EN 14961

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Hinter  der Norm  EN 14961 verbirgt sich die Klassifizierung holzartiger Biomasse. Sie regelt seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2010 europaweit die Qualitäten von festen Biobrennstoffen. In ihrem ersten Teil mit dem Titel "Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen" legte sie fest, dass Brennstoffe nach Herkunft und Quelle unterschieden werden müssen. Außerdem werden sie in vier Hauptgruppen unterteilt:

  • Holzartige Biomasse
  • Halmgutartige Biomasse
  • Biomasse von Früchten
  • Definierte und undefinierte Mischungen
© tiero – stock.adobe.com

Ein Jahr später sind neben den allgemeinen Anforderungen an feste Biobrennstoffe, die im ersten Teil festgehalten sind, weitere spezielle Produktnormen dazugekommen. Während die Norm 14961-1 die Qualität von Holzpellets für  industrielle und nichtindustrielle Nutzung regelt, konzentriert sich  die Norm 14961-2 ausschließlich auf den nichtindustriellen Verbrauch.  Holzpellets für den häuslichen Gebrauch  werden in Güterklassen A1 und A2 unterteilt. Pellets der Güterklasse B sind Industriepellets und können in herkömmlichen Pelletheizungen nicht verfeuert werden.

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