Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Interessieren Sie sich für eine neue Heizungsanlage oder möchten Sie die bestehende optimieren? Dann können Sie auf die Unterstützung vom Staat zählen. Denn dieser fördert die Maßnahmen mit hohen Zuschüssen, attraktiven Ergänzungskrediten oder steuerlichen Vergünstigungen. Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, darüber informieren wir in den folgenden Abschnitten.
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Möchten Sie die Heizungsförderung beantragen, stehen verschiedene Programme zur Verfügung. Erste Anlaufstelle ist dabei in der Regel die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Abhängig vom Förderschwerpunkt enthält diese vier separate Programmteile:
Darüber hinaus gibt es auch steuerliche Vergünstigungen, die Sie für eine Sanierung nutzen können. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick und zeigt, was die verschiedenen Programme zur Heizungsförderung auszeichnet.
Förderprogramm | Sanierung / Neubau | Förderart (Höhe) | Antragszeitunkt | Anlaufstelle |
---|---|---|---|---|
BEG EM Gebäude und Technik (einschl. Heizungsoptimierung) | Sanierung | Zuschuss (15 bis 20 Prozent) und Ergänzungskredit (120.000 Euro pro Wohneinheit) | vor Beginn der Maßnahmen | BAFA-Portal für Zuschuss und Hausbank für Ergänzungskredit |
BEG EM Heizungstausch | Sanierung | Zuschuss (30 bis 70 Prozent + 2.500 Euro) und Ergänzungskredit (120.000 Euro pro Wohneinheit) | vor Beginn der Maßnahmen | KfW-Portal "Meine KfW" für Zuschuss und Hausbank für Ergänzungskredit |
BEG WG | Sanierung | Darlehen (120.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit) mit Tilgungszuschuss (5 bis 45 Prozent) | vor Beginn der Maßnahmen | Hausbank |
BEG NWG | Sanierung | Darlehen (2.000 Euro pro Wohneinheit) mit Tilgungszuschuss (5 bis 35 Prozent) | vor Beginn der Maßnahmen | Hausbank |
BEG Neubau | Neubau | Darlehen (100.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit) | vor Beginn der Maßnahmen | Hausbank |
Steuerbonus § 35 c | Sanierung | Steuerliche Förderung (20 Prozent der Kosten, verteilt über 3 Jahre steuerlich absetzbar) | nach Abschluss der Maßnahme | Finanzamt (Steuererklärung) |
Steuerbonus § 35 a | Sanierung | Steuerliche Förderung (20 Prozent der Lohnkosten, max. 1.200 Euro im Jahr) | nach Abschluss der Maßnahme | Finanzamt (Steuererklärung) |
Mit dem Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende selbst voranzutreiben, fördert der Staat verschiedene Maßnahmen zur Sanierung. Die folgende Übersicht zeigt, welche im Kontext der Heizungsförderung von Bedeutung sind:
Tipp: Die Heizungsoptimierung kann der erste Schritt sein, die eigene Heizungsanlage zukunftssicher, ökologischer und wirtschaftlicher zu machen. Im Beitrag zur Förderung der Heizungsoptimierung bekommen Sie einen umfangreichen Überblick, welche Maßnahmen sich konkret in welcher Höhe fördern lassen. Da Sie Mittel nur dann erhalten, wenn die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt ist, lohnt es sich, die Heizungsoptimierung vor dem Heizungstausch in Auftrag zu geben. Auf diese Weise können Sie die förderbaren Kosten ausreizen oder Mittel auch dann beantragen, wenn sie später eine nicht förderfähige Heizung einbauen.
Geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung, wenden Sie sich vor dem Beginn der Maßnahme an das BAFA. Hier können Sie online den Förderantrag stellen. Ähnlich verhält es sich bei dem Austausch einer Heizungsanlage. Anders als bei einer Optimierung wenden Sie sich hier jedoch an die KfW, wenn Sie die Heizungsförderung richtig beantragen möchten. In beiden Fällen gilt Folgendes:
Hinweis: Nicht jedes Modell wird bedingungslos gefördert über die genannten Programme. Das BAFA stellt auf der eigenen Webseite entsprechende Listen zu förderfähigen Wärmepumpen und Co. zur Verfügung. Lassen Sie sich dahingehend am besten vom Fachbetrieb, der die Installation übernimmt, beraten.
Prinzipiell steht die Planung an erster Stelle. Auch wenn als Vorhabensbeginn der Zeitpunkt gilt, an dem Sie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, dürfen Planungsarbeiten bereits vor der Antragstellung erbracht werden. Möchten Sie die Heizungsförderung beantragen, benötigen Sie zudem folgende Unterlagen:
Um die KfW-Heizungsförderung beantragen zu können, benötigen Sie zudem einen Grundbuchauszug, der belegt, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind (gilt nicht für Heizungsoptimierung). Beantragen Sie auch den Geschwindigkeits- und/oder den Einkommensbonus, benötigen Sie zudem eine Meldebescheinigung von Ihrer Gemeinde sowie Ihre Einkommensteuerbescheide aus den Jahren zwei und drei vor der Sanierung (Steuerbescheide nur für Ergänzungskredit und Einkommensbonus).
Wichtig: Einen Energie-Effizienz-Experten benötigen Sie für eine Förderung über das BAFA nur, wenn Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle umsetzen lassen. Für die Heizungsmodernisierung oder Optimierung der Anlage müssen Sie diesen in aller Regel nicht hinzuziehen. Einzige Ausnahme besteht, wenn Sie den Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) für die Heizungsoptimierung nutzen möchten. Für die KfW-Förderung der Heizung benötigen Sie den Experten nicht.
Bevor die Maßnahme beginnen kann, reichen Sie alle relevanten Informationen als Antrag ein, inklusive der voraussichtlichen Kosten. Die Sachbearbeiter der Fördergeber prüfen diesen anschließend eingehend. Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie einen Zuwendungsbescheid. Nun können Sie den Ergänzungskredit über Ihre Hausbank beantragen oder mit der Maßnahme beginnen. Entscheiden Sie sich für Letzteres, haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahmen durchführen zu lassen.
Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie den Verwendungsnachweis über den Einsatz der Fördermittel einreichen. Nach der Durchführung aller Maßnahmen begleichen Sie die Rechnung des ausführenden Betriebs. Sie sammeln alle Nachweise und reichen diese ein. Danach erfolgt die Auszahlung der Fördersumme.
Maßnahmenbeginn bis zum 31. August 2024: Da bisher nicht alle die neue Heizungsförderung beantragen können, gibt es eine Ausnahme in der BEG. Demnach dürfen Sie die Fördermittel nachträglich beantragen, wenn Sie eine neue Heizung einbauen und spätestens am 31. August 2024 mit der Maßnahme beginnen. Der letzte Tag, an dem Sie die Heizungsförderung beantragen können, ist dabei der 30. November 2024.
Unser Tipp: Haben Sie den Antragszeitpunkt bereits verpasst, können Sie die steuerliche Förderung als Alternative nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Möglich ist das nachträglich über die jeweilige Einkommensteuererklärung. Wichtig ist, dass Ihr Fachhandwerker dazu eine Bestätigung nach dem Muster der Bundesfinanzverwaltung erstellt. Im Beitrag zur steuerlichen Förderung für den Heizungstausch erklären wir, wie das funktioniert.
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