Insolvenz des Energieversorgers: Gibt es noch Strom und Gas?

  • von Alexander Rosenkranz
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Gestiegene Energiepreise und günstige Angebote führten in der letzten Zeit vermehrt dazu, dass Energieversorger Insolvenz anmelden mussten. Für Kunden, die Gas oder Strom von den Versorgern beziehen, kommen damit viele Fragen auf. Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen und erklären, was Sie bei einer Insolvenz Ihres Energieversorgers beachten müssen.

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Gründe und Anzeichen für eine Krise bei Ihrem Versorger  

Riskante Geschäftsmodelle und schnell steigende Preise für Strom und Gas führen immer häufiger zur Insolvenz von Energieversorgern. Betroffen sind vor allem Discount-Anbieter, die anfangs mit hohen Bonuszahlungen werben. Fallen die Boni im zweiten Jahr weg, wechseln viele Kunden den Anbieter und wichtige Einnahmen bleiben aus. Während höhere Grund- und Verbrauchspreise das lange Zeit ausgleichen konnten, sorgt die Preisentwicklung am Strom- und Gasmarkt für finanzielle Probleme. Denn während sich Grundversorger wie Stadtwerke Energiemengen lange Zeit zu sicheren Konditionen im Voraus sichern, handeln Billiganbieter kurzfristig. Da sich der Großhandelspreis für Gas in der zweiten Jahreshälfte 2021 mehr als verdoppelt hat, ging dieses Konzept nun nicht mehr auf.

Erste Anzeichen für eine drohende Insolvenz des Energieversorgers

In aller Regel kommt die Insolvenz des Energieversorgers nicht über Nacht. Finanzielle Probleme treten bereits einige Zeit vorher ein und sind unter anderem an folgenden Punkten zu erkennen:

  • Versorger fordern nicht vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen
  • Anbieter empfehlen die Umstellung auf Dauerauftrag oder Einzelüberweisung (Achtung: Dieses Geld lässt sich anders als bei Einzugsermächtigungen nicht zurückfordern!)
  • Ihre Abschläge steigen in der laufenden Abrechnungsperiode überraschend an
  • Jahresabrechnungen, Guthabens- und Bonuszahlungen bleiben aus
  • Lockangebote mit niedrigen Preisen und hohen Abschlägen für Neukunden
  • Erreichbarkeit der Versorger ist stark eingeschränkt

Es empfiehlt sich, auf diese Zeichen zu achten und bei entsprechenden Veränderungen kritisch zu bleiben. Prüfen Sie alle Nachforderungen genau und verfolgen Sie die öffentliche Berichterstattung über Insolvenzen bei Energieversorgern.

Strom- und Gaslieferung bei einer Insolvenz des Energieversorgers

Haben Sie von der Insolvenz Ihres Energieversorgers erfahren, besteht erst einmal kein Grund zur Sorge. Denn die Strom- und Gaslieferungen sind in jedem Fall gesichert. So laufen die Lieferungen meist uneingeschränkt weiter zu den vertraglich festgelegten Konditionen. Bekommen Sie kein Strom oder Gas mehr von Ihrem Anbieter, rutschen Sie nach der Grundversorgungsverordnung in die Ersatzversorgung für Strom und Gas. Der örtliche Grundversorger übernimmt dann die Belieferung in einem gesonderten Tarif und informiert Sie rechtzeitig über die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung. Von nun an haben Sie in der Regel drei Monate Zeit, den Vertrag ohne Fristen oder Gründe zu kündigen. Verstreicht die Kündigungsfrist für die Ersatzversorgung, stuft Sie der Grundversorger in einen seiner Tarife ein.

Übrigens:  Möchten Sie Ihren Grundversorger herausfinden und sich vorab über die Konditionen informieren, genügt eine Nachfrage beim lokalen Netzbetreiber.  

© Kirsten Warner / Shutterstock.com

Kein Sonderkündigungsrecht ohne ausbleibende Lieferungen  

Wichtig zu wissen ist, dass Sie auch bei der Insolvenz Ihres Energieversorgers kein Sonderkündigungsrecht haben. Sie müssen sich weiterhin an die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen halten, sofern Sie Strom oder Gas von Ihrem Anbieter bekommen. Fällt die Belieferung aus und der Versorger kommt seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nach, sollten Sie den Vertrag kündigen beziehungsweise beenden. Denn das passiert bei einer Insolvenz nicht automatisch.

Zahlungen nicht voreilig einstellen und Forderungen prüfen

Ist Ihr Energieversorger pleite und Sie haben von der Insolvenz erfahren, sind folgende Punkte zu beachten:

  • stellen Sie Zahlungen nicht ein, sofern Versorger Strom und Gas liefern
  • beachten Sie eventuell geänderte Bankverbindungen im Insolvenzverfahren
  • kommen Sie Forderungen nach, prüfen Sie diese vorher aber gründlich

Bekommen Sie keine Energie mehr von Ihrem Anbieter und rutschen in die Grund- und Ersatzversorgung, besteht ebenfalls kein Grund zur Panik. Beachten Sie aber folgende Punkte, um finanziellen Einbußen vorzubeugen:

  • dokumentieren Sie Ihre Zählerstände für Strom und Gas mit Datum und Foto
  • übermitteln Sie Zählerstände an den Netzbetreiber, das insolvente Unternehmen und den Grundversorger
  • kündigen Sie den Vertrag mit Ihrem insolventen Energieversorger

Grundsätzlich sollten Sie sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung eine Schlussabrechnung bekommen. In der Praxis lassen sich diese Fristen jedoch oft nicht einhalten. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Abrechnung gewissenhaft prüfen, bevor Sie Forderungen nachkommen.

Neuer Anbieter übernimmt ihren Strom- oder Gasvertrag

Übernehmen neue Strom- oder Gasanbieter den insolventen Energieversorger, führen diese auch Ihren Vertrag fort. Ändern sich dabei Ihre Konditionen, habe Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können weitere Strom- und Gaslieferanten vergleichen und zu einem günstigeren Tarif wechseln.

Ausstehende Guthabens- und Bonuszahlungen einfordern 

Ist Ihr Energielieferant insolvent, bleiben Guthaben- und Bonuszahlungen häufig aus. Denn Insolvenzverwalter benötigen das Geld, um offene Posten des Unternehmens begleichen zu können. Experten raten, offene Auszahlungen wie versprochene Bonus- oder Guthabenzahlungen rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu stellen diese eine Webseite oder ein Formular zur Verfügung. Die Aussichten sind allerdings nicht gut. Oft bekommen Kunden nur einen kleinen Teil ihres Geldes zurück. Da Insolvenzverfahren sehr langwierig sind, kann dies zudem sehr lange dauern.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Insolvenz des Energieversorgers ist erst einmal ein Schock für Energieverbraucher. Zu befürchten haben Sie aber kaum etwas. Denn durch die Grundversorgungsverordnung ist die Belieferung mit Strom und Gas in jedem Fall gesichert. Rutschen Sie in die Grund- oder Ersatzversorgung für Strom bzw. Gas, sollten Sie sich rechtzeitig nach einem neuen Vertrag umschauen, um hohe Kosten zu vermeiden.

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