Klimaschutzpaket 2019: Was ändert sich?

  • von André Taggeselle
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Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung ist verabschiedet. Geregelt über das Gebäudeenergiegesetz (GEG), sollen wichtige Eckpunkte dafür sorgen, dass die Heizungen in Deutschlands Gebäudebestand erneuert werden. Was bedeutet das in einem Land, in dem 73 Prozent aller Haushalte mit Öl oder Gas heizen? Und welche zeitlichen Abläufe müssen beispielsweise Hausbesitzer beachten, die nicht an das Gas- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind und Ölkessel betreiben? In unserem Überblick lesen Sie alles über die Inhalte des Klimapakets zur Heizung: Pläne, Ausnahmen, und worauf Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie mit Öl heizen.

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Die drei Säulen des Klimaschutzpakets

CO2-Einsparung:

  • Festpreis auf Kraftstoff und Heizöl: 25 Euro pro Tonne CO2 ab 2021
  • Schrittweise Anhebung auf 45 Euro im Jahr 2025
  • Emissionshandel: Nach 2025 müssen Heiz- und Kraftstoffhändler Verschmutzungsrechte erwerben
  • Bund reinvestiert die Mehreinnahmen in weitere Klimaschutzprogramme

Förderung:

Infrastruktur:

  • Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur für E-Mobilität
  • Ausbau von Bus und Bahn, Luftverkehrsabgabe wird erhöht  
  • Kohleausstieg bis 2038
  • Anreizprogramme zur Förderung erneuerbarer Energien
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Klimaschutzpaket konkret: Was bedeuten die Bestimmungen?

Seit 2021 sieht eine CO2-Abgabe Folgendes vor: Bei anfangs 25 Euro pro Tonne CO2 wurden Diesel und Heizöl um 11 Cent pro Liter teurer. Im Gegenzug gibt es für die Verbraucher Entlastungen. Bahntickets werden günstiger, dank einer Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets von 19 auf 7 Prozent. Für E-Autos, die unter 40.000 Euro kosten, winkt eine Kaufprämie. Darüber hinaus orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs. Neuerungen gibt es auch bei der Energieversorgung: Kommunen, die Windkraftanlagen bauen, erhalten einen Zuschuss. Eine bisher bestehende Fördergrenze für den Photovoltaik-Ausbau entfällt.

Was ändert das Klimapaket beim Heizen?

Das Kabinett hat ein weitreichendes  Verbot von Ölheizungen  beschlossen und plant, neue Heizungen zukünftig nur zu erlauben, wenn diese einen hohen Anteil regenerativer Energien abdecken. Aber es gibt Ausnahmen und Fördermöglichkeiten für einen Austausch. Für den Wechsel von einer alten Ölheizung, Gasheizung, Kohleheizung oder Stromheizung auf ein klimafreundlicheres Modell winkt eine Austauschprämie. In Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung (Öl-Hybridheizung, Fernwärme, Gasheizung) möglich ist, greift das Einbauverbot für reine Ölheizungen.

Warum die neuen Regeln für Gebäude?

Warum spielen der Gebäudebestand und das Heizen eine so zentrale Rolle in den neuen Klimaregeln? Der Gebäudebestand in Deutschland ist alles andere als klimaneutral. Ein Siebtel der CO2-Emissionen entfallen auf Heizung und  Warmwasserbereitung  in Gebäuden. Und auch das Kühlen hinterlässt in der Statistik einen deutlichen CO2-Stempel. Erneuerbare Energien, die bislang in der deutschen Heizstatistik immer noch wie eine Randnotiz erscheinen, sollen durch das Klimapaket 2019 für die Zukunft gestärkt werden. Dasselbe gilt für Hybridsysteme, die beispielsweise neben der Wärmeerzeugung auch für die Erzeugung von Strom verantwortlich sind.  

“Sorgenkind” Gebäudesektor in Deutschland

In Deutschland heizen 73 Prozent aller Haushalte mit Öl oder Gas. Insgesamt rund 18 Millionen Heizungen in Deutschland laufen mit fossilen Brennstoffen. Somit sind zwei Drittel der deutschen Gebäudeheizungen von den endlichen Ressourcen abhängig. Ölkessel gibt es 5,7 Millionen mal. Deshalb ist das neue  Gebäudeenergiegesetz (GEG)  namens “Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude” so zentral, denn es regelt einen der größten Posten für Treibhausgasemissionen in Deutschland.

Was das Klimaschutzpaket für die Heizung bedeutet

Nicht neu im Klimaschutzpaket sind Auflagen für Sanierungen sowie zum Verfallsdatum alter Heizkessel. Diese Regelungen werden durch das neue Gesetz nur noch einmal festgeschrieben: 30 Jahre alte Öl- und Gasheizkessel dürfen in der Regel nicht mehr betrieben werden, das regelt die gesetzliche  Austauschpflicht.  Wenn man sich vor Augen führt, dass ein Viertel aller Heizungen in Deutschland älter als 25 Jahre ist, wird schnell klar: Ausnahmen sind nötig.

Ausgenommen von der Austauschpflicht sind:

  • Brennwertheizungen und Niedertemperatur-Heizkessel.
  • Hausbesitzer, die ihr Eigenheim bereits vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben und höchstens zwei Wohnungen ihr Eigen nennen - so werden Menschen im höheren Alter vor aufwendigen Sanierungsmaßnahmen geschützt.
  • Frisch gebackene Eigenheimbesitzer einschließlich Erben genießen eine “Schonfrist” von zwei Jahren. Dann muss der Austausch betroffener Heizkessel aber spätestens erfolgen.
  • Ölheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden, dürfen auch nach 2026 neu eingebaut werden.
  • Hausbesitzer, für die weder ein Gas- noch Fernwärmeanschluss erreichbar ist, können von einer Härtefallregel Gebrauch machen, wenn die Versorgung mit erneuerbarer Energie bei ihnen nachweisbar zu einer Belastung führen würde, die sie in ihrer momentanen Situation besonders stark benachteiligt.

Wie greifen Klimapaket und bestehende Förderung ineinander?

Aktuell gibt es bereits eine Reihe von Zuschüssen für die Heizungsförderung. Neben den bestehenden Programmen im Rahmen der  Bundesförderung für effiziente Gebäude  vergibt die Regierung im Rahmen des Klimaschutzpaketes eine gesonderte Kesseltauschprämie. Diese “Austauschprämie” kommt zur BEG-Förderung hinzu und belohnt den Wechsel von Wärmeerzeugern, die auf Heizöl, Erdgas, Kohle oder Strom basieren, hin zu sauberen Alternativen.  

Klimaschutz: Steuerlich absetzbar

Steuerliche Vergünstigungen gibt es bei Gebäudesanierungen, die für eine Einsparung von Energie sorgen. Erneuerung oder Austausch einer Heizung, die Dämmung des Gebäudes oder beispielsweise der Einbau neuer Fenster sind steuerlich absetzbar. Dafür sorgt der Steuerbonus für die Sanierung.

Reicht das Klimaschutzpaket 2019 aus?

Erreicht Deutschland durch die beschriebenen Maßnahmen die Klimaziele insbesondere beim deutschen “Sorgenkind”, dem Gebäudebestand? Experten sagen: Wohl eher nein. Laut einer Umfrage des Beratungsinstituts Ecofys, die schon 2015 erhoben wurde, sind nur 3,4 Prozent der alten Heizkessel von der Austauschpflicht wirklich betroffen. Alle übrigen Besitzer veralteter Technik können die genannten Ausnahmen in Anspruch nehmen. 

Über die Möglichkeiten eines 1,5-Grad-Ziels zum Klimaschutz lesen Sie in unserem Interview mit Anna Heinen von GermanZero e.V.

Paket im Bundesrat verabschiedet

Die Regelungen zum Klimaschutz sind mittlerweile auch im Bundesrat verabschiedet worden. Da den Ländern ein Teil des Einkommensteueraufkommens zusteht, gab es eine Diskussion insbesondere der steuerlichen Absetzbarkeit. Darüber hinaus sind Anteile von Heizsystemen mit fossiler Energie recht ungleich zwischen den Bundesländern verteilt. Insbesondere in Bayern wird zum Beispiel noch sehr viel mit Öl geheizt. In Niederbayern und der Oberpfalz läuft fast jede zweite Heizung auf Öl. Durch die Verabschiedung im Bundesrat sind nun auch die letzten Teile des Klimapakets verabschiedet. Dazu zählen:

  • Anstieg der Pendlerpauschale für die Jahre 2021 bis 2023 von 30 auf 35 Cent pro Kilometer 
  • Energetische Gebäudesanierungen sind bis zu 20 Prozent steuerlich abschreibbar
  • Steuersenkung für Bahntickets von 19 auf sieben Prozent

Unsere Empfehlung: Was Sie jetzt beachten sollten  

Mit den letzten Verabschiedungen im Bundesrat sind wichtige Fragen zum Klimaschutzpaket 2019 geklärt. Die Förderung für erneuerbare Energien erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Unsere Empfehlung lautet deshalb: Informieren Sie sich über die bestehende  Förderung für Heizung  und beachten Sie die Neuerungen im Rahmen des Klimaschutzpakets.

Fazit von André Taggeselle

Im Gegenzug zur CO₂-Bepreisung im Rahmen des Klimaschutzpakets werden Privatpersonen im Bereich Verkehr, Strom- und Heizkosten entlastet. Der Austausch alter Heizungen wird attraktiv gefördert. Da der Gebäudebestand in Deutschland hinsichtlich der Klimaziele auch weiterhin das “Sorgenkind” bleibt, sind Hausbesitzer gut beraten, sich über die bestehende Förderung für Heizung zu informieren.

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