Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Eine energetische Sanierung steigert den Wert von Immobilien. Sie senkt den Energieverbrauch und hilft, Heizkosten zu sparen. Infrage kommen dabei zum Beispiel Dämmarbeiten an Wänden, Decken und Dächern. Da diese Maßnahmen auch CO2 einsparen, gibt es vom Staat eine Förderung für die Wärmedämmung. Neben einmaligen Zuschüssen stehen Ihnen dabei auch steuerliche Vergünstigungen zur Verfügung. Wir informieren über Voraussetzungen, Konditionen und die richtige Vorgehensweise bei der Beantragung der Förderung für die Wärmedämmung.
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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst der Staat verschiedenste Förderangebote für energetische Maßnahmen zu einem Programm zusammen. Dieses gliedert sich in die Kategorien BEG EM, BEG WG und BEG NWG. Während es im ersten Fall Fördermittel für die Wärmedämmung und andere Einzelmaßnahmen im Bestand gibt, erhalten Sie mit den Programmteilen WG und NWG finanzielle Unterstützung für ganzheitliche Sanierungsvorhaben im Wohn- und Nichtwohnbereich. Ein 2023 neu eingeführter Programmteil BEG Neubau widmet sich darüber hinaus klimafreundlichen Neubauvorhaben. Genau wie bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben gibt es Fördermittel dabei nur, wenn Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen.
Seit Januar 2021 ist die BEG-Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügbar. Darlehen für ganzheitliche Sanierungsvorhaben und klimafreundliche Neubauten sind inzwischen über die Programme 261/262 und 297/298 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Die Darlehensvariante für Einzelmaßnahmen und die Zuschussförderung für ganzheitliche Sanierungs- oder Neubauvorhaben gibt es 2023 hingegen nicht mehr.
Wer die Kosten der Sanierung ohne Darlehen finanzieren kann, bekommt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 15 Prozent. Erhältlich sind diese über das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wenn Sanierer mindestens 2.000 Euro (brutto) investieren. Die förderfähigen Ausgaben sind pro Wohneinheit auf 60.000 Euro begrenzt, wodurch sich eine Zuschusshöhe von maximal 12.000 Euro ergibt. Fünf Prozent extra gibt es, wenn die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Dieser darf vor höchstens 15 Jahren im Rahmen einer BAFA-Energieberatung erstellt worden sein.
Für ganzheitliche Sanierungsvorhaben, durch die ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird, sowie für den Neubau und den Kauf eines Effizienzhauses gibt es alternativ Darlehen, die sich als Förderung auch für die Wärmedämmung nutzen lassen. Relevant ist dabei das KfW-Programm 261/262 im Bestand. Geht es um einen klimafreundlichen Neubau, gibt es Kredite über das KfW-Programm 297/298. Im Sanierungsfall liegt die Kredithöhe bei maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Zudem gibt es Tilgungszuschüsse in Höhe von bis zu 45 Prozent. Wer neu baut erhält Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohnungen zwar ohne Tilgungszuschuss, dafür aber zu besseren Konditionen.
Ob Sie die Fassade oder eine Tür dämmen möchten: Benötigen Sie Fördermittel für die Wärmedämmung, ist die Einbindung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes Pflicht. Dieser erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB) mit zugehöriger TPB-ID. Letztere benötigen Sie, um die BEG-Förderung für die Wärmedämmung auf der BAFA-Webseite zu beantragen. Möchten Sie Mittel bei der KfW beantragen, muss ein Energie-Effizienz-Experte zunächst die Maßnahme prüfen. Er erstellt dabei eine Bestätigung zum Antrag (BzA) und eine sogenannte BzA-ID. Mit der Kennnummer können Sie die KfW-Förderung der Dämmung über Ihre Hausbank beantragen. Diese leitet alles an die Förderbank weiter und zahlt den Kredit letztlich aus.
Die Sanierung kann beginnen, sobald BAFA oder KfW eine Förderzusage erteilt haben. Nach Abschluss der Modernisierung bekommen Sie eine Fachunternehmererklärung von Ihrem Handwerksbetrieb. Außerdem muss der Energie-Effizienz-Experte die Durchführung noch einmal prüfen. Er erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD mit BnD-ID für KfW-Förderung) oder einen Technischen Projektnachweis (TPN mit TPN-ID für BEG-Förderung), die Sie an das BAFA, die Förderbank oder Ihre Hausbank übermitteln. Die Experten prüfen die Einhaltung aller Voraussetzungen und geben die Fördermittel frei. Während Sie Zuschüsse ausgezahlt bekommen, schreibt die Bank bei Darlehen den Tilgungszuschuss gut.
Wichtig: Um Fördermittel von BAFA und KfW zu erhalten, müssen Sie sich vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen um die Beantragung kümmern.
Seit 2020 ist es möglich, die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich geltend zu machen. Bis zu 40.000 Euro (20 Prozent der Sanierungskosten) können Sie so über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
Um den attraktiven Steuerbonus zu nutzen, können Sie die angefallenen Kosten nach Abschluss der Sanierung in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Anrechenbar sind übrigens nicht nur Ausgaben für die Dämmung. Auch Kosten für den Heizungstausch, die Heizungsoptimierung oder den Austausch von Fenstern und Türen lassen sich zu 20 Prozent von der Steuer absetzen.
Ganz gleich, ob Sie sich für die Förderung der Wärmedämmung über das BAFA, die KfW oder für den neuen Steuerbonus entscheiden: Die geänderten Bauteile müssen hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
BAUTEIL | ANFORDERUNGEN AN DEN U-WERT (IN W/M²K) |
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Innen- und Außendämmung von Wänden |
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Dämmung von Böden und Decken |
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Wichtig ist, dass Sie bei den Dämmmaßnahmen auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung achten. Geht es um die Dämmung von mehr als 50 Prozent der wärmeumschließenden Hüllflächen, ist außerdem ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchzuführen.
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