Was Besitzer einer Gasheizung zum Verbot ab 2026 wissen sollten
Das überarbeitete GEG (Gebäudeenergiegesetz) wirft bei Immobilieneigentümern viele Fragen auf – insbesondere die folgende: „Muss ich meine Gasheizung ersetzen?“. Das Wichtigste vorweg: Ein konkretes Verbot für Gasheizungen gibt es nicht. Fest steht jedoch: Erneuerbare Energien sind bei einem Austausch ratsam, Gasheizungen aber wieder erlaubt. Wer sich für die Technik entscheidet, muss jedoch einige Punkte beachten.
Das steckt hinter den Spekulationen rund um das Verbot von Gasheizungen
Hinter der Diskussion über ein mögliches Gasheizungsverbot steckt eine politische Initiative, die von der Bundesregierung und verschiedenen Parteien vorangetrieben wird. Im Zuge dessen wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet und vom Bundestag beschlossen. Ende 2023 stimmte auch der Bundesrat zu, sodass das GEG 2024 in Kraft treten konnte.
Mit der Novelle soll die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt werden, um schließlich das Ziel, die Wärmewende und die vorgegebenen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor zu erreichen.
Ob Gasheizungen ab 2024 verboten sind und welche Regelungen und Ausnahmen in diesem Kontext zu beachten sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt Gasheizungen wieder: Mit dem Regierungswechsel folgte 2026 erneut die Novellierung des GEG. Es wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das den Einbau neuer sowie den uneingeschränkten Weiterbetrieb bestehender Gasheizungen wieder erlaubt.
Muss ich meine bestehende Gasheizung austauschen?
Auch in Bezug auf den Bestand hat sich einiges geändert. So entfällt die bisherige Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gasheizungen. Wer eine solche im Haus hat, darf diese also so lange betreiben, bis sie sich nicht mehr reparieren lässt. Auch darüber hinaus gibt es kein konkretes Gesetz, das den sofortigen Austausch einer bestehenden Gasheizung vorschreibt.
Dürfen neue Gasheizungen nach 2024 noch eingebaut werden?
Während das GEG hier komplizierte Regelungen und Ausnahmen enthielt, erlaubt das GModG den Einbau neuer Gasheizungen grundsätzlich. Zu beachten sind allerdings drei Punkte:
- Bio-Treppe: Wer eine neue Gasheizung einbaut, muss den Anteil klimaneutraler Brennstoffe schrittweise anheben. Die erste Stufe beginnt 2029 mit 10 Prozent. Zulässig ist etwa Biogas.
- EE-Quote: Der Gesetzgeber verpflichtet Inverkehrbringer ebenfalls dazu, die verkauften Brennstoffe Schritt für Schritt mit einem immer höheren Bio-Anteil zu mischen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch 2026 kommen.
- Heizkostenübernahme: Vermieter, die eine neue Gasheizung einbauen, müssen einen Teil der Heizkosten ihrer Mieter tragen. Konkret geht es um 50 Prozent der Netzentgelte, der CO₂-Steuern und der Mehrkosten durch die Bio-Treppe (bis zur dritten Stufe)
Vor allem Bio-Treppe, EE-Quote und CO₂-Steuern führen dazu, dass die Preise für Gas künftig steigen können. Das ist bei einer Entscheidung für oder gegen die Gasheizung unbedingt zu beachten.
Wichtig für den Neubau: Auch hier sind Gasheizungen weiterhin erlaubt. Mit der Einführung des Nullemissionsgebäudes sind die gesetzlichen Neubauanforderungen spätestens ab 2030 ohne Biogas nicht mehr zu erreichen. Denn Nullemissionsgebäude dürfen am Standort keine Kohlenstoffdioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen und keine oder nur sehr geringe Mengen an betriebsbedingten Treibhausgasemissionen verursachen.
Lohnt sich für Besitzer einer Gasheizung auch ohne Verbot ein Wechsel?
Ein Wechsel auf erneuerbare Energien für Ihr Heizungssystem lohnt sich in vielen Fällen – für die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Im Vergleich zur Gasheizung ist beispielsweise eine Wärmepumpe über den gesamten Lebenszyklus hinweg oft kostengünstiger. Denn obwohl die Investitionskosten für eine Wärmepumpe höher sein können, sind die Betriebskosten im Laufe der Zeit meist niedriger. Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten und den Kosten von einem Fachmann vor Ort beraten – dieser analysiert die örtlichen Gegebenheiten genau und kalkuliert die Kosten für eine Umrüstung.
Erneuerbare Energien zahlen sich aus
Die stetig steigenden Gaspreise machen den Gebrauch von Gasheizungen künftig zusätzlich unattraktiv. Nicht nur durch die 2021 in Kraft getretene CO₂-Steuer auf fossile Heiz- und Kraftstoffe erhöhen sich die Heizkosten für den Endverbraucher , auch die Ukraine-Krise zeigt, wie schnell Gaspreise in die Höhe schnellen können. Mit steigenden Preisen für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas muss auch in Zukunft gerechnet werden.
Rüsten Sie auf erneuerbare Energien als Wärmeerzeuger um, machen Sie sich unabhängig von den Preisen fossiler Brennstoffe und senken gleichzeitig Ihre CO₂-Emissionen. In diesem Artikel finden Sie Informationen zu Wärmepumpen im Detail: Vorteile der Wärmepumpe.
Tipp: Empfehlenswert ist in allen Fällen die Energieberatung durch einen Experten. Dieser berücksichtigt Ihre individuelle Situation und erläutert mögliche Energielösungen für Ihr Gebäude.
Alternativen zur Gasheizung
Auch wenn Ihre Gasheizung noch keine 30 Jahre alt und voll funktionsfähig ist, gibt es eine Obergrenze für den Betrieb von Gasheizkesseln: Nach dem 31.12.2044 werden nur noch Gasheizungen zulässig sein, die zu 100 Prozent grüne Gase beziehen. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich mit zukunftsfähigen und umweltfreundlichen Alternativen vertraut machen. Besitzer einer Gasheizung haben trotz Verbot verschiedene Alternativen.
Laut GEG müssen ab 2024 neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Diese Alternativen können dazu beitragen, die Vorgaben zu erreichen:
- Wärmepumpen: Nutzen die Energie aus der Umwelt – Luft, Grundwasser, Erdreich – um ein Gebäude zu heizen.
- Solarthermie: Nutzt Sonnenlicht zur Wärmeerzeugung und kann sowohl für die Warmwasserbereitung als auch für die Heizung genutzt werden.
- Biomasseheizung: Erzeugt Wärme durch die Verbrennung regenerativer und biologischer Brennstoffe wie Holz oder organische Bioabfallprodukte.
- Hybridheizung: In Kombination mit erneuerbaren Energien – beispielsweise mit einer Wärmepumpe – können Gasheizungen auch in Zukunft genutzt werden. Die Voraussetzung der Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bleibt bestehen.
Hinweis: Lassen Sie sich nicht von Anschaffungskosten abschrecken. Da Heizungen in der Regel für sehr lange Zeiträume angeschafft werden, empfiehlt es sich generell, die langfristigen Kosten wie Brennstoff- und Wartungskosten sowie mögliche Einsparungen zu vergleichen und bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Wie steht es um Förderungen für Gasheizungen?
Der Einbau von Gasheizungen wird aktuell nicht mehr gefördert, auch nicht als Hybridheizung. Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) im August 2022 alle Förderungen für Gasheizungen in Deutschland eingestellt. Um auf das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes hinzuarbeiten und Anlagenbesitzern einen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien zu bieten, setzt das BMWK Fördergelder stattdessen für Heizsysteme ein, die erneuerbare Energien nutzen.
Ausnahme: Förderung wasserstofffähiger Gasbrennwertgeräte
Eine Ausnahme gibt es allerdings, wenn es um die Förderung der Gasheizung geht. Kann die Anlage 100 Prozent Wasserstoff verbrennen, erhalten Sie für die Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit eine Förderung. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 30 bis 60 Prozent, die Sie mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren können. Nähere Informationen dazu geben wir im Beitrag zur Förderung der Gasheizung.
Aber: Nicht für jede wasserstofffähige Gasheizung gibt es eine Förderung. Voraussetzung ist, dass die Verfügbarkeit von Wasserstoff bereits gegeben oder zumindest vorgesehen ist. Das schränkt die Förderung weitestgehend auf die Regionen ein, die in der kommunalen Wärmeplanung als Wasserstoffnetzbaugebiete ausgewiesen sind. Die gleiche Voraussetzung gilt im Übrigen auch, wenn Sie die Vorgaben des GEG mit einer wasserstofffähigen Heizung erfüllen wollen.
Förderung durch Klimageschwindigkeits-Bonus
Durch den sogenannten Klimageschwindigkeits-Bonus (löst den früheren Heizungs-Tausch-Bonus ab) können selbstnutzender Eigentümer die Basisförderung für erneuerbare Energien erhöhen, wenn Sie die alte Gasheizung austauschen. Voraussetzung: Der Wärmeerzeuger muss mindestens 20 Jahre alt sein (das gilt nicht für Gasetagenheizungen) und gegen eine Wärmepumpe, Solarkollektoranlage, Biomasseheizung, stationäre Brennstoffzellenheizung oder innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien getauscht werden. Den Bonus gibt es auch beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Fazit von Jessica Christ
Bestehende Gasheizungen können auch nach 2026 weiter betrieben und repariert werden. Die frühere Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen gibt es nicht mehr. Um langfristig Kosten zu sparen, die Umwelt zu schonen und vom Klimageschwindigkeits-Bonus Gebrauch zu machen, rüsten Sie am besten bereits in naher Zukunft auf Wärmeerzeuger um, die mit erneuerbaren Energien arbeiten.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich per E-Mail unter jessica.christ@heizung.de