
Die EEG-Umlage fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und trägt zur Stabilisierung der Strompreise bei. Private Haushalte profitieren langfristig von einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung. Durch die Förderung von Photovoltaik-Anlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen können Haushalte zudem ihren eigenen Strom produzieren und dadurch ihre Stromkosten senken. Dies unterstützt nicht nur den Klimaschutz, sondern kann auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und importiertem Strom reduzieren.
Die EEG-Umlage ist ein zentrales Instrument der Energiewende in Deutschland. Sie hat maßgeblich dazu beigetragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen. Durch die garantierte Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen wird der Bau neuer Anlagen wirtschaftlich attraktiv gemacht. Dies fördert Innovationen und Investitionen in ressourcenschonende Technologien, was wiederum zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele beiträgt. Zudem schafft die EEG-Umlage Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien und stärkt die regionale Wirtschaft.
Zukünftige Reformen der EEG-Umlage zielen darauf ab, die finanzielle Belastung für Verbraucher zu senken und die Marktintegration erneuerbarer Energien zu verbessern. Eine mögliche Maßnahme ist die stärkere Förderung von Direktvermarktung und Eigenverbrauch von erneuerbarem Strom. Zudem wird diskutiert, die EEG-Umlage teilweise aus Steuermitteln zu finanzieren, um die Kosten gerechter zu verteilen. Auch die Einführung eines CO₂-Preises kann die EEG-Umlage ergänzen, indem fossile Energieträger teurer und erneuerbare Energien wettbewerbsfähiger werden.
Verbraucher können durch den Einsatz von energieeffizienten Geräten und der Nutzung erneuerbarer Energien ihre Stromkosten senken. Der Einbau von Photovoltaik-Anlagen oder die Teilnahme an Mieterstromprojekten ermöglicht es, eigenen Strom zu produzieren und weniger Netzstrom zu beziehen. Auch der Wechsel zu einem Ökostrom-Anbieter, der ressourcenschonende Energien unterstützt, kann langfristig Kosten sparen. Zudem bieten viele Förderprogramme finanzielle Unterstützung für die Umstellung auf erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien.
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